LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7438 18.09.2019 Datum des Originals: 18.09.2019/Ausgegeben: 24.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2881 vom 21. August 2019 des Abgeordneten Rüdiger Weiß SPD Drucksache 17/7194 Wie setzt sich die Landesregierung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich von Kindern und Jugendlichen ein? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen „grenzüberschreitende Kita-Besuche und grenzüberschreitende Schulbesuche (Primar- und Sekundarstufe) zu ermöglichen“ (S. 116). Ein weiteres Versprechen ist die Stärkung der EUREGIO-Schulen und die Entwicklung einer grenzüberschreitenden Bildungsstrategie (S. 116). In den Grenzregionen ist die geographische Grenze zu einem anderen Land kaum mehr spürbar. Für viele ist es Alltag die Grenze mehrmals täglich zu passieren. So selbstverständlich wie der Tagestourismus ist vieles andere nicht. Administrative Hürden schränken ein und halten viele sogar davon ab in einem Land zu wohnen und in dem anderen zu arbeiten. Das, obwohl man sich geografisch so nah ist. Ähnliches gilt für grenzüberschreitende Kita- oder Schulbesuche. Eltern, die zweisprachig sind oder sich dafür entschieden haben in einem Land zu arbeiten und in dem nächsten zu wohnen sind häufig vor die Herausforderung gestellt, zu entscheiden welcher Kindergarten in welchem Land für ihre Kinder in Frage kommt. Oft entscheiden sie aus administrativen Gründen und nicht aus praktischen Gründen. Das schränkt auf der einen Seite das Familienleben ein. Auf der anderen Seite ist allerdings auch zu bedauern, dass wichtige zwischenmenschliche Chancen mit unseren Nachbarn verpasst werden. Sollte es nicht möglich sein, dass man sich mit seinen Nachbarn in einer Sprache verständigt und gleiche Einrichtungen besucht? Grenzen würden damit nicht nur praktisch, sondern auch faktisch in den Behörden abgebaut werden. Das ist zweifelsohne ein wichtiger Ansatz um auch die Grenzen in den Köpfen der Menschen abzubauen. Wo könnte man besser anfangen als bei der jungen, aufstrebenden Generation, bei unseren Kindern? Die wiederholten Veröffentlichungen von Mehrsprachigkeitsstrategien der Europäischen Kommission1, die explizit fordern mehr als die Muttersprache und Englisch zu sprechen, kann 1 Vgl. COM(2005) 596 final LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7438 2 nirgends so niederschwellig gelebt werden, wie in Grenzregionen. Hier kann man als europäisches Vorbild vorangehen. Wo ist es einfacher eine weitere Sprache zu lernen als dort, wo man sie täglich anwenden kann? Eine mehrere Jahre alte Studie des Vereins für frühe Mehrsprachigkeit an Kindertageseinrichtungen und Schulen FMKS e.V.2 bescheinigt NRW ein äußerst schlechtes Abschneiden bei bilingualen Kindergärten. Trotz der starken Bevölkerungsdichte belegt NRW im bundesweiten Ländervergleich von bilingualen Kita-Plätzen nur Platz zwölf. Einige französischsprachige Kitas, die eher auf Frankreich als auf Belgien ausgerichtet sind, täuschen nicht über die mangelnde Verbindung zu unseren flämischniederländischsprachigen Nachbarn in Belgien und den Niederlanden hinweg. Lediglich zwei Kindergärten, einer in Gronau, einer in Krefeld, gibt es, die ein niederländischsprachiges Angebot für Kinder im Kindergartenalter haben.3 Kein Aushängeschild für unser Bundesland. Bei Grundschulen ist das Abschneiden NRWs nicht besser. Die „Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule“ (QUA-LiS NRW) verweist auf lediglich 33 bilinguale Grundschulen im Land, von denen nur drei niederländischsprachig sind. 4 Diese befinden sich in Ahaus, Gronau und Kranenburg. Das Euregioprofil ist eine Auszeichnung, die im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens an Grundschulen und weiterführende Schulen der Partnerregionen der Euregio Maas-Rhein vergeben wird. Es wurde vom Zweckverband der