LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7452 19.09.2019 Datum des Originals: 12.09.2019/Ausgegeben: 25.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2883 vom 21. August 2019 des Abgeordneten Rüdiger Weiß SPD Drucksache 17/7196 Inwiefern setzt sich die Landesregierung für die Stärkung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes ein? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Koalitionsvertrag unterstreicht die Landesregierung, dass sie „den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt stärken und im Rahmen der EURES-Kooperation ein landesweites System der digitalen Arbeitsvermittlung mit grenzüberschreitendem Bezug implementieren“ (S. 116) werden. Darüber hinaus möchte sie Probleme des Grenzverkehrs identifizieren und abbauen. Grenzregionen sind eine Art Labor der europäischen Integration. In keinen anderen Regionen erfährt man so nah, was die EU bedeutet und wo ihre Möglichkeiten und Grenzen liegen. Diese Besonderheit wird auch von den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf EU- Ebene anerkannt, denn der EU-Haushalt hat in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Anteil zu der Entwicklung der Grenzregionen beigetragen. Bei den aktuell laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 verspricht eine vorgesehene Klausel, dass die Fördermittel vor allem an Projekte mit einem besonders hohen EU-Mehrwert gehen sollen.1 Das würde den Grenzregionen neue Möglichkeiten und erhöhte Aufmerksamkeit verschaffen. Ein klarer Vorteil für Nordrhein-Westfalen. Bereits im September 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht2, der auf aktuellen Schwächen von europäischen Grenzregionen und deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingeht und Maßnahmen zur Stärkung und zum Wachstum dieser vorschlägt. Hier wird festgestellt, dass Grenzregionen im Allgemeinen wirtschaftlich weniger gut abschneiden als andere Regionen eines Mitgliedstaats. Gleichzeitig gibt es für diese Regionen aber auch hohe wirtschaftliche Wachstumschancen. Auch auf konkrete Probleme des Grenzverkehrs wird eingegangen. Warum die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag 1 Siehe COM (2018) 321 final 2 https://ec.europa.eu/regional_policy/en/information/publications/communications/2017/boostinggrowth -and-cohesion-in-eu-border-regions LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7452 2 eine eigene Evaluierung der Lage durchführen möchte, statt die Impulse der Kommission aufzugreifen ist kaum nachvollziehbar und zeigt, dass bei den handelnden Personen kein Verständnis für das Nutzen von Synergieeffekten vorherrscht. Der Bericht der Kommission stellt unter anderem auch heraus, welche großen Schwierigkeiten und administrativen Hindernisse es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, die in einem Land arbeiten und im anderen wohnen. Teilweise, so die Kommission, werden Arbeiten und das Erkunden des Arbeitsmarktes im Nachbarland gar nicht erst in Erwägung gezogen, da es mit zu vielen Hindernissen verbunden ist. Dadurch entgeht den Grenzregionen und damit auch Nordrhein-Westfalen, so der Kommissionsbericht, ein großes wirtschaftliches Potential. Allein die Beseitigung von vergleichsweise geringen Hemmnissen würde die Wirtschaftskraft auf beiden Seiten der Grenzen veritabel stärken können. Die Europäische Union würde gleichzeitig erlebbarer werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch uneingeschränkter von der Personenfreizügigkeit Gebrauch machen könnten. Die Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority, kurz ELA), die im Oktober 2019 ihre Arbeit aufnehmen wird, will sich mit den Auswirkungen des integrierten Binnenmarktes auf den Arbeitsmarkt, und in besonderem Maß mit der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auseinandersetzen und ihnen beratend zur Seite stehen. Entstanden aus den Forderungen der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ soll sie sich für faire, vereinfachte und soziale Mobilität von europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einsetzen. Ein zentraler Aspekt nicht nur in Grenzregionen. Damit die ELA dafür sorgen kann, dass die „Europäische Säule sozialer