LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7417 16.09.2019 Datum des Originals: 16.09.2019/Ausgegeben: 20.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2842 vom 8. August 2019 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/7108 Wie unterstützt die Landesregierung die von südosteuropäischer Zuwanderung besonders betroffenen Kommunen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2013 führte die rot-grüne Landesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der besonders von südosteuropäischer Zuwanderung betroffenen Kommunen in den Bereichen Integration, Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit, Soziales und Ordnungsrecht ein. Fehlender Krankenversicherungsschutz, eine schlechte Bildungs- und Ausbildungssituation, mangelhafte Sprachkompetenzen und fehlende Einkommen gestalten eine Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt schwierig. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2842 mit Schreiben vom 16. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie hat sich die Anzahl der bulgarischen und rumänischen Staatsbürgerinnen und -bürgern in Nordrhein-Westfalen entwickelt (Bitte pro Jahr und pro Kommune seit 2007 aufschlüsseln)? Die Entwicklung der Anzahl der bulgarischen und rumänischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Jahren 2011 bis 2018 auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen kann der nachfolgenden tabellarischen Übersicht entnommen werden. Maßgebliche Datenquelle ist das Ausländerzentralregister – jeweils zum Stichtag 31.12.. Eine kommunalscharfe Auswertung ist auf dieser Grundlage nicht möglich, da das Ausländerzentralregister eine solche Aufschlüsselung nicht zulässt. Die Bereitstellung von Datensätzen aus den Jahren vor 2011 ist der Landesregierung in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit – auch unter Berücksichtigung der Zeitspanne, die bis zur Vorlage der Antwort verstrichen ist – nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7417 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Herausforderungen für die Kommunen, in denen besonders viele südeuropäische Staatsbürgerinnen und - bürger leben? Da der Begriff „südeuropäisch“ nicht näher spezifiziert ist, wird aufgrund des Gesamtzusammenhanges der Kleinen Anfrage davon ausgegangen, dass sich die Frage auf Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus Rumänien und Bulgarien bezieht. Ein Teil der bulgarischen und rumänischen Zuwanderinnen und Zuwanderer nutzt die Möglichkeiten der EU-weiten Arbeitnehmerfreizügigkeit als Primärrecht von Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union, um hier einer qualifizierten Berufstätigkeit nachzugehen. Ein nicht unerheblicher Teil der aus Südosteuropa Zugewanderten hat aber aufgrund fehlender Schul- und Berufsausbildung kaum Chancen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt. Dies stellt die betroffenen Städte und Gemeinden vor enorme Herausforderungen. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Integration der zugewanderten Südosteuropäerinnen und Südosteuropäer in den Arbeitsmarkt, die Betreuung und Schulbildung der Kinder und Jugendlichen sowie die Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs. Die Landesregierung wird die betroffenen Städte und Gemeinden weiterhin bei der Integration der Zugewanderten wie auch beim Vollzug ordnungsrechtlicher Maßnahmen unterstützen. 3. Welchen Beitrag leistet die IMAG zur Integration der Menschen aus Südosteuropa? Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung koordiniert ressortübergreifend innerhalb der Landesregierung die verschiedenen Aktivitäten im Zusammenhang mit den genannten Herausforderungen. Abgesehen von landeszentralen Herausforderungen und Unterstützungsleistungen für die kommunale Ebene insgesamt, finden auch Einzelunterstützungen bei dem Aufsetzen von Maßnahmen bzw. bei der Anwendung von Instrumenten zum Umgang mit bestimmten Herausforderungen statt. Die Strategiegespräche unter Einbezug von Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten, Kommunalen Spitzenverbänden und Vertreterinnen und Vertreter