LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7447 19.09.2019 Datum des Originals: 19.09.2019/Ausgegeben: 25.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2870 vom 20. August 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7176 Wann wird die weitgehend fertiggestellte und über 10 Millionen Euro kostende „PWC-Anlage Sülztal“ an der A3 endlich für den LKW-Verkehr freigegeben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Autobahnen auch in NRW ist immer wieder zu beobachten, dass Lkw-Fahrer auf Ein- und Abfahrten oder Standstreifen parken, um ihre Ruhezeiten einzuhalten, weil die LKW- Parkplätze nicht ausreichen und so den Verkehr gefährden. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur Nordrhein-Westfalen teilte das Landesverkehrsministerium mit, dass es 3.640 zusätzliche Parkplätze für Lastwagen an Autobahnen plane und baue weil der Bau zusätzlicher Lkw-Stellplätze mit dem zunehmenden Güterverkehr nicht Schritt gehalten habe. In Presseberichten war zu lesen, dass in NRW nach Angaben des Landesverkehrsministeriums in den vergangenen zehn Jahren 3550 Parkstände gebaut worden sind - seit Antritt der schwarz-gelben Regierung Mitte 2017 rund 670. Damit blieb NRW seit dem Antritt der schwarz-gelben Landesregierung etwas hinter dem Mittel der letzten Jahre zurück. Die ursprünglich geplanten Kosten in Höhe von 5 Millionen Euro für die „PWC-Anlage Sülztal“ an der A3 sollen inzwischen mit 10,6 Mio. Euro veranschlagt werden. Angesichts dieser Kosten und des Mangels an Rastplätzen für LKW ist es umso verwunderlicher, dass die seit Monaten weitgehend fertiggestellte Anlage, die im April diesen Jahres hätte eröffnet werden sollen, bis heute nicht endgültig hergestellt und eröffnet worden ist. Nach Presseberichten des Rhein-Sieg-Anzeigers vom 16. August ist anscheinend eine Hauptursache darin zu suchen, dass zwischen den Fahrstreifen und Auffahrt auf die PWC- Anlage eine 25 cm hohe Kante liegt, weil die Auffahrt höher ist. Berichtet wird darüber hinaus, dass laut Landesbetrieb Straßenbau auch eine Lärmschutzwand und Leitplanken sowie Anschlüsse für die WC-Anlage fehlen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7447 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2870 mit Schreiben vom 19. September 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Anfang 2018 wurde auf dem Gelände einer ehemaligen Autobahnpolizeistation mit dem Bau der neuen „PWC-Anlage Sülztal“ an der A3 begonnen. Ursprünglich war geplant, die Rastanlage im Frühjahr 2019 für den Verkehr freigeben zu können. Durch Verzögerungen im Bauablauf wird die Bauzeit voraussichtlich um wenige Monate überschritten werden. Die derzeit noch zu beobachtende Aufkantung zwischen der Fahrbahn der Autobahn und der Ausfahrt zur Rastanlage ist der Querneigung der Fahrbahn geschuldet, sie wird im Rahmen der Arbeiten noch angepasst. Diese Arbeiten liegen nicht auf dem kritischen Weg, insofern ist die Aufkantung auch nicht maßgeblich für den Fertigstellungstermin. 1. Welche Gründe liegen für die Nichtfertigstellung und bisher nicht erfolgte Öffnung der „PWC-Anlage Sülztal“ an der A3 im Einzelnen vor? (Bitte einzeln angeben) Das Projekt beinhaltet die vollständige Herstellung der Rastanlage einschließlich WC-Anlage nebst Haustechnik, Beleuchtung der Parkflächen, Lärmschutzanlagen zum Schutze von Anliegern sowie die erforderliche Begrünung und Bepflanzung der Freiflächen. Gemäß dem deutschen Vergaberecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) wurden die auszuführenden Leistungen in sieben Fachlose aufgeteilt und im Wettbewerb an verschiedene Auftragnehmer vergeben. Die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Fachlosen und die Durchführung der Arbeiten zum Teil auf kleinstem Raum bedingen einen hohen Koordinierungsaufwand für die zuständige Regionalniederlassung Rhein-Berg des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Durch terminliche Verzögerungen einzelner voneinander abhängiger Gewerke ergibt sich somit eine Verlängerung der Gesamtbauzeit. 2. Bis wann sollen die dafür jeweils notwendigen Maßnahmen abgeschlossen werden? (Bitte einzeln angeben) 3. Welche dieser Maßnahmen sind zwingend für die Eröffnung notwendig? (Bitte einzeln angeben) Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Folgende Gewerke befinden sich noch in der abschließenden Umsetzung: - Errichtung der Pumpenanlage, - Asphaltarbeiten im Einfahrtbereich der Rastanlage, - abschließende Errichtung der Fahrzeugrückhaltesysteme, - Ergänzung der Lärmschutzwände im Einfahrtbereich der Rastanlage einschließlich der erforderlichen Ausführungsplanung, - Restarbeiten (Beleuchtung etc.), - Markierung zur Verkehrsfreigabe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7447 3 Eine Inbetriebnahme und Freigabe für den öffentlichen Verkehr kann erst erfolgen, wenn alle genannten Arbeiten ausgeführt sind. Alle Maßnahmen sollen nach derzeitigem Stand bis Ende Herbst 2019 abgeschlossen sein. 4. Von welchen Baumängeln geht die LR bei der Anlage aus? (Bitte einzeln angeben) Die Landesregierung geht davon aus, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen die „PWC- Anlage Sülztal“ mängelfrei für den Verkehr freigegeben wird. 5. Wann wird die „PWC-Anlage Sülztal“ an der A3 endgültig in Betrieb gehen? Die in der Örtlichkeit auf der A3 stehenden Baustelleninformationstafeln geben bereits seit Anfang Juli 2019 als Fertigstellungszeitraum „Herbst 2019“ an. Nach derzeitigem Stand ist die Freigabe für Ende Herbst 2019 vorgesehen.