LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7446 19.09.2019 Datum des Originals: 18.09.2019/Ausgegeben: 25.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2836 vom 7. August 2019 der Abgeordneten Johannes Remmel, Wibke Brems und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7091 (Neudruck) Restbedarf an Braunkohle aus den Tagebauen Garzweiler und Hambach vor dem Hintergrund der Beschlüsse der „Kohlekommission“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die „Kommission Wachstum, Struktur und Beschäftigung“ (sog. „Kohlekommission“) hat in einem Abwägungsprozess unter Beteiligung eines breiten Spektrums gesellschaftlicher Organisationen am 26. Januar 2019 den Einstieg in den Ausstieg aus der Kohleverstromung in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen und dabei eine fast einstimmige Kompromisslösung gefunden. Diese sieht vor, dass bis 2022 insgesamt 12,5 Gigawatt (GW) Kohlekraftwerke vom Netz gehen sollen, davon 3 GW Braunkohle im rheinischen Revier sowie zusätzlich gut 2 GW Braunkohlekraftwerke, die bereits zur Stilllegung beziehungsweise zum Übergang in die Reserve angemeldet sind. Weitere Kraftwerke sollen Zug um Zug in den Folgejahren aus der Produktion genommen werden, ehe dann spätestens im Jahr 2038 die Stromgewinnung aus Braunkohle ein Ende finden soll. Dies hat Auswirkungen auf die Braunkohleförderung im Rheinischen Revier. Die „Kohlekommission“ beziffert den Braunkohlevorrat im Tagebau Garzweiler mit 1,2 Mrd. Tonnen (abzüglich von 400 Mio. Tonnen aufgrund der Leitentscheidung Garzweiler 2016) und für den Tagebau Hambach mit 1,4 Mrd. Tonnen (Stand 08/2017). In ihrem Abschlussbericht stellt die Kommission klar: „Die vorzeitige Stilllegung von Kohlekraftwerken geht mit einer Verkürzung der bisher geplanten Laufzeiten und einer gegebenenfalls erforderlichen Verkleinerung von Tagebauen einher.“1 1 Abschlussbericht der „Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Januar 2019 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7446 2 In einem Bericht an den Landtag (Vorlage 17/1663) hat NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am 13. Februar 2019 von RWE Entwürfe für eine neue Tagebauplanung verlangt. In seiner Unterrichtung des Landtags NRW hat Ministerpräsident Armin Laschet am 20. Februar 2019 erklärt: „In Verbindung mit den Stilllegungen, die bereits 2016 beschlossen wurden, als die Sicherheitsbereitschaft eingeführt wurde, werden die Beschlüsse der Kommission eine erhebliche Reduktion der Kraftwerksleistung im Rheinischen Revier und damit einen Minderbedarf an Braunkohle und eine große Veränderung auch bei den Tagebauen nach sich ziehen.“ Darüber hinaus hat Ministerpräsident Laschet für die Landesregierung NRW ebenda klargestellt: „Wir wollen den Konsens der Kohlekommission eins zu eins in diesem Land umsetzen.“ In dieser Kombination – „Votum der Kohlekommission/Haltung der Landesregierung“ - wird deutlich, dass sich die Grundannahmen für die Braunkohlepläne wesentlich verändert haben. Dies muss ein aktives Handeln der Landesregierung gegenüber dem Bergbautreibenden mit einer deutlichen Anpassung der Abbaugrenzen zur Folge haben, so dass keine Maßnahmen weitergeführt oder eingeleitet werden, die unwiederbringliche Schädigungen von Umwelt und Eigentum sowie der Verlust von Heimat außerhalb der Grenzen, die durch einen möglichst geringen Restbedarf gesetzt werden, zur Folge hätten. Die rechtliche Grundlage ist in § 30 Landesplanungsgesetz NRW formuliert: „Der Braunkohlenplan muss überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn die Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich wesentlich ändern. (…)“ Während die Restlaufzeit des Kraftwerks Weisweiler, das dem Tagebau Inden zugeordnet wird, planmäßig 2030 endet und für die genaueren Stilllegungsplanungen außer Betracht bleibt, ist sinnvoller Weise anzunehmen, dass die älteren und ineffizientesten Braunkohleblöcke, die den Abbaubereichen Hambach und Garzweiler zugeordnet werden, zuerst vom Netz gehen werden. Auf dieser Grundlage ist davon auszugehen, dass bis 2022 folgende Kraftwerksblöcke aus der Produktion genommen werden: Neurath C (Sicherheitsreserve ab 1.10.2019), Neurath A, B und D sowie Niederaußem C, D, G und H. Bis zum Jahr 2025 könnte – dieser Logik folgend - der Block Neurath E folgen. Bis längstens 2038 (vorbehaltlich zwischenzeitlicher politischer Neubewertungen bzw. -entscheidungen - aus klimapolitischen Erwägungen möglichst frühzeitiger) dürften dann wohl nur noch die drei wirkungsgradtechnisch effizientesten Kraftwerksblöcke BoA 1 – 3 (Niederaußem K und Neurath F und G) betrieben werden. Mittels 12 einzelner Kleiner Anfragen haben wir den jeweiligen Restkohlebedarf für die o.g. jeweiligen Kraftwerksblöcke bei der Landesregierung abgefragt. Auf der Basis der in den Antworten der Landesregierung (Drucksachen 17/7040 bis 17/7051) zu diesen Kleinen Anfragen für die Jahre 2014 bis 2018 genannten Zahlen kann auf der Grundlage des spezifischen Kohleverbrauchs dieser Blöcke sowohl eine fiktive jährliche Minimal- als auch eine fiktive Höchstmenge maximal benötigter Braunkohle innerhalb dieser Zeitspanne errechnet werden. Bei Zugrundelegung der minimal verbrauchten Braunkohlemenge im genannten Fünfjahreszeitraum ergibt sich für alle Kraftwerksblöcke zusammen bis zum geplanten endgültigen Kohleausstieg im Jahr 2038 eine Gesamtmenge von 445,88 Mio. Tonnen. Legt man den jeweiligen jährlichen Höchstverbrauch der einzelnen Kraftwerksblöcke auf der Grundlage der Angaben der Landesregierung zwischen 2014 und 2018 zugrunde, ergibt sich eine benötigte Gesamtmenge von 525,25 Mio. Tonnen Braunkohle aus den Tagebauen Garzweiler und Hambach (s. Tabelle) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7446 3 Tabelle: Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier Vergleich der noch benötigten Kohlemengen in den Revieren Hambach und Garzweiler bis zum endgültigen Ausstieg (Bezugsjahr: 2019) Kohleverbrauch hochgerechnet auf der Basis der Stromproduktion lt. Fraunhofer ISE Energy Charts (www.energy-charts.de), Durchschnittsmenge und Spitzenwerte im Vergleichszeitraum 2014-2018 Angaben der Landesregierung in den Antworten auf die Kleinen Anfragen, zu Betriebs- und Emissionsdaten der Kraftwerksblöcke Neurath und Niederaußem (Drs.-Nrn. 17/7040-17/7051), Kohleverbrauch Minimum und Maximum Kraftwerk/Block Schnitt 2014-18 Mio. t Benötigte Menge (t) Restlaufzeit (Schnitt) Höchst- Menge 2014-18 Mio. t Benötigte Menge (t) Restlaufzeit (max.) Jährlicher Kohleverbrauch der einzelnen Kraftwerksblöcke Benötigte Menge (t) Minimum Benötigte Menge (t) Maximum Frimmersdorf P (1,8513) 0,00 S-Reserve (2,224) 0,00 S-Reserve --- --- --- Frimmersdorf Q (1,9063) 0,00 S-Reserve (2,1263) 0,00 S-Reserve --- --- --- Neurath A 2,4804 7,44 Mio. 3 Jahre 2,676 8,03 Mio. 3 Jahre 2,5 – 3,0 Mio. t 7,5 Mio. 3 Jahre 9,0 Mio. 3 Jahre Neurath B 2,5044 7,51 Mio. 3 Jahre 2,724 8,17 Mio. 3 Jahre 2,5 – 3,0 Mio. t 7,5 Mio. 3 Jahre 9,0 Mio. 3 Jahre Neurath C 2,3568 2,36 Mio. * S-Reserve ab 1.10.19 2,652 2,65 Mio. * S-Reserve ab 1.10.19 2,5 – 3,0 Mio. t 2,5 Mio. * 9 Monate 3 Mio. * 9 Monate Neurath D 4,5056 13,51 Mio. 3 Jahre 4,939 14,82 Mio. 3 Jahre 4,5 – 5,5 Mio. t 13,5 Mio. 3 Jahre 16,5 Mio. 3 Jahre Neurath E 4,248 