bestimmter Behörden dienen dem Austausch von Informationen und der Entwicklung des strategischen Umgangs mit der Zuwanderung aus Südosteuropa, auch mit Blick auf die Adressierung der politischen Anliegen bei der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Staatsangehörig - keit Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Bulgarien 19.350 24.504 31.097 39.590 49.522 59.850 67.492 76.058 Rumänien 27.628 35.012 49.154 67.419 86.764 102.064 114.520 128.821 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7417 3 4. Welche Projekte zur Integration von Menschen aus Südosteuropa werden aktuell durch die Landesregierung gefördert? Durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) werden zur Integration von Menschen aus Südosteuropa aktuell neun Projekte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in sieben Kommunen (Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Köln und Wuppertal) in Nordrhein-Westfalen gefördert, die in besonderer Weise von der Zuwanderung aus Südosteuropa betroffen sind (siehe Anlage 1). Zudem wird der Duale Studiengang „Studentische Integrationshelfer“ gefördert. Dabei werden Studierende aus südosteuropäischer Herkunft mit muttersprachlichen Kenntnissen zu Integrationshelfern ausgebildet, damit sie die Integration benachteiligter EU-Zuwanderer in die Gesellschaft und Arbeitswelt unterstützen. Während zwei Jahrgänge bereits das Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten weitere zwei Kohorten bis Ende August 2020 bzw. Ende August 2021 noch Förderung. Außerdem wird das Projekt „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ bei Arbeit und Leben NRW mit ESF- und Landesmitteln gefördert. Ziel des Projekts ist es, die Arbeitssituation von mittel- und osteuropäischen EU-Bürgerinnen und -bürgern nachhaltig zu verbessern. Eine Kernaufgabe des Projekts ist es, osteuropäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich in ausbeuterischen Arbeitssituationen befinden, in der jeweiligen Landessprache (Rumänisch, Bulgarisch, Englisch, Deutsch) eine Erstberatung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen anzubieten. Die Beratung erfolgt zu festen Sprechzeiten in den Projektbüros in Düsseldorf und Dortmund und darüber hinaus in ausgewählten Städten/ Gemeinden oder in Form einer aufsuchenden Beratung vor den Werkstoren und in den Wohnheimen. Letzteres geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretären. Der Wirkungskreis der Beratungsarbeit erstreckt sich somit auf ganz Nordrhein-Westfalen. Die im Fokus der Beratung liegenden Branchen sind die Bauindustrie, die Gebäudereinigung, der Erwerbsgartenbau, die Logistik, die Pflege, die Gastronomie und die Nahrungsmittelindustrie. Im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa fallen darüber hinaus problematische Modelle der Immobilienbewirtschaftung auf, die wegen ihrer negativen Ausstrahlung auf die Nachbarschaft einer gelingenden Integration entgegenstehen können. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung unterstützt deshalb kommunale Strategien zur Vermeidung von Segregation, die bei Problemimmobilien ansetzen. Für entsprechende Modellvorhaben werden Städtebauförderungsmittel bereitgestellt sowie Kommunen übergreifende Erfahrungsaustausche organisiert. Bei der schulischen Förderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler bzw. schon länger hier lebender Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte kommt es zu keiner Differenzierung zwischen Herkunft oder Zuwanderungsgrund. Aus diesem Grund werden Ressourcen für entsprechende Projekte und sonstige Fördermaßnahmen seit vielen Jahren grundsätzlich allgemein durch das Ministerium für Schule und Bildung zur Verfügung gestellt und nicht für nur eine bestimmte Schülergruppe. Auf Ebene der oberen bzw. unteren Schulaufsicht werden sie dann nach den Gegebenheiten und Bedarfen vor Ort verteilt und letztlich auch für spezielle Schülergruppen mit besonderen Bedürfnissen eingesetzt. Fokussiert auf die Gruppe der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa wird das Ministerium für Schule und Bildung sich