Region Aachen in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln im Rahmen des INTERREG IV Projektes “linguacluster“ entwickelt. Laut dem Zweckverband der Region Aachen5 gibt es aktuell in NRW 19 Grund- und 15 weiterführende Schulen, die diese Auszeichnung führen. Darüber hinaus gibt es 5 belgische und 10 niederländische Euregioprofil-Grundschulen. Auf dem Bildungsportal der Landesregierung bietet keinen Überblick über Schulen mit Euregio-Profil, und auch sonst gibt es keine öffentlich zugänglichen Informationen über intensivierte Unterstützungsleistungen der Landesregierung gegenüber Euregio-Profilschulen. Das ist nicht nur vor dem Hintergrund des Koaltionsvertrags irritierend. In ihrem Antrag „Nordrhein-Westfalen in Europa: Erste Impulse setzen - grenzüberschreitende Kooperation mit den Niederlanden und Belgien intensivieren, den europäischen Zusammenhalt fördern, die strukturellen Verknüpfungen ausbauen“6, möchten die Koalitionsparteien „Euregio- Profilschulen als wichtiges regionales Beispiel grenzüberschreitenden bildungspolitischen Wirkens zu unterstützen“. Bisher scheinen diese Ankündigungen nichts als wohlklingende, aber leere Versprechungen zu sein. Auch die grenzüberschreitende Bildungsstrategie lässt auf sich warten. Letzte Vereinbarungen mit der niederländischen Regierung stammen laut der Internetseite des Schulministeriums aus dem Jahr 2013, und Vereinbarungen mit Belgien, die bedauerlicherweise nur mit der deutschsprachigen Gemeinschaft geschlossen wurde, aus dem Jahr 2009.7 Damit sind beide nicht mehr zeitgemäß und ein schnelles Handeln durch die Landesregierung wurde bis jetzt verpasst. 2 Verein für frühe Mehrsprachigkeit an Kindertageseinrichtungen und Schulen FMKS e.V., „Bilinguale Kitas in Deutschland“, 2014. 3 https://www.fmks-online.de/bilikitas.html 4 https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/angebote/egs/bilingualer-unterricht/bilingualegrundschulen -in-nrw/ 5 Siehe Landtag Nordrhein-Westfalen, Stellungnahme 17/318 A06 6 Siehe Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 17/1113 7 https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Benelux/index.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7438 3 Die erste Grenzlandkonferenz zwischen Deutschland und den Niederlanden im Mai diesen Jahres8 ist in Bezug auf die Schaffung von weiteren Dialog-Foren sicherlich als ein guter Schritt für eine gemeinsame Entwicklung des Grenzraumes zu bewerten. Trotzdem ist zu bedauern, dass in den Pressemitteilungen und Informationsblättern zu dieser Konferenz über viele Ergebnisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gesprochen wird, jedoch nichts Handfestes präsentiert wurde. Öffentlich zugängliche und konkrete Resultate fehlen. Besonders bedauerlich ist, dass Belgien bei dieser Konferenz außen vorgelassen wurde, zumal die Zusammenarbeit zwischen NRW und Belgien in diesem Bereich noch in den Kinderschuhen steckt. Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben damit auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 2881 mit Schreiben vom 18. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie viele Kinder werden aktuell grenzüberschreitend in NRW-Kitas jeweils aus Belgien und den Niederlanden, und in Kitas in Belgien und den Niederlanden jeweils aus NRW betreut? (Bitte auflisten nach Kita-Ort und Kita-Träger) Nach § 1 Absatz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist die Betreuung von Kindern mit Wohnsitz im angrenzenden Ausland unabhängig von der Nationalität auch in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen möglich. Die landesseitig zur Verfügung stehenden Daten enthalten keine Angaben zum Wohnsitz der Kinder. Daten zu Kindern aus Nordrhein-Westfalen, die Kindertageinrichtungen in Belgien und den Niederlanden besuchen, liegen dem Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration nicht