LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7405 12.09.2019 Datum des Originals: 12.09.2019/Ausgegeben: 18.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2866 vom 16. August 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7164 Laufende Sanierung der B484 zwischen Wahlscheid und Overath: Querrillen im Radweg im Bereich des ersten und zweiten Bauabschnittes sowie Bodenwellen im Straßenbereich des zweiten, dritten und vierten Bauabschnittes der B484 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die ersten vier Bauabschnitte (BA) der Sanierung der B484 in diesem Bereich sind inzwischen fertiggestellt. Inzwischen ist aus der Bevölkerung Kritik an der Bauausführung aufgekommen, die von dem Fragesteller geteilt wird. Sie richtet sich im Wesentlichen auf folgende Sachverhalte: Radweg in den BA eins und zwei: Insbesondere im Bereich ab dem Beginn der Abbiegespur zur Kreisstraße 49 (Fahrtrichtung Norden) bis ca. 200 Meter hinter Schloss Auel der B484 sind erfreulicherweise im Rahmen der Sanierung Wurzelaufbrüche aus dem Untergrund des Radweges herausgenommen worden. Weniger erfreulich ist, dass offensichtlich diese nicht ordentlich verfüllt wurden, bevor sie überteert wurden. Die Folge ist, dass die jetzt entstandenen erheblich Querrillen kaum zu erkennen sind aber beim Überfahren als Überraschung sehr deutlich zu spüren sind. Straßenfahrbahn in den BA eins bis vier: Insbesondere im Bereich des zweiten Bauabschnitts zwischen der Einmündung der K49 (Fahrtrichtung Norden) und der Zufahrt zum Schloß Auel ist die Oberfläche deutlich welliger als vor der Sanierung geworden. Rund zehn Querrippen sind alleine in diesem Bereich beim Überfahren zu spüren. Dies soll gerüchteweise entstanden sein, weil das per LKW vom Asphaltwerk angelieferte Material während des Straßenbaus nicht zeitgerecht eingetroffen war und so Unterbrechungen beim Asphaltieren entstanden seien. Die anderen drei fertiggestellten Abschnitte haben zwar nicht ganz so viele solcher erheblichen Wellen, allerdings ist in Fahrtrichtung Wahlscheid (Süden) kurz vor Bachermühle auf der rechten Fahrbahnseite eine erhebliche Senke, die dort vorher auch nicht war und auch keine ordnungsgemäße Sanierung darstellt. Hinzu kommt, dass sich solche Stellen erfahrungsgemäß in der Regel weiter absenken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7405 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2866 mit Schreiben vom 12. September 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Werden die beschriebenen Mängel am sanierten Radweg in Bauabschnitt 1 und 2 sowie der Fahrbahndecke Bauabschnitt 1 bis 4 behoben? 2. Wenn nicht, welche nicht? 3. Wie begründet die Landesregierung / der Landesbetrieb für die jeweils nicht beabsichtigte Mängelbehebung dieses Vorgehen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die beschriebenen Unebenheiten im Bereich des Radweges und der Hauptfahrbahn sind dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen bekannt. Die genannten Auffälligkeiten wurden der beauftragten Fachfirma bereits gemeldet. Derzeit befindet sich das Gesamtprojekt noch in der Umsetzung. Die Abnahme der Baumaßnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung. Im Rahmen der vor der Abnahme durchzuführenden Kontrollprüfungen wird die Bauleistung auch auf mögliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Ebenheit der Fahrbahn, untersucht. Treten im Zuge der Kontrollprüfungen vertraglich nicht hinnehmbare Mängel auf, wird die Fachfirma aufgefordert, ein entsprechendes Sanierungskonzept aufzustellen und anschließend umzusetzen. 4. Wie erklärt die Landesregierung, dass der Fahrbahnzustand bezüglich einer ebenen Straßendecke vor der Sanierung der Bauabschnitte 1 bis 4 deutlich besser war als nach der Sanierung? Eine objektive, belastbare Aussage hinsichtlich der Ausführung der vertraglich geschuldeten Bauleistung kann aufgrund der in der Antwort der Fragen 1, 2 und 3 beschriebenen, noch nicht vorliegenden Ergebnisse der Kontrollprüfungen derzeit nicht getroffen werden. 5. Von welchen anteiligen Kosten für die Fahrbahnsanierung zwischen Wahlscheid und Overath geht die Landesregierung für die Abschnitte 1 bis 4 der Maßnahme aus? Auf die Sanierung der Hauptfahrbahn der Abschnitte 1 bis 4 entfallen voraussichtlich rund 260.000 Euro.