beispielsweise ganz aktuell an einem Pilotprojekt zur Romaschulmediation in der Dortmunder Nordstadt beteiligen. Hierfür wird eine der vom Ministerium zur Verfügung gestellten Integrationsstellen, d.h. eine Lehrerstelle zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für durchgängige Sprachbildung, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7417 4 Sprachförderung und interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Integration durch Bildung, eingesetzt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sollen später anderen Schulen und Kommunen zu Gute kommen, die vor vergleichbaren Herausforderungen stehen. Ziel ist eine langfristige Übertragbarkeit, um insbesondere neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa in Nordrhein-Westfalen die Unterstützung geben zu können, die individuell benötigt wird. Hinsichtlich der durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration geförderten Projekte wird auf Anlage 2 verwiesen. Neben den Fördermaßnahmen stehen den Städten und Gemeinden verschiedene weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Zu nennen sind beispielsweise: Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) hat das Land den Städten und Gemeinden Instrumente gegeben, um gegen Missstände und Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Insbesondere kann unterbunden werden, dass mit maroden Wohnungen, die nicht als Wohnraum geeignet sind, ein Geschäftsmodell der Vermietung betrieben wird. Diese Häuser können für unbewohnbar erklärt werden. Selbiges gilt für die Ausnutzung der Notlage von Menschen durch Unterbringung in Schlafstellen und Matratzenlagern. Hier können die Kommunen gegen die Überbelegung vorgehen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung steht mit den landesgeförderten Brückenprojekten ein Angebot zur Verfügung, das sich an Kinder mit Fluchterfahrung und auch an Kinder in vergleichbaren Lebenslagen richtet. Die Angebote können passgenau für den spezifischen Bedarf ausgestaltet und vergleichsweise kurzfristig realisiert werden, z.B. auch im Rahmen von aufsuchenden Angeboten. Sie ermöglichen ferner in Verbindung mit Kindertagesbetreuung auch niedrigschwellige Angebote der Elternarbeit. Dementsprechend können die Kommunen auch Projekte zur Betreuung von Kindern aus südosteuropäischen Ländern zur Förderung im Programm der Brückenprojekte anmelden. Nach Angaben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sind für die Zielgruppe der Kinder aus Südosteuropa für 2018 in ca. 20 Jugendämtern 57 Brückenprojekte mit einem Antragsvolumen von knapp 2,5 Millionen Euro bewilligt worden. Das Land unterstützt die Kommunen darüber hinaus beim notwendigen Platzausbau in der Kindertagesbetreuung mit Investitionsprogrammen. Mit der Platzausbaugarantie stellt das Land sicher, dass in der laufenden Legislaturperiode jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau bewilligt und investiv gefördert werden kann. Im Phänomenbereich "Sozialleistungsmissbrauch", der im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus Südosteuropa von besonderer Relevanz ist, erfolgt eine konsequente Ausschöpfung administrativer Maßnahmen und die dazu erforderliche Netzwerkarbeit mit Kommunen, Kreispolizeibehörden und weiteren Netzwerkpartnern mit dem Ziel, ressortübergreifend interdisziplinäre Ansätze zu entwickeln und entsprechende Handlungsempfehlungen zu unterbreiten. 5. Wie viele Projekte zur Integration von Menschen aus Südosteuropa wurden seit Einführung des Programms erfolgreich abgeschlossen? (Bitte namentlich auflisten.) Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales konnten inzwischen zehn ESF-geförderte Projekte zur Integration von Menschen aus Südosteuropa erfolgreich abgeschlossen werden (siehe Anlage 1). