LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/740 27.09.2017 Datum des Originals: 26.09.2017/Ausgegeben: 02.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 261 vom 4. September 2017 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/545 Wölfe in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Wolf erobert sich schrittweise Deutschland zurück. Nachdem 1835 der letzte Wolf auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens erlegt wurde und er deutschlandweit über viele Jahrzehnte als ausgerottet galt, gibt es inzwischen bundesweit wieder etwa 400 Tiere, überwiegend in dünn besiedelten Landstrichen Mitteldeutschlands und in Niedersachsens. Auch in NRW gab es 18 Wolfsnachweise in jüngerer Zeit, alleine sieben davon im Jahr 2017. Zwar ist noch nicht von sesshaften Tieren auszugehen, sondern von durchziehenden Einzeltieren , es kam jedoch bereits in zwei Fällen zu gerissenen Schafen. Der Zoologe Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel von der FU Berlin hat im August sein im Auftrag des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV) und des Verbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe erstelltes Wolfsgutachten vorgestellt. Er empfiehlt darin die Regulierung des Wolfsbestandes durch Jagd, da sich sonst bestehende Konflikte mit dem Raubtier verschärfen und möglicherweise unbeherrschbar würden. Wölfe gelten aufgrund ihres großen Verbreitungsgebietes als nicht vom Aussterben bedroht, in vielen Ländern werden sie bejagt. In Deutschland unterliegen sie nach wie vor nicht dem Jagdrecht, auch in Gebieten, in denen es inzwischen stabile Bestände gibt. In diesen Gebieten kommt es folglich immer mehr zu gerissenen Nutztieren, staatlicherseits empfohlene Abwehrmaßnahmen, wie z.B. Elektrozäune , erweisen sich meist als unzureichend. Prof. Dr. Pfannenstiel kommt in seinem Gutachten jedoch zu dem Schluss, dass eine ausbleibende Abwehr von Wölfen, die Nutztiere reißen, diese auch zu einer Gefahr für den Menschen werden lasse. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 261 mit Schreiben vom 26. September 2017 namens der Landesregierung beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/740 2 1. Plant die Landesregierung eine Aufnahme des Wolfes in den Katalog des § 2 Nr. 1 Landesjagdgesetz und wenn nein, welche Gründe sprechen nach Auffassung der Landesregierung gegen eine Aufnahme? Die Landesregierung beabsichtigt nicht, den Wolf in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Der Wolf unterliegt aufgrund der europarechtlichen Vorgaben dem Naturschutzrecht und genießt den höchstmöglichen artenschutzrechtlichen Schutz. Das vorhandene Artenschutzrecht bietet ausreichende rechtliche Handlungsmöglichkeiten, um beispielsweise erforderliche Maßnahmen gegen einen „auffälligen“ Wolf zu ergreifen. Eine Unterstellung des Wolfs unter das Jagdrecht ist nicht geeignet, hier einen weiteren Beitrag zu leisten. Außerdem hat sich auch der Landesjagdverband NRW e.V. gegen eine Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht ausgesprochen . 2. Ist der Landesregierung das o.g. Gutachten bekannt und welche Schlüsse zieht sie daraus? Die Landesregierung hat die „Stellungnahme zum Umgang mit dem Wolf in der Kulturlandschaft Deutschlands“ von Herrn Prof. Dr. Pfannenstiel, die der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. (WLV) und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e. V. (VJE) am 8.08.2017 im Rahmen eines Pressetermins der Öffentlichkeit vorgestellt haben, zur Kenntnis genommen. Im Rahmen einer ersten Auswertung ist festzustellen, dass die Kernaussagen der Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Pfannenstiel nicht neu sind und bereits im März 2017 in Kurzform als „Feststellungen und Gedanken zum Wolf (Canis lupus) nach der Sitzung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft im Landtag Brandenburg am 22.03.2017“ im Internet publiziert worden sind. die in der Stellungnahme enthaltenen Aussagen sich auf die Situation in Deutschland und nicht speziell auf die Situation in Nordrhein-Westfalen beziehen. entgegen der öffentlichen Wahrnehmung der Autor diese Ausarbeitung nicht als Gutachten , sondern als persönliche Stellungnahme bezeichnet. die bisher in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Maßnahmen, wie z.B. die Veröffentlichung des Wolfsmanagementplans und der Förderrichtlinien Wolf, nur unzureichend berücksichtigt wurden. der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Europa unterschiedlich bewertet wird. Vor diesem Hintergrund betrachtet die Landesregierung die Stellungnahme als einen Beitrag, um weiter über das Erscheinen des Wolfes in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren. Gerade der Dialog mit den Weidetierhaltern und anderen Landnutzergruppen steht hier im Fokus. 3. Rechnet die Landesregierung kurz- oder mittelfristig mit einem Sesshaftwerden des Wolfes in Nordrhein-Westfalen und wenn ja, welche Gebiete sind dafür am wahrscheinlichsten und welche Entwicklung des Bestandes ist anzunehmen? Die Rückkehr der Wölfe ist ein natürlicher Vorgang, so dass der Landesregierung keine Prognosen zum Beginn und zum Ort einer möglichen dauerhaften Anwesenheit von Wölfen in Nordrhein-Westfalen möglich sind. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Nutztierhalter vor Schäden durch Wolfsrisse zu bewahren, bzw. zumindest entstandenen Schaden zu kompensieren ? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/740 3 Das Umweltministerium hat bereits im Februar 2017 die „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen“ („Förderrichtlinien Wolf“) veröffentlicht (MinBl. NRW, S. 85). Um die durch den Wolf verursachten Schäden zu verhindern oder zu verringern, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Entschädigungen (Billigkeitsleistungen) und Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung der mit der Rückkehr des Wolfes verbundenen wirtschaftlichen Belastungen. Mit der Förderrichtlinie führt das Land die bereits seit Anfang 2010 gängige Praxis fort, die vom Wolf verursachten Nutztierrisse finanziell zu entschädigen. Mit den Förderrichtlinien Wolf kommt das Land jetzt nicht mehr nur für Schäden auf, die der Wolf verursacht, sondern fördert auch den vorbeugenden Schutz der Herden (Prävention). 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass die Gesundheit und das Leben der Bürger Nordrhein-Westfalens durch die Ausbreitung des Wolfes nicht gefährdet werden? Das Land wertet regelmäßig die Sichtungen von Wölfen aus, um Hinweise auf ein für Menschen problematisches Verhalten von Wölfen zu erhalten. Sofern zukünftig das Verhalten eines Wolfes nach Meinung der Experten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) als für den Menschen gefährlich eingestuft werden sollte, wird das Land die erforderlichen Maßnahmen (ggf. auch den Abschuss eines Wolfes) ergreifen.