LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/742 27.09.2017 Datum des Originals: 27.09.2017/Ausgegeben: 02.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 183 vom 10. August 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/336 Saubere Luft am Bielefelder Jahnplatz? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Jahnplatz ist zugleich Mittelpunkt der Bielefelder Innenstadt und Knotenpunkt des Autoverkehrs mit den damit einhergehenden Belastungen der Luft mit verschiedenen Luftschadstoffen . Die vor diesem Hintergrund erhobenen Luftschadstoffmesswerte des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) überschreiten die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Daraufhin sollten in einem Dialogverfahren unter Federführung der Bezirksregierung Detmold unterschiedliche Szenarien für die Anpassung des Luftreinhalteplans für Bielefeld entwickelt werden. Diese Messungen bzw. Messergebnisse werden von verschiedenen kommunalpolitischen Akteurinnen und Akteuren in Frage gestellt. Zudem führte der Handelsverband OWL in eigener Verantwortung zwischen April und Juli 2017 eigene Messungen durch, deren Ergebnisse von den Werten des LANUV abweichen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 183 mit Schreiben vom 27. September 2017 namens der Landesregierung beantwortet . 1. Wie bewertet die Landesregierung die Messergebnisse des LANUV am Jahnplatz in Bielefeld? Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) misst in der Herforder Straße zwischen Jahnplatz und Friedrich-Ebert-Straße. Die Messungen des LANUV werden nach den Anforderungen der 39. BImSchV durchgeführt und liefern qualitätsgesicherte Messergebnisse zur Beurteilung der Luftqualität bezüglich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/742 2 Stickstoffdioxid (NO2) für diesen Straßenabschnitt. Sie erfüllen zudem die europarechtliche Vorgabe, dass dort gemessen werden muss, wo die höchste Belastung zu erwarten ist. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Messungen hinsichtlich ihrer Methodik, insbesondere die Messung an nur einem Standort und über ein Jahr? Das LANUV misst in Bielefeld an insgesamt 4 Messorten: drei Verkehrsmessstationen: Stapenhorststraße (seit 11/2007), Detmolder Straße (seit 12/2014), Herforder Straße (seit 12/2014) eine Messung im städtischen Hintergrund in Bielefeld-Ost (seit 07/1989) An zwei Messorten stehen Messcontainer (Detmolder Straße und in Bielefeld-Ost), in denen Stickstoffdioxid mit dem Referenzverfahren gemessen wird. In der Stapenhorststraße und in der Herforder Straße kommen Passiv-sammler für Stickstoffdioxid zum Einsatz, deren Äquivalenz mit dem Referenzverfahren nachgewiesen ist und durch regelmäßige Qualitäts-kontrollen überprüft wird. Das Messverfahren und die Messorte entsprechen den EU-Vorgaben. 3. Werden an vergleichbar verkehrsbelasteten Standorten in Nordrhein-Westfalen die Messungen des LANUV nach den gleichen Modalitäten und der gleichen Methodik durchgeführt wie am Jahnplatz in Bielefeld? Das LANUV ist für die Luftqualitätsüberwachung gemäß 39. BImSchV in ganz Nordrhein- Westfalen zuständig. Die Immissionsbelastung durch NO2 wird an 127 Messstellen in NRW gemessen (Stand Ende 2016). Dabei kommt an 54 Standorten das Referenzmessverfahren zum Einsatz. An 73 Probenahmestellen wird mit Passivsammlern gemessen. 4. Sieht die Landesregierung insgesamt Anpassungsbedarf bei den Luftschadstoffmessungen in Bielefeld und damit verbundene Änderungsnotwendigkeiten für das bereits laufende Verfahren zur Fortschreibung des Bielefelder Luftreinhalteplans ? Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Luftqualität in Bielefeld ausreichend überwacht. Im Rahmen der jährlichen Messnetzplanung wird regelmäßig überprüft, ob zusätzliche Messungen an Belastungsschwerpunkten erforderlich sind. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der alternativen Messungen durch den Handelsverband OWL? Nach 39. BImSchV sind Messungen der Luftqualität zum Schutz der menschlichen Gesundheit dort vorzunehmen, wo die höchsten Werte der Belastung auftreten (§14 i.V.m. Anlage 3 39. BImSchV). Dies wird in der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union so gefordert und dient zusätzlich zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Messergebnisse zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Diese Voraussetzungen erfüllen die Messstandorte des Handelsverbandes nicht.