LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7471 23.09.2019 Datum des Originals: 23.09.2019/Ausgegeben: 27.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2896 vom 27. August 2019 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/7235 Die Kostenprognose für die Individualverfassungsbeschwerde des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem 01.01.2019 können die Bürger in Nordrhein-Westfalen ihre Grundrechte und ihre grundrechtsgleichen Rechte durch die Individualverfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen geltend machen. Zeitgleich mit den Beratungen über die Individualverfassungsbeschwerde wurde über die Erhöhung des Personal- und des Sachmittelkostenansatzes entschieden. Die Erhöhung des Personalkostenansatzes in Höhe von 73.000,- € ist jedoch nicht der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde zuzurechnen, sondern der Anpassung der Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gemäß § 9 VerfGHG NRW. Der Haushaltsplan für das Jahr 2019 sieht im Kapitel der Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Abordnungen im Umfang einer Planstelle der Wertigkeit R3 und zweier Planstellen der Wertigkeit R2 vor. Ferner wurde im Haushalt der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein Haushaltsvermerk zur Abordnung im Umfang von weiteren Richtern, im Rahmen von bis zu 2 Planstellen, aufgenommen. Am 03.07.2019 berichtete die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Brandts, dem Rechtsausschuss über bisherige Erkenntnisse im Hinblick auf die Verfahren der Individualverfassungsbeschwerde und die zukünftig beabsichtigten Entwicklungen des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2896 mit Schreiben vom 23. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7471 2 1. Wie viele Verfahren sind seit dem 01.01.2019 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen insgesamt anhängig geworden? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuständigkeit wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, Individualverfassungsbeschwerde, etc.) Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 4. September 2019 sind insgesamt 67 Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig gemacht worden. Hierbei handelt es sich um zwei Kommunalverfassungsbeschwerden, eine abstrakte Normenkontrollklage, eine Organstreitigkeit und 63 Individualverfassungsbeschwerden. 2. Wie viele Verfahren waren im gleichen Zeitraum, bezugnehmend zu Frage 1., im Jahre 2018 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen insgesamt anhängig? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuständigkeit wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, etc.) Im gleichen Zeitraum des Vorjahres, d. h. vom 1. Januar 2018 bis zum 4. September 2018, ging ein Verfahren, eine Kommunalverfassungsbeschwerde, beim Verfassungsgerichtshof ein. In diesem Zeitraum waren insgesamt 13 Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Hierbei handelte es sich um sechs Kommunalverfassungsbeschwerden, eine Organstreitigkeit und sechs Wahlprüfungsbeschwerden. 3. In wie vielen im Jahre 2019 anhängigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen sind bisher verfahrensbeendende Entscheidungen ergangen? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuständigkeit wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, Individualverfassungsbeschwerde, etc.) In den im Jahr 2019 anhängigen Verfahren sind insgesamt 27 verfahrensbeendende Entscheidungen ergangen. Diese betrafen eine Kommunalverfassungsbeschwerde und 26 Individualverfassungsbeschwerden. 4. Wie hoch werden die Personalmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen für den kommenden Haushalt 2020 eingeschätzt, um eine fortlaufend effiziente und gleichbleibende Auslastung des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten? (Bitte aufschlüsseln nach etwaigen Abordnungen, Planstellen und deren jeweiliger Wertigkeit) Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind im Einzelplan 16 – Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen – insgesamt fünf Abordnungsstellen vorgesehen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um eine Abordnungsstelle der Besoldungsgruppe R 3 und um zwei Abordnungsstellen der Besoldungsgruppe R 2 aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie um zwei Abordnungsstellen der Besoldungsgruppe R 2 aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für diese Abordnungsstellen ist ein Budget in Höhe von 439.000 € vorgesehen. Derzeit wird im Jahr 2020 von folgenden Abordnungen ausgegangen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7471 3 3 Teilabordnungen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der Wertigkeit R 2 mit insgesamt 1,5 Arbeitskraftanteilen, 6 Teilabordnungen aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Wertigkeit R 2 mit insgesamt 2,5 Arbeitskraftanteilen. Darüber hinaus sind im Haushaltsplanentwurf 2020 erstmalig zwei Stellen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Laufbahngruppe 1.2 zur Einrichtung einer eigenen Service-Einheit für den Verfassungsgerichtshof etatisiert. 5. Wie hoch werden die Sachmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein- Westfalen für den kommenden Haushalt eingeschätzt, um eine fortlaufend effiziente und gleichbleibende Auslastung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten? (Bitte aufschlüsseln nach Sachmittelansätzen für Geschäftsbedarf, Kommunikationseinrichtungen, Ausstattungsgegenstände, Miete und Pacht, Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken, Gebühren und Auslagen, etc.) Der Haushaltsplanentwurf 2020 für den Verfassungsgerichtshof enthält folgende Sachmittelansätze: Titel Zweck Betrag 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände , sonstige Gebrauchsgegenstände 10.000 527 01 Reisekostenvergütung für Dienstreisen 4.100 529 00 Zur Verfügung der Präsidentin/des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs 15.000 531 00 Öffentlichkeitsarbeit 3.000 532 00 Auslagen in Rechtssachen 10.000 547 00 Dienstleistungen von IT NRW 15.000 812 10 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 5.000 Darüber hinaus sind im Hinblick auf die fortschreitende Verselbstständigung des Verfassungsgerichtshofs Haushaltsstellen zur Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen jeweils als Strichansatz in den Entwurf 2020 aufgenommen worden.