Rechte“ verwirklicht wird, muss sie aktiv unterstützt werden. Ein Schwerpunkt sollte auf dem Zugang zum Sozialschutz liegen, denn nur ein soziales Europa sei ein nachhaltigeres Europa beteuert der Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis3. Die Rolle der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist deshalb bei der Beseitigung von jeglichen Hemmnissen zentral. Es muss eine Bereitschaft geben, europäische Richtlinien auf ihren Einfluss auf den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu prüfen und sich folglich in der Umsetzung mit den Nachbarländern abzusprechen. Nur so können administrative Hemmnisse beseitigt werden beziehungsweise gar nicht erst entstehen. Dafür muss sich NRW auf Bundesebene stark machen und die Forderungen klar vertreten. Die Regierungsparteien fordern in einem Antrag4, Gespräche mit den niederländischen und belgischen Partnern aufzunehmen um eine gemeinsame Ausbildungs- und Weiterbildungsstrategie in Bezug auf handwerkliche und technische Berufe zu entwickeln und diese durch die Digitalisierung zu stärken. Außerdem wolle man sich auf Bundesebene dafür einsetzen das Handeln der deutschen Agentur für Arbeit mit denen der Grenzländer zu koordinieren um auf unbesetzte Arbeitsstellen jenseits der geografischen Grenzen hingewiesen zu werden. Die Website „www.grenzinfopunkt.eu“ soll ausgeweitet werden, um zentral Informationen zum grenzüberschreitenden Arbeiten griffbereit zu haben. Unklar bleibt, ob die Landesregierung auf diese Ankündigen auch Taten folgen lassen hat, und ob die Landesregierung beispielsweise mit ihrer digitalen Arbeitsvermittlung in Konkurrenz zur ELA treten, oder sie ergänzend unterstützen möchte. Zwar hat die Landesregierung im April 2019 eine „Erneuerte politische Erklärung der Regierungen der Mitgliedstaaten der Benelux-Union und des Landes Nordrhein-Westfalen 3 https://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1624_de.htm 4 „Nordrhein-Westfalen in Europa II“ (Drs. 17/1661) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7452 3 über die weitere Entwicklung einer engen Zusammenarbeit“ unterzeichnet, die das Thema „Grenzüberschreitender Arbeitsmarkt“ explizit aufgreift. Allerdings beschränkt sich die Erklärung in diesem Bereich auf zu großen Teilen bereits geleistete Absichtsbekundungen, sodass aus ihr keine konkreten Maßnahmen oder neue Initiativen erwachsen. Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben damit auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2883 mit Schreiben vom 12. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Welche in der Studie der Kommission aus Jahr 2017 identifizierten Hemmnisse des grenzüberschreitenden Verkehrs, sowie des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes hat die Landesregierung abgebaut? Zum Bereich Arbeitsmarkt (Nr. 3.5 der Mitteilung): Die in der benannten Mitteilung der Kommission vorgeschlagene Maßnahme im Bereich Arbeitsmarkt (Nr.3.5 der Mitteilung) zielt auf die Stärkung der Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Die Organisation der deutschen Arbeitsverwaltung liegt in Bundeszuständigkeit. Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf deren Organisation. Die Landesregierung unterstützt aber die Einrichtung der „Services für grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung“ (SGA) der Bundesagentur für Arbeit und der niederländischen Arbeitsverwaltung UWV mittelbar durch die Beteiligung an der Finanzierung der Grenzinfopunkte, die entlang der Grenze mit den bestehenden SGA in sog. One-Stop-Shops (alle Dienstleistungen an einem Ort) unter einem Dach sehr eng zusammenarbeiten. Grenzinfopunkte bieten eine möglichst umfassende Beratung von Personen, die im Nachbarland arbeiten und ggf. auch wohnen wollen, auch über die rein arbeitsbezogenen Themen hinaus, um so mögliche Hürden abzubauen und den Wechsel erfolgreich zu gestalten. Zum Bereich Verkehr (Nr. 3.7 der Mitteilung): Seit mehr als zehn Jahren gibt es eine enge Kooperation zwischen dem Land Nordrhein- Westfalen und den ostniederländischen Provinzen Gelderland, Limburg, Nordbrabant und Overijssel im Bereich Verkehr. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Straße, Schiene und ÖPNV und hat bereits zu konkreten Verbesserungen geführt. Die Landesregierung baut diese Zusammenarbeit seit 2017 kontinuierlich aus, um noch bestehende Hemmnisse des grenzüberschreitenden Verkehrs zu beseitigen. Seit Januar 2019 gibt es mit dem RE 18 eine neue, direkte Zugverbindung zwischen Aachen und Maastricht, die stündlich verkehrt. Möglich wurde dies durch die Elektrifizierung der Strecke zwischen Herzogenrath und Heerlen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7452 4 Die nun elektrifizierte Strecke konnte nach einer lediglich achtmonatigen Bauzeit in Betrieb genommen werden, was nur aufgrund der guten partnerschaftlichen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit möglich war. Ein weiterer Schwerpunkt sind Planungen, die Linie RE 13 zwischen Hamm und Venlo bis nach Eindhoven zu verlängern. Hierzu wurde am 9. Mai 2019 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Verbindung wird ab 2025 einsatzbereit sein. Im Rahmen der Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans wurden unter anderem auch grenzüberschreitende Schienenverbindungen – z. B. Borken – Winterswijk oder Kleve – Nijmegen – angemeldet. Eine weitere Bemühung, den ÖPNV in den Grenzregionen auszubauen, besteht in der Implementierung von besonderen Verkehrsformen wie Taxibuslinien. So ist die grenzüberschreitende Taxibuslinie zwischen Bocholt und Aalten (Niederlande) zu nennen, die nach erfolgreicher Erprobung ab dem 01. Dezember 2019 dauerhaft eingeführt werden soll. Um die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich inhaltlich zu erweitern, haben Nordrhein- Westfalen und die fünf niederländischen Provinzen Gelderland, Limburg, Nordbrabant, Overijssel und Süd-Holland im Februar 2019 eine gemeinsame Arbeitsagenda für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Mobilität und Verkehr unterzeichnet. Schwerpunkte der Vereinbarung sind der öffentliche Personenverkehr auf der Schiene und Straße, das elektronische Ticketing, der Radverkehr sowie die Digitalisierung und Smart Mobility. Im Bereich Schienenverkehr wollen sich Nordrhein-Westfalen und die niederländischen Provinzen beim Ausbau wichtiger grenzüberschreitender Schienenstrecken für Güter- und Personenverkehr eng abstimmen. Nordrhein-Westfalen und die niederländischen Provinzen wollen im Bereich Straßenverkehr ihren Austausch beim grenzüberschreitenden Verkehrsmanagement sowie beim intelligenten Einsatz von Baustelleninformationen und Verkehrsdaten fortsetzen. Außerdem wollen die Partner grenzüberschreitende Radschnellwege, wie zwischen Aachen und Heerlen, realisieren. Einen weiteren Meilenstein, den die Landesregierung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gesetzt hat, ist die 1. Grenzlandkonferenz, die am 9. Mai 2019 in Venlo stattgefunden hat. Die Grenzlandagenda von Juli 2019 sieht für das kommende Jahr die Schwerpunkte Arbeitsmarkt, Bildung und Mobilität vor und umfasst unter anderem die Einführung eines grenzüberschreitenden Semester-Tickets für deutsche Studierende an niederländischen Universitäten. Darüber hinaus werden weitere Fortschritte beim E-Ticketing und bei Reisedienstleistungen in laufenden und neuen Projekten angestrebt und geprüft, ob solche Anwendungen im größeren Maßstab möglich sind. Bereits heute bestehen schon zahlreiche wichtige grenzüberschreitende Ticketangebote. So sind auf den VRR-Linien die niederländischen Städte Venlo, Nijmegen und Arnhem mit einem VRR-Ticket erreichbar. Die Landesregierung verfolgt und unterstützt außerdem das Pilotprojekt zum grenzüberschreitenden elektronischen Ticketing in der Region Aachen und Limburg (NL) unter Federführung des Aachener Verkehrsverbundes. 2. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde, vor allem vor dem Hintergrund der sozialen Dimension eines integrierten Arbeitsmarkts zu unterstützen? Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Bundesratsbeteiligung konstruktiv kritisch mit der Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority – ELA) auseinandergesetzt. Die Zielrichtung der Arbeit der ELA wurde durch die Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7452 5 begrüßt, jedoch mit dem Hinweis, keine Doppelstrukturen aufzubauen. Darüber hinaus hatte sich die Landesregierung auch um den Sitz der ELA in der Grenzregion Aachen bemüht. 