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7417 5 Die Modellvorhaben Problemimmobilien sind alle noch in der Umsetzung. Ebenso laufen die Projekte, die das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration fördert, aktuell noch sehr erfolgreich an allen Standorten, sie sind noch nicht abgeschlossen. Da seitens des Ministeriums für Schule und Bildung eine Vielzahl von Projekten gefördert wird, bei denen keine Differenzierung zwischen Herkunft und Zuwanderungsgrund vorgenommen wird, verfügt die Landesregierung diesbezüglich über keine Auskünfte. Anlage 1: Förderprojekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordstadt Nordstadt Westfälisches Ruhrgebiet Stadt Dortmund Nordstadt Kulturmittlerin vor Ort 01.09.2016 - 31.12.2018 Westfälisches Ruhrgebiet Stadt Dortmund Nordstadt Return - Tagesstruktur f. Jugendliche zur Reintegration in das Fördersystem 01.09.2016 - 31.12.2018 Bergisches Städtedreieck Jobcenter Wuppertal Oberbarmen Prio A 01.10.2016 - 31.12.2021 Bergisches Städtedreieck Stadt Wuppertal Wichlinghausen Süd 75 Familien plus 01.07.2017 - 31.03.2019 Region Köln Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln (alle 11 Quartiere) Zugehende Hilfen zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge Menschen mit psych. Problemen bis 27 Jahre in allen Sozialräumen 01.01.2017 - 31.12.2018 Hochfeld Region (Auswahlfunktion) Antragsteller Quartier Projektname Westfälisches Ruhrgebiet Stadt Dortmund Jugendhilfe vor Ort in pädiatrischen Praxen 01.09.2016 - 31.12.2018 Laufzeit (geplant) Niederrhein Stadt Duisburg B.A.L.D. Bildung Arbeit Leben in Duisburg - Unser Haus Europa 01.01.2017 - 31.12.2019 Westfälisches Ruhrgebiet Stadt Dortmund Familien Info Points für Familien im Sozialraum 01.09.2016 - 31.12.2018 Bergisches Städtedreieck Stadt Wuppertal Oberbarmen Zuhause in Oberbarmen 01.01.2017 - 31.12.2020 Buchheim / Buchforst, Mülheim- Nord Westfälisches Ruhrgebiet Jobcenter Hamm Hamm Westen Armutsbekämpfung im Sozialraum Hamm Westen durch die soziale und berufliche Integration von Zuwandererfamilien 01.01.2017 - 31.12.2018 MEO Stadt Essen Altendorf, Altenessen Süd/Nordviertel MiA - Migrantinnen und Migranten in Arbeit 01.01.2017 - 31.12.2020 Schalke Westfälisches Ruhrgebiet Stadt Dortmund Dortmund Nordstadt Willkommen in der Nordstadt 01.01.2017 - 31.12.2020 Schalke Region Köln Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln (alle 11 Quartiere) Stadtteileltern Köln 01.05.2017 - 30.04.2020 Rotthausen Region Köln Stadt Köln Quartier 3 Familie im Zentrum 01.04.2018 - 31.03.2020 Region Köln Stadt Köln Neubrück, Straßburger Platz Jung und Alt - da wo es knallt 01.04.2018 - 31.03.2020 Emscher-Lippe Stadt Gelsenkirchen Familien und Zuwanderung im Quartier... 01.03.2017 - 28.02.2019 Emscher-Lippe Gelsensport e.V. Integration von Kindern und Jugendlichen rumänischer und bulgarischer Zuwanderer durch Bewegung und Sport 01.01.2017 - 31.12.2018 Region Köln Stadt Köln Willkommen und Ankommen in Köln 01.01.2017 - 31.12.2018 Emscher-Lippe Stadt Gelsenkirchen Ankommen, sich orientieren und Arbeit finden - Afi- 01.01.2017 - 31.12.2020 Anlage 2: Förderprojekte des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Projekt / Maßnahme Fördersumme 2019 Programm zur Förderung von zehn Kreisen und kreisfreien Städten, die besonders von Zuwanderung aus SOE betroffen sind 2,5 Mio. € pro Haushaltsjahr (Vollfinanzierung) Integrationsagenturen 10.508.260 € pro Haushaltsjahr (Förderung 2-jährig) KOMM-AN NRW Teil I: KI (Stellen /Sachmittel) 4,68 Mio. € Teil II: (Maßnahme) 7.050.000 € Teil III: FW 1,5 Mio. € MSO- Förderprogramm 2019-2020 - Projekt „Futur+ Bildungsteilhabe für Zuwanderer im schulischen Bereich fördern“ der Deutsch- Bulgarischen Elterninitiative „Jan Bibijan“ e.V. 16.494 € (verteilt auf zwei Jahre; 2019- 2020) - Projekt „Bachtalo – Alles wird besser“ von PLANB Ruhr e.V. 91.700 € (verteilt auf zwei Jahre; 2019- 2020) - Projekt „Empowerment von Roma- Frauen als Beitrag zur Integration“ von Latscho Drom 61.142 € (verteilt auf zwei Jahre; 2019- 2020) Einzelprojekte - Filmprojekt “Unsere Heimat“ der Sinti-Union Düsseldorf 30.700 € - Wir sind Nachbarn – Sinti und Nicht-Sinti: Vorurteile abbauen, Begegnungen intensivieren, Zukunft gestalten 40.970 € (Vollfinanzierung; verteilt auf 3 Jahre; 2018-2020) Landesverband der Deutschen Sinti und Roma NRW 246.154,24 € Integrationspauschalen des Bundes § 14c TIntG Einsatz der Mittel liegt im Ermessen der Kommunen Leere Seite