LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7391 11.09.2019 Datum des Originals: 11.09.2019/Ausgegeben: 17.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2773 vom 19. Juli 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/6945 Wie wurden die Schienenprojekte zur beschleunigten Umsetzung im Rahmen des „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ für das Rheinische Revier ausgewählt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ liegen nun Eckpunkte für ein Strukturstärkungsgesetz vor. 15 Mrd. Euro Strukturhilfen soll NRW in den nächsten Jahren erhalten. Zur Erfolgreichen Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier braucht die Region eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur. Die verkehrsgünstige Lage des Reviers zwischen Aachen, Köln und Düsseldorf ist eine Stärke, die ausgebaut werden muss. Neben dem adäquaten Ausbau des Straßennetzes und insbesondere der Ertüchtigung der Brücken in der Region, muss ein besonderes Augenmerk auf die Rolle des Schienennetzes gelegt werden. Nun hat die Landesregierung mit der Deutschen Bahn fünf Projekte für bessere Bahnanbindungen im Rheinischen Revier vereinbart. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2773 mit Schreiben vom 11. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7391 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zur Erarbeitung von Vorschlägen für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung hat die Bundesregierung im Juni 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSBK) eingesetzt. Die Kommission hat einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu der Frage hergestellt, wie der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung mit konkreten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven für die betroffenen Regionen einhergehen kann. Das Rheinische Revier im Städtedreieck Aachen – Köln – Mönchengladbach steht aufgrund des geplanten Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung bis 2038 vor einem umfassenden Strukturwandelprozess. Damit das Rheinische Zukunftsrevier zu einem attraktiven und innovativen Standort wird, sind u.a. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur von großer Bedeutung. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und in Abstimmung mit den betroffenen Ländern, Regionen und regionalen Akteuren hat das Bundeskabinett am 28.08.2019 den Entwurf für das Strukturstärkungsgesetz beschlossen, um die betroffenen Regionen bei dem notwendigen Strukturwandel zu unterstützen. Das Strukturstärkungsgesetz basiert auf den im Mai 2019 von der Bundesregierung verabschiedeten Eckpunkten für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Als prioritäre Schienenverkehrsprojekte, die in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden sollen, sind hier enthalten: Vorhaben im Knoten Köln (S-11- Ergänzungspaket, Westspange), ABS Aachen – Köln und S-Bahn Köln – Mönchengladbach (S. 14 des Beschlusses). Weitere Verkehrsprojekte können im Einvernehmen zwischen Bund, Land und Region ausgewählt und ggf. vorgezogen werden. Daneben hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm aufgelegt, das bis Ende 2021 umgesetzt werden soll. Dieses beinhaltet für Nordrhein-Westfalen u.a. eine Studie zur Digitalisierung des Bahnknotens Köln. Die Unterzeichner des in der Kleinen Anfrage thematisierten Memorandum of Understanding (MoU) wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass die Umsetzung der in den Eckpunkten für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ bzw. im „Sofortprogramm Kohlekommission“ als prioritär definierten Projekte beschleunigt wird. 1. Nach welchen Kriterien wurden die Projekte ausgewählt? 2. Wie wurden die betroffenen Kommunen im Vorfeld der Auswahl der Projekte beteiligt? Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet. In das MoU wurden sämtliche nordrhein-westfälischen Schieneninfrastrukturprojekte aus den Eckpunkten für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ bzw. aus dem „Sofortprogramm Kohlekommission“ aufgenommen. Das MoU wurde zwischen den Unterzeichnern im Vorfeld abgestimmt. Mitzeichner von kommunaler Seite sind die Zweckverbände Nahverkehr Rheinland (NVR) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7391 3 3. Aus welchen Mitteln werden die Projekte finanziert? In dem durch das Bundeskabinett am 28.08.2019 verabschiedeten Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ ist der Bedarf der im MoU enthaltenen Schieneninfrastrukturmaßnahmen festgestellt bzw. bestätigt worden. Vor diesem Hintergrund geht die Landesregierung davon aus, dass die Maßnahmen ganz oder zu großen Teilen durch den Bund finanziert werden. 4. In welchem Zeitrahmen sollen die Projekte realisiert werden? Die Landesregierung geht davon aus, dass, initiiert durch den Bund und nach Inkrafttreten des „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“, die Projekte schnellstmöglich realisiert werden können. Unabhängig davon haben sich die Unterzeichner des MoU (das Land Nordrhein- Westfalen, der Zweckverband Nahverkehr Rheinland, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie die Deutsche Bahn) dazu bekannt, auf eine schnellstmögliche Umsetzung der Projekte hinzuwirken. 5. Welche weiteren Verbesserungen des Bahnnetzes zieht die Landesregierung bei der Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier in Erwägung? Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier entwickelt derzeit fachliche Perspektiven für ein Wirtschafts- und Strukturprogramm aus und für die Region. Dieses wird dann Grundlage für zukünftige Wettbewerbsaufrufe und Projektauswahlen im Rahmen des geplanten Regelförderprogramms des Bundes. Die Zukunftsagentur wird bei ihrer Arbeit von mehreren Facharbeitskreisen – sogenannten Revierknoten – unterstützt, die das Fachwissen und den Ideenreichtum bündeln, die in der Region vorhanden sind. Die Themen Infrastruktur und Verkehr spielen dabei eine wichtige Rolle. Konkrete Vorhaben und Projekte in diesem Bereich sind unter der Berücksichtigung des Ziels einer ganzheitlichen Strukturentwicklung aus dem Revier heraus zu entwickeln und zu diskutieren. Im Auftrag des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird derzeit ein multimodales Landesverkehrsmodell (LVM 2035) erstellt. Die Fertigstellung ist für Mitte 2021 geplant. Auf Basis des LVM 2035 soll der neue öffentliche Personennahverkehr-Bedarfsplan des Landes erstellt werden. Um gleichzeitig dringende, wirtschaftlich sinnvolle und erforderliche Maßnahmen weiter voran bringen zu können, hat das Ministerium für Verkehr mit den Schienenpersonennahverkehr-Aufgabenträgern (Zweckverbänden) folgende Übergangslösung gefunden: 1. Die Aufgabenträger (Zweckverbände für SPNV-Maßnahmen, Städte für kommunale Schienenmaßnahmen) planen weiter die Maßnahmen, die sie für dringlich erachten. Nach Vorliegen einer plausiblen Kostenschätzung (Abschluss der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure-Leistungsphase 2, „Vorentwurfsplanung“) melden die Aufgabenträger die betreffende Maßnahme beim Verkehrsministerium für eine Wirtschaftlichkeitsbewertung bzw. für die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm an. Die Kosten der Vorentwurfsplanung gehen zu Lasten der Aufgabenträger bzw. des Vorhabenträgers. 2. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch eine vom Aufgabenträger oder Vorhabenträger zu finanzierende „Standardisierte Bewertung“ (bzw. vereinfachte „Standardisierte Bewertung“ bei einem Investitionsvolumen <25 Mio. Euro). Die Durchführung erfolgt unter Einbindung der Bewilligungsbehörde und des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7391 4 Zuwendungsgebers (Ministerium für Verkehr bzw. Ministerium für Verkehr und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei Maßnahmen des GVFG-Bundesprogramms). 3. Nach Nachweis der Wirtschaftlichkeit (bzw. der vorläufigen Wirtschaftlichkeit bei Maßnahmen des GVFG-Bundesprogramms) meldet der Aufgabenträger die Maßnahme gemäß Landesplanungsgesetz über die Regionalräte für den ÖPNV-Bedarfsplan an. 4. Das Ministerium für Verkehr legt dem Verkehrsausschuss des Landtags Nordrhein- Westfalen die Maßnahme mit der Bitte um Einvernehmensherstellung zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und ggf. den Infrastrukturfinanzierungsplan vor. Es ist vorgesehen, das beschriebene Verfahren solange zu praktizieren, bis die Maßnahmenbewertung für den neuen ÖPNV-Bedarfsplan startet.