vor. 2. Wie viele Kitas, Kindergärten und Grundschulen mit niederländischem bzw. französischem Sprachangebot gibt es aktuell in NRW? (Bitte auflisten nach Ort, Träger und Zahl Kinder/Schüler*Innen) In Nordrhein-Westfalen gibt es explizit französischsprachige Kindertageseinrichtungen ebenso wie zahlreiche Einrichtungen mit bilingualen Sprachkonzepten. In KiBiz.web und bei den Landesjugendämtern erfolgt keine gesonderte Erfassung eines Merkmals im Berichtswesen, das die Sprachausrichtung bzw. Bilingualität der Kindertageseinrichtungen erfasst. Eine entsprechende Auswertung der Einrichtungskonzeptionen durch die Landesjugendämter und landesweite Abfragen bei den Jugendämtern können in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden. Grundschulen entscheiden selbst, in welcher Weise eine Begegnung mit der Sprache Niederländisch bzw. Französisch mit in die schuleigenen Arbeitspläne aufgenommen wird. Die Wahl der Begegnungssprache liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule. Dies muss 8 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/erste-grenzlandkonferenz-zwischen-nordrhein-westfalenund -den-niederlanden-arbeiten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7438 4 dem Ministerium für Schule und Bildung nicht gemeldet werden. Eine Auflistung dazu liegt nicht vor. 3. Welche Euregio-Schulen unterstützt die Landesregierung durch welche Maßnahmen? (Bitte auflisten nach Standort, Schüler*innenzahl und konkretem Unterstützungsangebot) Zertifizierte Euregioprofil-Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, welche Maßnahmen sie nach dem Rahmenwerk für Euregioprofil-Schulen im Rahmen des Euregioprofil- Programms an ihrer Schule umsetzen möchten. Für das Programm wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Materialien und Hilfestellungen (wie Good-Practice, Austauschdidaktik, außerschulische Lernorte, Sprachmaterialien, Kontaktadressen, Formulierungsvorschläge, Filme, Musterformular Schulpartnerschaft, unterrichtsunterstützende Materialien) konzipiert, die über die jeweilige Bezirksregierung abgerufen und im Schulalltag herangezogen werden können. Die Maßnahmen müssen dem Ministerium für Schule und Bildung nicht gemeldet werden. Seit dem Jahr 2018 stehen darüber hinaus Mittel zur Verfügung, um den grenzüberschreitenden Gedanken auch finanziell stützen und stärken zu können. Schulen können Projektmittel beim Schulministerium beantragen. Gefördert werden: grenzüberschreitende schulische Projekte einer nordrhein-westfälischen und einer niederländischen oder einer belgischen Schule zu einem Projektthema, Begegnungsmaßnahmen mit einer Partnerschule im Rahmen einer bestehenden Schulpartnerschaft, vorbereitende Besuche von Lehrkräften zum Aufbau einer Schulpartnerschaft. Nach den Förderkriterien für beide Jahre konnten und können sich auch zertifizierte Euregioprofil-Schulen um eine Projektförderung bewerben. Danach wurde bis zum 15. Juni 2019 folgenden zertifizierten Euregioprofil-Schulen eine Landeszuwendung gewährt: - KGS Birkesdorf, Düren - Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Alsdorf - Gesamtschule der Stadt Mechernich, Mechernich - Betty Reis Gesamtschule, Wassenberg - GGS Jülich-West, Jülich - Rhein-Maas-Gymnasium, Aachen - Kreisgymnasium Heinsberg, Heinsberg - GGS Schönblick, Heimbach - KGS Arsbeck Schulverbund Arsbeck-Wildenrath, Wegberg - Städtische Gesamtschule Stolberg Auf der Liester, Stolberg Die Antragsfrist für die Förderung im Jahr 2019 ist noch nicht abgelaufen, so dass weiterhin für Schulen und auch für zertifizierte Euregioprofil-Schulen die Möglichkeit besteht, an der Projektförderung zu partizipieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7438 5 4. Wie ist der Stand in Bezug auf die Entwicklung der angekündigten grenzüberschreitenden Bildungsstrategie, besonders mit Fokus auf die Beziehungen zwischen NRW und Belgien? Es