29,73 Mio. 7 Jahre 4,796 33,57 Mio. 7 Jahre 4,5 – 5,5 Mio. t 31,5 Mio. 7 Jahre 38,5 Mio. 7 Jahre Neurath F (BoA 2) 6,354 120,73 Mio. max. 19 Jahre 6,849 130,13 Mio. max. 19 Jahre 6,0 – 7,0 Mio. t 114 Mio. max. 19 Jahre 133 Mio. max. 19 Jahre Neurath G (BoA 3) 4,2624 80,99 Mio. max. 19 Jahre 5,976 113,54 Mio. max. 19 Jahre 6,0 – 7,0 Mio. t 114 Mio. max. 19 Jahre 133 Mio. max. 19 Jahre Niederaußem C 2,6104 7,83 Mio. 3 Jahre 2,886 8,66 Mio. 3 Jahre 2,5 – 3,0 Mio. t 7,5 Mio. 3 Jahre 9,0 Mio. 3 Jahre Niederaußem D 2,5224 7,57 Mio. 3 Jahre 2,796 8,39 Mio. 3 Jahre 2,5 – 3,0 Mio. t 7,5 Mio. 3 Jahre 9,0 Mio. 3 Jahre Niederaußem E (2,4216) 0,00 S-Reserve (2,676) 0,00 S-Reserve --- --- --- Niederaußem F (2,1432) 0,00 S-Reserve (2,448) 0,00 S-Reserve --- --- --- Niederaußem G 4,5364 13,61 Mio. 3 Jahre 5,247 15,74 Mio. 3 Jahre 4,5 – 5,5 Mio. t 13,5 Mio. 3 Jahre 16,5 Mio. 3 Jahre Niederaußem H 4,5276 13,58 Mio. 3 Jahre 5,115 15,34 Mio. 3 Jahre 4,5 – 5,5 Mio. t 13,5 Mio. 3 Jahre 16,5 Mio. 3 Jahre Niederaußem K (BoA 1) 5,688 108,07 Mio. max. 19 Jahre 6,597 125,34 Mio. max. 19 Jahre 6,0 bis 7,0 Mio. t 114 Mio. max. 19 Jahre 133 Mio. max. 19 Jahre Gesamtbedarf 412,93 Mio. 484,38 Mio. 446,5 Mio. 526 Mio. *Kohlebedarf Neurath C noch einmal ganzjährig für 2019 kalkuliert (geht bereits am 1.10.19 in Sicherheitsreserve, deshalb eher weniger Bedarf) Hinzurechnen muss man zusätzliche Kohlemengen für andere Zwecke außerhalb der Verwertung in den Braunkohlekraftwerken, etwa für die Veredelung, Nutzung von Braunkohlestaub für Papierfabriken etc. Das Öko-Institut hat 2018 in einer Studie für den BUND Deutschland untersucht, welche Braunkohlemengen aus den Rheinischen Tagebauen noch benötigt würden, sollte Deutschland die Klimaschutzziele einhalten, auf die es sich nach dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat. Da Deutschland einen Zielkorridor für die Reduktion der CO2-Emissionen zwischen 80 und 95 Prozent angegeben hat, wurden die Auswirkungen der beiden Maßzahlen vom Öko-Institut berechnet. Laut dieser Berechnungen würde für das Ziel einer 80prozentigen Senkung der CO2-Emissionen bis 2050 63 Prozent der vorhandenen Braunkohlevorräte nicht mehr benötigt, im Falle einer Senkung der CO2-Emissionen um 95 Prozent würden 87 Prozent der Braunkohlevorräte nicht mehr benötigt. In einer dritten Berechnung wurde vom Öko-Institut ein Transformationszenario zugrunde gelegt, nach dem die Kohlestromerzeugung bis Ende 2035 ausläuft. Nach diesem Szenario könnten 88 Prozent der Vorräte in der Erde verbleiben.2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2836 mit Schreiben vom 18. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 2 Öko-Institut e.V., Studie „Braunkohletagebau Hambach: Klimaschutz und energiewirtschaftliche Notwendigkeit“, September 2018. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7446 4 1. Mit welcher Begründung geht die Landesregierung davon aus, dass die Annahme falsch ist, dass – sofern die einzelnen Braunkohlenkraftwerke in den oben genannten Jahren vom Netz gehen - für die Stromproduktion aus deren Blöcken voraussichtlich noch maximal zwischen ca. 445 und 525 Mio. Tonnen Braunkohle benötigt werden? 2. Mit welcher Begründung geht die Landesregierung davon aus, dass die Annahme falsch ist, dass für Veredelung und kraftwerksfremde Zwecke noch für einen Zeitraum von rund 10 Jahren maximal etwa 100 Mio. Tonnen Braunkohle notwendig sind? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf Basis der von der Landesregierung genannten Zahlen zu den spezifischen Kohleverbrauchsmengen der Braunkohleblöcke im Rheinischen Revier in den Jahren 2014 bis 2018 (Drucksachen 17/7040 bis 17/7051) werden mit vorliegender Kleiner Anfrage fiktive Restkohlemengen aus den Tagebauen Garzweiler und Hambach über die angenommenen Restlaufzeiten der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier berechnet. Diesen Berechnungen kann die Landesregierung aus bereits in Antworten auf gleichgelagerte Kleine Anfragen in den vergangenen Monaten dargelegten Gründen mit Blick auf die getroffenen Annahmen nicht folgen: Die Annahmen zu der Abschaltreihenfolge und den Abschaltzeiten von Braunkohlenblöcken können aufgrund der noch nicht abgeschlossenen diesbezüglichen Verhandlungen des Betreibers mit der Bundesregierung nicht verifiziert werden. Die Annahmen zu zukünftigen blockspezifischen Kohleverbräuchen der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier durch Rückgriff auf historische Verbrauchdaten sind keine belastbare Prognosebasis, da der zukünftige Kraftwerkseinsatz – und damit die verbrauchte Kohlemenge – von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Ebenso erschließt sich der Landesregierung nicht, warum gemäß Fragestellung ein Zeitraum von lediglich 10 Jahren für die zukünftigen Bedarfe zur Veredlung und kraftwerksfremde Zwecke zugrunde gelegt wird, da dieser insbesondere von der mit der Stilllegungsplanung für die Kraftwerke korrespondierenden Planung für die Tagebaue sowie von der marktabhängigen Bedarfsentwicklung abhängen dürfte. 3. Kann die Landesregierung die Annahmen der „Kommission Wachstum, Struktur und Beschäftigung“ (Stand 08/2017) bestätigen, dass die Braunkohlevorräte im Abbaugebiet Hambach noch ca. 1,4 Mrd. Tonnen Braunkohle, im Abbaugebiet Garzweiler noch ca. 1,2 Mrd. Tonnen Braunkohle (abzüglich von 400 Mio. Tonnen aufgrund der Leitentscheidung Garzweiler 2016) betragen? Aus Sicht des Geologischen Dienstes sind die Angaben im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vom 26. Januar 2019 vom Grundsatz her nachvollziehbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7446 5 4. Mit welchen rechtlichen Instrumenten und welchen politischen Initiativen stellt die Landesregierung kurzfristig sicher, dass keine unwiederbringlichen Schäden an Umwelt und Eigentum sowie der Verlust von Heimat entstehen, die über die benötigten engen Grenzen des Restbedarfs an Braunkohle hinausgehen? Nach Abschluss der Verhandlungen der Bundesregierung mit dem Unternehmen RWE zur schrittweisen Reduzierung von Kraftwerkskapazitäten erwartet die Landesregierung vom Unternehmen RWE einen Vorschlag für eine angepasste Tagebauplanung, die die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ – auch zum Erhalt des Hambacher Forstes – bestmöglich umsetzt. Der Hambacher Forst darf aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. Oktober 2018 bis auf Weiteres weder durch Rodung noch durch andere Maßnahmen in seinem Bestand gefährdet werden. Dies wird im Rahmen der bergbehördlichen Aufsicht kontrolliert. Der Landesregierung liegt zudem die schriftliche Zusage des Unternehmens RWE vor, mit der das Unternehmen einen Verzicht auf Rodungen für die nächste Rodungsperiode erklärt, so dass – unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens – bis Herbst 2020 keine Rodungen stattfinden werden. Die Landesregierung hat weiterhin das Ziel, die Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik aus der letzten Legislaturperiode auf Basis einer geänderten Tagebauplanung anzupassen. Die konkrete planerische und rechtlich verbindliche Umsetzung erfolgt in den nachfolgenden Verfahren; zunächst im Braunkohlenplanverfahren, dann mittels fachrechtlicher Änderungen vor allem in den bergrechtlichen Betriebsplänen.