LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7408 12.09.2019 Datum des Originals: 12.09.2019/Ausgegeben: 18.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2873 vom 19. August 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7186 Alle warten, nur eine schläft: Was unternimmt die Landesregierung in Sachen Altschulden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Liquiditätskredite nordrhein-westfälischer Kommunen sind mit rund 23 Milliarden Euro ein hemmender Klotz am Bein der Kommunen. Insbesondere Kommunen, die aufgrund sozialer Herausforderungen große Anstrengungen unternehmen müssen, sind besonders betroffen. Die Notwendigkeit einer Lösung der Altschuldenproblematik ist allseits anerkannt. Auch die Bundesregierung hat die Handlungsnotwendigkeit mittlerweile anerkannt und ihre grundsätzliche Bereitschaft einer Beteiligung, allerdings im Rahmen eines „nationalen politischen Konsens“ erklärt. Im Rahmen der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ist erklärt worden, dass eine eigene Landeslösung bei einer nachträglichen Beteiligung des Bundes nicht nachteilig sein werde. Die Länder Hessen und Saarland haben vor diesem Hintergrund eine Lösung für die Schulden ihrer Kommunen gefunden. Am 6. Oktober 2018 erklärte Ministerin Scharrenbach anlässlich einer Delegiertenversammlung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, man werde „im Hinblick auf die Altschulden der Kommunen kurzfristig eine Lösung vorlegen“.1 Nunmehr erklärt der Pressesprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, die Ministerin „rechne mit einem Ergebnis bis Ende des Jahres“.2 1 https://www.kpv-nrw.de/4018-thomas-hunsteger-petermann-als-kpv-landeschef-best%C3%A4tigt- 2.html 2 https://www.nw.de/nachrichten/regionale_politik/22533577_Experten-fordern-Schuldenschnitt-fuer- 143-NRW-Kommunen.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7408 2 Angesichts der Einnahmesituation aller staatlichen Ebenen sowie der aktuellen Zinssituation wird die derzeitige Lage von Experten als historisch günstig für eine Lösung der Altschuldenproblematik beschrieben. Die Co-Vorsitzende der AG 1 der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ berichtete anlässlich ihres Berichtes im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bau und Wohnen am 5. Juli 2019 davon, dass die Tatsache, dass NRW als einziges Land der Länder mit hohem Kassenkreditbestand keine eigene Lösung vorgelegt habe, auf Bundesebene für Irritationen sorge. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2873 mit Schreiben vom 12. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung zum Abschluss einer Lösung der Altschuldenproblematik unter Einbeziehung des Bundes unternommen? 2. Welche Gespräche sind wann mit welchen Institutionen zur Lösung der Altschuldenproblematik auf Landesebene geführt worden? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Untätigkeit der Landesregierung für Irritationen auf der Bundesebene sorgt? 4. Wann beabsichtigt die Landesregierung ein Konzept bzw. einen Gesetzentwurf zur Lösung der Altschuldenproblematik vorzulegen? 5. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Lösung der Altschuldenproblematik bzw. die Perspektive angesichts einer drohenden Abflachung der wirtschaftlichen Entwicklung? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 zusammen beantwortet: Im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP vereinbart, „den bestehenden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden ‚Kommunalen Kredithilfe‘“ weiterzuentwickeln, „ohne dass es zu einer Vergemeinschaftung kommunaler Schulden kommt.“ (a.a.O., Seite 73 f.). Mit der am 26. September 2018 konstituierten Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat der Bund ein Gremium geschaffen, das sich ebenfalls mit dem Problem der kommunalen Altschulden beschäftigt. Um ein nicht aufeinander abgestimmtes Wirken des Bundes und des Landes zu vermeiden, hat die Landesregierung Ende 2018 beschlossen, mit der Festlegung der Details der kommunalen Kredithilfe noch zu warten, bis sich die Ergebnisse im Bund ausreichend konkretisiert haben. Auf der Grundlage der von den drei vorsitzführenden Bundesministerien erarbeiteten Vorschlägen hat das Bundeskabinett am 10. Juli 2019 Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Kommissionsergebnisse beschlossen. Zum Thema „kommunale Altschulden“ wird dort ausgeführt, dass der Bund einen Beitrag zum Abbau der kommunalen Kassenkredite leisten könne, „wenn es einen nationalen politischen Konsens gibt, den betroffenen Kommunen einmalig gezielt zu helfen“ und unter der Voraussetzung, dass „die Ursachen der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7408 3 hohen Kassen-kreditbestände angegangen werden“ (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat [2019; Hrsg.]: Unser Plan für Deutschland. Gleichwertige Lebensverhältnisse überall. Schlussfolgerungen von Bundesminister Horst Seehofer als Vorsitzendem sowie Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey als Co- Vorsitzenden zur Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Berlin. S. 21). Auf der Basis dieses Beschlusses findet derzeit ein weiterer Dialogprozess zwischen dem Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden statt, dessen Ziel darin besteht, die Möglichkeiten eines solchen „nationalen Konsenses“ auszuloten. In diesem Zusammenhang führt die Landesregierung verschiedene lösungsorientierte Gespräche.