LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7392 11.09.2019 Datum des Originals: 11.09.2019/Ausgegeben: 17.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2774 vom 19. Juli 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/6946 Wie bewertet die Landesregierung den Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes der Bundesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ liegen nun Eckpunkte für ein Strukturstärkungsgesetz vor. 15 Mrd. Euro Strukturhilfen soll NRW in den nächsten 20 Jahren erhalten. Zudem soll das Land auch Eigenmittel aufbringen. Die parlamentarischen Beratungen beginnen im Bundestag und im Bundesrat nach der Sommerpause. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2774 mit Schreiben vom 11. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung den Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes der Bundesregierung? 2. Wie wird sich die Landesregierung im weiteren parlamentarischen Verfahren einbringen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Das geplante „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ soll eine angemessene strukturpolitische Flankierung der geplanten, klimapolitisch motivierten Eingriffe in den Kohleregionen in den kommenden Jahrzehnten ermöglichen. Der durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegte Entwurf, der von der Bundesregierung am 28.08.2019 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7392 2 verabschiedet worden ist, erfüllt diese Zielsetzung nach Auffassung der Landesregierung in umfassender Art und Weise. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfes stellt zudem ein starkes Signal an die betroffenen Regionen dar, die sich mit vielfältigen Aktivitäten bereits auf den Weg gemacht haben, um den Herausforderungen des Strukturwandels proaktiv zu begegnen. Die Landesregierung wird im weiteren Prozess weiterhin konstruktiv die Interessen des Landes vertreten und sich für eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einsetzen. 3. Wie wird die Landesregierung die betroffenen Kommunen daran beteiligen? Um eine enge Einbindung der vom Strukturwandel unmittelbar betroffenen Kommunen zu gewährleisten, hat die Zukunftsagentur Rheinisches Revier den Kommunen über die Gremien in der Zukunftsagentur hinaus in Abstimmung mit der Landesregierung die Einrichtung einer Anrainerkonferenz angeboten. Dieser würden die (Ober-)Bürgermeister der Tagebauanrainerkommunen bzw. Standortkommunen von Kraftwerken und Veredelungsbetrieben angehören. Unter anderem im Kontext dieses Prozesses steht die Landesregierung in einem kontinuierlichen und umfassenden Austausch mit den betroffenen Kommunen. Der Landesregierung ist bewusst, dass die Gestaltung des Strukturwandels für die Kommunen des Rheinischen Reviers mit großen Herausforderungen einhergeht. Sie prüft deshalb Lösungen zur Unterstützung der Kommunen bei ihren Aufgaben, etwa in den Bereichen Planung, Projektmanagement oder Förderantragsberatung. Die Landesregierung pflegt ebenfalls mit den Standortkommunen/-kreisen der Steinkohlekraftwerke einen regelmäßigen Austausch, zuletzt am 31. Juli 2019 im Kreishaus Unna. Hier wird die Business Metropole Ruhr GmbH zukünftig eine koordinierende Rolle einnehmen. 4. In welcher Höhe plant die Landesregierung für die Umsetzung von Projekten aus dem Strukturstärkungsgesetz Eigenmittel zu verwenden? Die Landesregierung beabsichtigt grundsätzlich eine ggf. erforderliche Kofinanzierung sicherzustellen. Aussagen zur Gesamthöhe lassen sich auf Grundlage des Gesetzentwurfes nicht treffen. 5. Welche weiteren Initiativen plant die Landesregierung zur Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier? Die Landesregierung hat zur Gestaltung des Strukturwandels zahlreiche weitere Aktivitäten angestoßen. Sie unterstützt die Zukunftsagentur Rheinisches Revier dabei, sich als Prozesssteuerung für das Revier weiter zu entwickeln. So wird aktuell die personelle und finanzielle Ausstattung der Zukunftsagentur erhöht, damit sie Anfang 2020 ein aus der Region heraus gestaltetes Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Revier vorlegen kann. Dieses wird dann Grundlage für zukünftige Wettbewerbsaufrufe und Projektauswahlen. Die Zukunftsagentur wird bei ihrer Arbeit von mehreren Facharbeitskreisen – sogenannten Revierknoten – unterstützt, die das Fachwissen und den Ideenreichtum bündeln, die in der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7392 3 Region vorhanden sind. In den kommenden Monaten werden die Governance- und Förderstrukturen im Rheinischen Revier konkretisiert, um einen zielgerichteten und transparenten Projektauswahlprozess zu ermöglichen. Darüber hinaus plant die Zukunftsagentur, Formate für eine umfassende Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Der im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie zur Unterstützung des Reviers eingerichtete Stabsbereich „Strukturwandel Rheinisches Revier“ wird personell ausgebaut. Auch die für Projektbewilligungen zuständige Bezirksregierung Köln richtet gegenwärtig eine Geschäftsstelle ein, die als Bewilligungsbehörde für die Förderungen im Rheinischen Revier tätig wird. Zudem wurde eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingerichtet, um die Arbeiten innerhalb der Landesregierung zu koordinieren. Ferner will die Landesregierung dem Rheinischen Revier ermöglichen, im Sinne einer „Sonderwirtschaftszone“ kurz- und mittelfristige Projektplanungen zu beschleunigen. Das Entfesselungspaket IV wird hierfür die erforderlichen Rahmenbedingungen setzen. Hierzu hat das Landeskabinett den Entwurf des IV. Entfesselungspakets beschlossen und die Verbändeanhörung eingeleitet. Investoren sollen im Revier zudem einen exzellenten Investorenservice und ein attraktives Gewerbeflächenangebot vorfinden. Abgerundet wird das Gesamtpaket durch ein überzeugendes Standortmarketing, das die überregionale und internationale Wahrnehmung des Rheinisches Reviers schärfen wird.