LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/746 27.09.2017 Datum des Originals: 27.09.2017/Ausgegeben: 02.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 252 vom 31. August 2017 der Abgeordneten Christina Kampmann SPD Drucksache 17/484 Steht die Vorbereitung der Regionale 2022 in OWL auf tönernen Füßen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In OWL soll 2022 die „Regionale 2022“ des Landes ausgerichtet werden. Unter dem Titel „Wir gestalten das neue UrbanLand“ soll mit erheblicher Förderung des Landes die regionale Entwicklung vorangetrieben werden. Nun scheint es bereits bei er Vorbereitung durch die OWL GmbH massive Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Aufbaustrukturen zu geben. So soll die Wirtschaft nicht bereit sein, einen hinreichenden Anteil an den auf die Region OWL zukommenden Aufbau- und Managementkosten zu übernehmen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 252 mit Schreiben vom 27. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie beantwortet. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Stand der Vorbereitung der „Regionale 2022“ in OWL? Der Prozess der Vorbereitung der REGIONALE 2022 befindet sich in einem guten strukturierten Verlauf unter Einbindung der Kommunen und Landkreise, der Wirtschaft und Wissenschaft , der Bezirksregierung Detmold sowie weiterer Beteiligter. 2. Hält die Landesregierung daran fest, dass die heimische Wirtschaft sich mit 50 Prozent an den Aufbau- und Managementkosten beteiligen muss? Eine entsprechende Regelung ist der Landesregierung nicht bekannt. An den vergangenen REGIONALEN hat sich die heimische Wirtschaft jeweils in unterschiedlicher Art und Weise LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/746 2 beteiligt. Hierfür bestehen keine Vorgaben des Landes. Vielmehr richtet sich die Beteiligung der Unternehmen nach den jeweiligen regionalen Voraussetzungen. 3. Welche Ursachen sind der Landesregierung für die Zurückhaltung bei der finanziellen Unterstützung bekannt? Die Wirtschaft unterstützt die Regionalentwicklung in OWL in verschiedenen Bereichen, so zum Beispiel im Rahmen des Spitzenclusters „it’s OWL“. Sie beteiligt sich aktiv am Prozess zur Vorbereitung der REGIONALE 2022. 4. Ist die Landesregierung bereit, gegenüber der Wirtschaft in OWL deutlich zu machen , dass die finanzielle Beteiligung an der Vorbereitung unabdingbar für den Erfolg der „Regionale 2022“ ist? Die Regionen sind für die Organisation und Finanzierung der operativen Ebene verantwortlich. Aus Sicht der Landesregierung besteht kein Anlass, an einer angemessenen Beteiligung der Wirtschaft in OWL an einer erfolgreichen REGIONALE 2022 zu zweifeln. 5. Ist die Landesregierung bereit, mehr eigene Mittel als bisher zugesagt für die Vorbereitung und die Durchführung der „Regionale 2022“ in OWL zur Verfügung zu stellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Landesregierung die Förderung des ländlichen Raumes als besonders wichtiges Thema auf die Fahnen geschrieben hat? Für die REGIONALEN werden die bestehenden Finanzierungsinstrumente der Landesregierung , des Bundes und der EU prioritär eingesetzt. Die Höhe der entsprechenden Fördermittel ist von den Projekten abhängig, die im Zuge der REGIONALE 2022 realisiert werden. Eine Finanzierungsbeteiligung durch Dritte ist anzustreben. Ausgaben für die Einrichtung und den Betrieb einer Steuerungseinheit (REGIONALE-Agentur) zur Vorbereitung und Durchführung sind auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinien Stadterneuerung zuwendungsfähig. Für die Aufbringung des 30%-igen kommunalen Eigenanteils zu der 70%-igen Landesförderung liegt nach Information der Landesregierung ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafterversammlung der OWL GmbH unter dem Vorbehalt der Verabschiedung in den Gremien der Gesellschafter vor.