LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7353 09.09.2019 Datum des Originals: 06.09.2019/Ausgegeben: 12.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2864 vom 14. August 2019 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7149 Was macht eigentlich die „Zukunftskommission Digitalisierung“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 11.12.2018 kündigte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder im Rahmen seiner Regierungserklärung die Einrichtung einer „Zukunftskommission Digitalisierung“ der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen an. Mit der gemeinsamen Kabinettssitzung am 12. März 2019 hat die Kommission ihre Arbeit aufgenommen. Sie heißt nun „Digital Dialog“. Es wurden Oberthemen benannt, die in der Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts bearbeitet werden sollen. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 2864 mit Schreiben vom 6. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister der Finanzen, dem Minister des Inneren, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Schule und Bildung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Wie oft hat der „Digital Dialog“ bzw. Teilgruppen des „Digital Dialog“ seit März 2019 getagt? (bitte einzeln und Ressortspezifisch aufschlüsseln) Die Fragen 1 und 4 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Staatsregierung von Bayern sind zu einer gemeinsamen Kabinettsitzung am 12. März 2019 in München zusammen-gekommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7353 2 Die Digitalisierung führt zu einem der größten Epochenwechsel der Neuzeit. Er betrifft Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen – genauso wie jeden Einzelnen in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen Themen wie die digitale Infrastruktur ebenso wie die Chancen der Künstliche Intelligenz und eGovernment. Der Anspruch beider Länder ist es dabei, den digitalen Wandel als Vorreiter zu gestalten. So zählt Nordrhein-Westfalen beispielsweise laut des aktuellen Start-up Monitors zu den aktivsten und attraktivsten Gründungsstandorten Deutschlands. Die Bayerische Staats-regierung und die nordrheinwestfälische Landesregierung haben es sich daher zur Aufgabe gemacht, diesen Umbruch erfolgreich zu gestalten und voranzutreiben und haben deshalb den „Digital Dialog“ im Rahmen der gemeinsamen Kabinettssitzung beschlossen. Die Abstimmung und Koordinierung der Themen innerhalb der Landesregierung sowie mit den bayerischen Pendants auf Arbeitsebene obliegt den für die Themen zuständigen Ressorts. Darüber hinaus haben auf nordrhein-westfälischer Arbeitsebene bereits zwei interne Koordinierungstreffen, organisiert von der Staatskanzlei, stattgefunden. 2. Welche Themen wurden durch den „Digital Dialog“ bisher bearbeitet? (bitte für die einzelnen Arbeitssitzungen und Ressorts aufschlüsseln) Auf der Grundlage der Digitalstrategien beider Landesregierungen sowie der Erfahrungen als digitale Vorreiterländer stehen folgende acht übergeordnete Themenfelder im Fokus des Digital Dialogs. Die Themen werden seitens folgender Ressorts in Nordrhein-Westfalen – nach regierungsinterner Abstimmung – federführend bearbeitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7353 3 3. Welche konkreten Maßnahmen der Landesregierung im Feld der Digitalisierung lassen sich auf die Arbeit des „Digital Dialog“ zurückführen? Die Bayerische Staatsregierung und die nordrhein-westfälische Landesregierung werden die abschließenden Ergebnisse des Digital Dialogs bei einer zweiten gemeinsamen Kabinettsitzung in Nordrhein-Westfalen im zweiten Halbjahr 2020 erörtern. Es ist zudem vorgesehen, dass das Kabinett der Bayerischen Staatsregierung und das Kabinett der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sich im Rahmen einer gemeinsamen digitalen Kabinettsitzung zu Beginn des Jahres 2020 über den Zwischenstand des Digital Dialogs austauschen. 4. Wer hat für die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen jeweils an den Sitzungen des „Digital Dialog“ teilgenommen? s. Antwort 1 5. Welche Kosten sind für die Arbeit des „Digital Dialog“ bislang angefallen? Der Digital Dialog wurde beschlossen im Rahmen einer auswärtigen Kabinettsitzung. Darüber hinaus fanden bislang landesinterne Arbeitssitzungen, Telefonkonferenzen sowie landesübergreifende Begegnungen mit den bayerischen Pendants auf Arbeitsebene statt. Themenschwerpunkte Federführendes Ressort Nordrhein-Westfalen Künstliche Intelligenz und Supercomputing Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (Künstliche Intelligenz) Ministerium für Kultur und Wissenschaft (Supercomputing) Digitale Infrastruktur und Wirtschaft Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie eGovernment Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Digitale Arbeitswelt und digitale Arbeitsmodelle Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Bildung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium für Schule und Bildung eHealth Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Cybersicherheit Ministerium des Innern Mobilität Ministerium für Verkehr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7353 4 Die Kosten werden aus bereiten Mitteln bestritten. Der Digital Dialog stellt operatives Regierungshandeln im Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen dar, dessen Kosten nicht dezidiert nachgehalten werden.