3. Wie ist der Stand der Implementierung eines landesweiten Systems der digitalen Arbeitsvermittlung mit grenzüberschreitendem Bezug? Die Zuständigkeit für die (grenzüberschreitende) Arbeitsvermittlung und der gesetzliche Auftrag hierzu liegen bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit forciert ihr Angebot zur grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung mit der Einrichtung von Servicestellen für grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung (SGA), die als sog. One-Stop- Shops zusammen mit den Grenzinfopunkten ein erfolgreiches Angebot zur Beratung und grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Durch die strukturelle Finanzierung der Grenzinfopunkte unterstützt das Land die Basis dieser Arbeit. Aufgrund fehlender Zuständigkeit für die Arbeitsvermittlung und des Bestehens verschiedener anderer Angebote über (digitale) grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung oder Jobportale (EURES- Portal, Jobroboter Euregio, private Arbeitsvermittlungen) hat die Landesregierung davon Abstand genommen, ein zusätzliches und damit für die Bürger und Unternehmen Mehraufwand verursachendes Arbeitsvermittlungsangebot bereitzustellen. 4. Inwiefern plant die Landesregierung konkret mit der Europäischen Arbeitsbehörde zusammen zu arbeiten? Die Europäische Arbeitsbehörde wird nach der Ankündigung von Marianne Thyssen, EU- Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, ihre Arbeit im Oktober aufnehmen. Es bleibt abzuwarten, ob – im Hinblick auf die Aufgaben der Europäische Arbeitsbehörde – eine Zusammenarbeit nicht nur mit den Mitgliedstaaten, sondern auch mit Landesbehörden der Länder angestrebt wird. 5. Welche konkreten Ergebnisse gibt es bereits aus den angekündigten Gesprächen mit den Niederlanden und Belgien in Bezug auf eine gemeinsame Ausbildungsund Weiterbildungsstrategie für handwerkliche und technische Berufe? Das Thema berufliche Bildung war bereits Gegenstand der im September 2017 zwischen Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet vereinbarten Erkundung der grenzüberüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden und Nordrhein- Westfalen. Im Abschlussbericht dieser Erkundung vom 10. Oktober 2018 wurden mehrere Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Berufsbildung auf beiden Seiten der Grenze ausgesprochen. Als gemeinsame Zielstellung wurde insbesondere die Stärkung nachbarsprachlicher Kompetenzen im Rahmen der beruflichen Ausbildung sowie ein größeres Angebot von Berufspraktika im Nachbarland identifiziert. Der Erkundungsbericht wurde von beiden Regierungen bei den ersten niederländisch–nordrhein-westfälischen Regierungskonsultationen am 19. November 2018 in Düsseldorf zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, ab dem Jahr 2019 eine jährliche Grenzlandkonferenz zu veranstalten, um eine gemeinsame Grenzlandagenda mit Prioritäten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszuarbeiten und fortzuschreiben. Bei der 1. Grenzlandkonferenz, die am 9. Mai 2019 in Venlo stattfand, wurde das Thema berufliche Bildung erneut als ein Schwerpunkt dieser Agenda diskutiert. Im Ergebnis der 1. Grenzlandkonferenz wurde eine Agenda der Zusammenarbeit verabschiedet, die im Bereich Bildung folgende Priorität nennt: „Bildung bleibt der Schlüssel zum Abbau von Grenzhindernissen. Vor allem Absolventen beruflicher Bildungsgänge leben und arbeiten auch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7452 6 nach Abschluss ihrer Ausbildung in ihrer Region. Wer die Sprache des Nachbarlandes und die (Arbeits-)Kultur kennt, kann die Möglichkeiten der Grenzregion besser nutzen. Unser Ziel ist es, das berufliche Bildungsangebot in der Praxis sowohl durch Unterricht in der jeweiligen Nachbarsprache als auch durch grenzüberschreitende Betriebspraktika und Lehrstellen auszuweiten.“ Die zuständigen Stellen in den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen arbeiten derzeit an der Umsetzung dieser Priorität. Eine erste Zwischenbilanz wird auf der 2. Grenzlandkonferenz im Jahr 2020 in Duisburg zu ziehen sein.