LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7474 23.09.2019 Datum des Originals: 23.09.2019/Ausgegeben: 27.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2887 vom 22. August 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7211 Schienen für das Revier – Wie wird gefördert? Wie wird priorisiert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ liegen nun Eckpunkte für ein Strukturstärkungsgesetz vor. 15 Mrd. Euro Strukturhilfen soll NRW in den nächsten Jahren erhalten. Zur Erfolgreichen Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier braucht die Region eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur. Die verkehrsgünstige Lage des Reviers zwischen Aachen, Köln und Düsseldorf ist eine Stärke, die ausgebaut werden muss. Neben dem adäquaten Ausbau des Straßennetzes und insbesondere der Ertüchtigung der Brücken in der Region, muss ein besonderes Augenmerk auf die Rolle des Schienennetzes gelegt werden. Nun hat die Landesregierung mit der Deutschen Bahn fünf Projekte für bessere Bahnanbindungen im Rheinischen Revier vereinbart (siehe hierzu auch Kleine Anfrage 2773 (Drs. 17/6945). Für die Region ist darüber hinaus von Interesse, welche weiteren Schienen- bzw. Straßenbauprojekte im Rheinischen Revier die Landesregierung plant. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2887 mit Schreiben vom 23. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Mai 2019 hat die Bundesregierung Eckpunkte für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ verabschiedet. Es gibt drei prioritäre Verkehrsprojekte, die nach Ansicht der Bundesregierung zusätzlich zu den im Bedarfsplan für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7474 2 die Bundesschienenwege enthaltenen Vorhaben in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden sollen. Weitere Verkehrsprojekte können im Einvernehmen zwischen Bund, Land und Region ausgewählt und ggf. vorgezogen werden. Neben dem Eckpunktepapier hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm aufgelegt, das bis Sommer 2021 umgesetzt werden soll. Dieses beinhaltet für Nordrhein-Westfalen u.a. eine Machbarkeitsstudie „Digitale Schiene“ zur Digitalisierung des Bahnknotens Köln. 1. Welche Schienenbauprojekte (bzw. Straßenbauprojekte) möchte die Landesregierung außerhalb des Bundesverkehrswegeplans durch entsprechende Mittel des Strukturwandels im Rheinischen Revier gefördert sehen? Die Landesregierung unterstützt die Forderung des kommunalen Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland und des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR, ergänzend zum Bundesverkehrswegeplan die drei Projekte „ABS Aachen – Köln“, „S 11-Ergänzungspaket“ und „S-Bahn Köln – Mönchengladbach“ zu fördern. Alle drei Projekte sind Bestandteil des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vom 22. Mai 2019. Über weitere Projekte wird das Land sich mit der Region über die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR), dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ins Benehmen setzen. Gemäß dem aktuellen Referentenentwurf zum Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) von Ende August 2019 sind innerhalb des Förderbereichs Verkehr Finanzhilfen für Investitionen in Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Gibt es eine priorisierte Liste der Landesregierung mit Schienenbauprojekten (bzw. Straßenbauprojekten)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten drei Schienenbauprojekte haben für die Landesregierung und das Revier untereinander die gleiche Priorität. Trotzt der im InvKG nicht vorgesehenen Finanzhilfen für Straßenbauprojekte (vgl. Antwort zu Frage 1) sind zur Förderung des Rheinischen Reviers zusätzliche Investitionen für insgesamt 16 nordrhein-westfälische Bundesstraßen vorgesehen. Diese Maßnahmen sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Die Abarbeitung der Bedarfsplanmaßnahmen wird im Rahmen des Arbeitsprogramms zum Masterplan festgelegt.