LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/743 27.09.2017 Datum des Originals: 27.09.2017/Ausgegeben: 02.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 258 vom 31. August 2017 des Abgeordneten Alexander Langguth AfD Drucksache 17/501 Standesamtssoftware zur „Ehe für Alle“: Die Grünen fragen nach der Umsetzung, die AfD interessiert sich auch für die Kosten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum von 29.08.2017 hat die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen mit Drucksache 17/473 (Kleine Anfrage 245) bei der Landesregierung angefragt, ob die „Ehe für alle“ an der Standesamtssoftware scheitern wird. Die fragenstellende Fraktion bezieht sich auf einen Artikel aus der Berliner Zeitung, in dem berichtet wird, dass Standesämter in Berlin bei der Eheschließung softwarebedingt jeweils einen Mann und eine Frau angeben müssen. Die Grünen sorgen und fragen sich, ob die gleiche Problematik auch auf Standesämter in Nordrhein-Westfalen zukommen wird. Für den Fall, dass auch unsere Standesämter von dieser Problematik betroffen sein sollten, richte ich folgende Ergänzungsfragen an die Landesregierung : Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 258 mit Schreiben vom 27. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Mit welchen Kosten kalkuliert die Landesregierung die Umstellung der Standesamtssoftware ? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/743 2 2. Werden diese anfallenden Kosten vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen oder müssen die betroffenen Kommunen die Kosten zur Umstellung selbst tragen ? Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung verweist zunächst auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage 245 der Abgeordneten Josefine Paul und Matthi Bolte-Richter, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Scheitert die Ehe für Alle an der Standesamtssoftware?“, Landtags-Drucksache 17/473. Hinsichtlich der Kostentragung im Zusammenhang mit der erforderlichen technischen Änderung der im Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren ist zu differenzieren. Die Anpassung der von allen deutschen Standesämtern genutzten Formate für den elektronischen Datenaustausch (XPersonenstand) und die Registerschnittstelle (XPersonenstandsregister ) erfolgt zentral durch die bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen angesiedelte Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Aufgrund einer im Dezember 2014 zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung werden seit dem 01. Januar 2016 die o.g. XÖV-Standards XPersonenstand und XPersonenstandsregister - gemeinsam mit den Standards XAusländer, XMeld sowie einem Basismodul - in dem modularen Standard der Innenverwaltung XInneres betrieben. Hinsichtlich der Gesamtbetriebskosten von XInneres übernimmt der Bund einen Anteil von 20,61 %, die Länder übernehmen einen Anteil von 79,39 %. Der nach Abzug des Bundesanteils verbleibende Betrag wird zwischen den Ländern nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels aufgeteilt. In der v.g. Verwaltungsvereinbarung ist der jährliche Aufwand der Betreiberin für die Betriebsjahre 2016, 2017 und 2018 auf 1.495.696,60 Euro jeweils als Höchstbetrag festgesetzt worden und hinsichtlich der Kostenverteilung unter den Ländern der Königsteiner Schlüssel 2014 festgelegt worden. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen danach in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils EUR 252.217,06. Aufgrund von Änderungen der Rechtslage erforderlich werdende technische Anpassungen einzelner Standards, wie sie jetzt für XPersonenstand und XPersonenstandsregister anstehen , sind hinsichtlich des der KoSIT mit ihrer Umsetzung entstehenden Kostenaufwands in dem o.g. Höchstbetrag mit ‚eingepreist‘. Die infolge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts notwendig werdenden Anpassungen von XPersonenstand und XPersonenstandsregister verursachen dem Land von daher keine zusätzlichen Kosten. Hinsichtlich der von den Standesämtern genutzten Fach- bzw. Registerverfahren entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung darüber, ob und welche sog. ‚Standesamtssoftware‘ sie insoweit einsetzen. Die zwischen Kommune und Verfahrenshersteller im Einzelfall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, z.B. zu den Vertragskosten oder zu den Folgen notwendig werdender technischer Anpassungen des Verfahrens, sind der Landesregierung nicht bekannt .