existiert eine bereits langjährige Zusammenarbeit zwischen dem nordrhein-westfälischen Schulministerium und seinen Pendants in den Nachbarländern, die fortwährend intensiviert wird. So wurde beispielsweise auf der gemeinsamen Regierungssitzung mit Flandern am 18. Januar 2019 ein Beschluss zur weiteren Zusammenarbeit im Bereich des Fremdsprachenunterrichts verabschiedet, der sich in Umsetzung befindet. Bereits seit 2008 arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung eng mit den Regierungen der Benelux-Staaten zusammen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. So hat das Schulministerium 2010 mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, dem Großherzogtum Luxemburg sowie dem Königreich der Niederlande Vereinbarungen geschlossen, um den Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern zu erleichtern. Die Verfahren für einen Schulwechsel können direkt über die Schulleiterinnen und Schulleiter eingeleitet werden. Grundlage für die Eingliederung in die jeweiligen Schulsysteme sind sogenannte Äquivalenzlisten, in denen die unterschiedlichen Bildungsgänge gegenübergestellt werden und Aussagen zu den im jeweiligen Partnerland damit verbundenen Abschlüssen und Berechtigungen enthalten sind. Die Äquivalenzlisten werden jeweils bei der Veränderung von Bildungsgängen in den Partnerländern aktualisiert. Darüber hinaus tauschen sich Expertinnen und Experten des Schulministeriums seit Beginn der 2000er Jahre regelmäßig mit Expertinnen und Experten aus den Niederlanden und Belgien in Fragen des Fremdsprachenunterrichts und der Qualitätsanalyse aus. Künftig soll der Austausch um den Bereich der beruflichen Bildung ergänzt werden. Es ist beabsichtigt, die Zusammenarbeit im Bereich Fremdsprachen durch eine Kooperationsvereinbarung zu verstärken. Die Bildungsministerinnen von Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden und Flandern haben dies bei Treffen auf Ministerebene vereinbart. 5. Welche konkreten, verbindlichen Ergebnisse hat die erste Grenzlandkonferenz mit den Niederlanden im Bereich der grenzüberschreitenden Kita- und Grundschulbesuche/ der grenzüberschreitenden Bildungsstrategie hervorgebracht? Ziel der 1. Grenzlandkonferenz zwischen den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2019 in Venlo war die Vorbereitung einer gemeinsamen Grenzlandagenda, die Themen und Prioritäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im folgenden Jahr bestimmt. Im Bereich Bildung zeigte die Diskussion in Venlo, dass der Schwerpunkt der Zusammenarbeit auf Fragen der beruflichen Bildung liegen sollte. Im Ergebnis der Grenzlandkonferenz beschloss die Steuerungsgruppe grenzüberschreitende Zusammenarbeit Niederlande– Nordrhein-Westfalen (Mitglieder der Steuerungsgruppe sind Staatssekretär Knops, Innenministerium der Niederlande; Gouverneur Bovens, Kommissar des Königs der Provinz Limburg; Minister Dr. Holthoff-Pförtner, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales; Staatssekretär Dammermann, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Integration) am 18.07.2019 folgende Priorität: „Bildung bleibt der Schlüssel zum Abbau von Grenzhindernissen. Vor allem Absolventen beruflicher Bildungsgänge leben und arbeiten auch nach Abschluss ihrer Ausbildung in ihrer Region. Wer die Sprache des Nachbarlandes und die (Arbeits-)Kultur kennt, kann die Möglichkeiten der Grenzregion besser nutzen. Unser Ziel ist es, das berufliche Bildungsangebot in der Praxis sowohl durch Unterricht in der jeweiligen Nachbarsprache als auch durch grenzüberschreitende Betriebspraktika und Lehrstellen auszuweiten.“ Die zuständigen Stellen in den Niederlanden und Nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7438 6 Westfalen arbeiten derzeit an der Umsetzung dieser Priorität. Eine erste Zwischenbilanz wird auf der 2. Grenzlandkonferenz im Jahr 2020 zu ziehen sein.