LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7431 18.09.2019 Datum des Originals: 18.09.2019/Ausgegeben: 24.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2893 vom 27. August 2019 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/7232 Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung der landwirtschaftlichen Direktvermarktung in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei der Sicherung der Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe und bei der breiteren Förderung des ländlichen Raums sind anerkanntermaßen Initiativen der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte von großem Nutzen. Die Landwirtschaftsministerien und die Landwirtschaftsverwaltungen von Bund und Ländern unterstützen die direkte Vermarktung von Produkten und Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe auf vielfältige Weise. Die Förderung der Direktvermarktung wird grundsätzlich auch von allen Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen befürwortet. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2893 mit Schreiben vom 18. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Welche Initiativen zur Förderung der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte hat die Landesregierung seit ihrer Amtsübernahme im Jahre 2017 ergriffen? Die Förderung der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte ist in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer, die ihre Unterstützung und Beratung immer aktualisiert und weiterentwickelt. Die Landesregierung unterstützt die Landwirtschaftskammer im Rahmen der Landesinitiative finanziell u.a. für bestimmte Projekte. Dazu zählen Maßnahmen zur Unterstützung der Direktvermarktung, z.B. Beratung, Broschüren, Internetplattform. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7431 2 2. Wie unterstützen die Landesregierung (und die zuständigen Verwaltungen des Landes) die Landwirte bei der Planung und Gründung von Hofläden, insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen und schwierigen Rechtsfragen der Direktvermarktung? Landwirte, die eine Neugründung beabsichtigen und einen Hofladen eröffnen wollen, erhalten eine umfassende einzelbetriebliche Beratung. In den Gesprächen wird die Geschäftsidee erörtert und die Machbarkeit überprüft. Die Themen, die dabei behandelt werden, umfassen eine Markt- und Standortanalyse, eine betriebswirtschaftliche Analyse mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine Marketingkonzeption, um die Marktstellung der Direktvermarkter im Wettbewerb zu fördern. Ferner erhalten die Betriebsleiter konkrete Hilfestellungen zu Rechtsfragen, damit sie die relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen. So können sie unmittelbar den Kontakt zu den jeweiligen zuständigen Behörden suchen. Zu den Rechtsgebieten zählen die Verweise zum Baurecht, Gewerbe- und Steuerrecht, das Gesetz zur ordnungsgemäßen Kassenführung, das Eichgesetz, das Hygiene- und Lebensmittelrecht, die Lebensmittelinformations- und Verpackungsverordnung, das Telemediengesetz, die Datenschutzverordnung, das Ladenöffnungsgesetz und die Preisangabenverordnung. Im Rahmen des Hygiene- und Lebensmittelrechts werden Betriebsbegehungen durchgeführt, sodass vor Ort konkrete Beratungsempfehlungen im Sinne eines betrieblichen Qualitätsmanagements ausgesprochen werden. Im Themenfeld der Lebensmittelinformationsverordnung erhalten die Direktvermarkter konkrete Hilfen zu den Fragen: „Was gehört auf das Etikett?“, damit die Betriebsleiter den gesetzlich formulierten Kennzeichnungspflichten nachkommen können. Diese Beratungsunterstützung wird sowohl in der einzelbetrieblichen Beratung geleistet als auch in interaktiven Webinaren. Dabei ermöglicht der virtuelle Raum einen fachlichen Dialog. Gleichzeitig werden Fahrtzeit und Kosten gespart. Alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen regelmäßig an Hygieneschulungen teilnehmen. Die Landservice-Beratung der Landwirtschaftskammer NRW bietet von Oktober 2019 bis März 2020 insgesamt 25 Termine für Hygieneschulungen an, die in ganz NRW stattfinden. Darüber hinaus werden die Hygieneschulungen auch als Webinar angeboten. Neue gesetzliche Bestimmungen werden im Landservice-Informationsdienst erörtert, um die Betriebsleiter rechtzeitig per Telefax oder E-Mail in Kenntnis zu setzen. Bei weitreichenden rechtlichen Neuerungen, wie der Einführung des neuen Verpackungsgesetzes am 01.01.2019, werden Informationsseminare aufgelegt. In 2019 haben über 800 Betriebsleiter das Seminarangebot wahrgenommen, um die Fragen zu Verkaufs- oder Verpackungsmaterialien im Rahmen des neuen Verpackungsgesetzes zu klären. 3. Welche Regionalmarken (Herkunftsbezeichnungen, Gütezeichen, Siegel) für landwirtschaftliche Produkte aus NRW werden von der Landesregierung anerkannt? Es gibt eine Vielzahl von „Gütezeichen“ der Wirtschaft, die der Orientierung für die Verbraucher/-innen dienen und Produkte bewerben sollen. Für die nordrhein-westfälische Land- und Ernährungswirtschaft sind aus der Sicht der Landesregierung die EU-Gütezeichen für ökologische Produkte und regionale Spezialitäten (GEO-Schutz) mit klaren Vorgaben von Bedeutung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7431 3 Darüber hinaus fördert das MULNV den Verein Ernährung-NRW e.V. bei der Konzeption und Umsetzung des Vereinsqualitätszeichens „Marke NRW“ für Produkte aus Nordrhein- Westfalen. Für Bauernhofcafés und Heuherbergen vergibt die Landwirtschaftskammer NRW die Qualitätszeichen (Goldene Kaffeetassen oder Heublumen). Diese ausgezeichneten Betriebe finden sich in Übersichtsflyern, die auf der Internetseite www.landservice-nrw.de unter "Service / Downloads" zum kostenlosen Herunterladen bereitstehen. Verbraucher, die Betriebe mit Qualitätsauszeichnungen suchen, werden unter anderem auf dem Webportal www.landservice-nrw.de fündig. Bei der jeweiligen Hofpräsentation können die entsprechenden Qualitätszeichen angeklickt werden. Anschließend erhalten die Webseitenbesucher detaillierte Informationen zum jeweiligen Qualitätsstandard. 4. Aus welchen Haushaltsplänen des Landes werden die vielfältigen Förderaktivitäten der Direktvermarktung im Lande Nordrhein-Westfalen finanziert? (Bitte Haushaltsposten angeben) Die Finanzierung der Landesinitiativen erfolgt aus Kapitel 10 170 Titel 671 13. Alle Absatzförderungsmaßnahmen, also gemeinschaftliche Marketingaktionen, werden aus Kapitel 10 030 TG 65 bezahlt. Darüber hinaus gibt es weitere Förderprogramme des Landes, die auch Maßnahmen der Direktvermarktung unterstützen. - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Im AFP können Investitionen zur Verarbeitung oder Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten gefördert werden. Gefördert werden z.B. spezialisierte Lagerhallen für Obst und Gemüse sowie Anlagen und Maschinen zur Verarbeitung von Obst und Gemüse zur Direktvermarktung. Zuwendungsempfänger ist das landwirtschaftliche Unternehmen. - Förderung der Diversifizierung im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahem Bereich Aus diesem Förderprogramm können ebenfalls Vorhaben zur Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen aber auch nicht landwirtschaftlichen Produkten gefördert werden. Neben investiven Maßnahmen können über dieses Förderprogramm auch Startbeihilfen für Personalausgaben und Ausgaben für Beratung und Konzeption gefördert werden. Als typische Förderfälle sind hier zu nennen: - Errichtung von Hofläden, inkl. Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsanlagen, - Verarbeitung von Milchprodukten (Käse), - Verkaufsautomaten (Milchtankstellen). Zuwendungsempfänger sind Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige.