LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7475 23.09.2019 Datum des Originals: 23.09.2019/Ausgegeben: 27.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2906 vom 30. August 2019 des Abgeordneten Nic Peter Vogel AfD Drucksache 17/7256 Kosten für Straßenbauprojekte in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut dem Landstraßenzustandsbericht NRW1 sind über 50 % der Landstraßen in NRW in der schlechtesten Bewertungsstufe. Die notwendigen Investitionen sind immens und müssen zudem vor dem Hintergrund steigender Baupreise gesehen und geplant werden.2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2906 mit Schreiben vom 23. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, der weiteren Verschlechterung der Qualität des Landesstraßennetzes im noch stärkeren Maße als in der Vergangenheit entgegen zu wirken. Dazu sind bereits ab 2018 erheblich mehr Finanzmittel als in den Vorjahren bereitgestellt worden, die sukzessiv weiter erhöht werden sollen. Auf dieser Grundlage erstellt die Landesregierung im Rahmen des Erhaltungsmanagements jährlich ein Landesstraßenerhaltungsprogramm. Dies stellt für die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen eine Dringlichkeitsreihung dar, die das Ergebnis einer Abwägung von einheitlich angewendeten fachlichen Kriterien ist. 1 https://www.strassen.nrw.de/files/oe/zeb/zustandsbericht_land_nrw_ver_1_0_0.pdf 2 https://orange.handelsblatt.com/artikel/36860 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7475 2 1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Baupreise für den Straßenausbau und - erhalt seit 2016 gestiegen? Eine Auflistung des Statistischen Bundesamtes weist für den Bereich der Bundesfernstraßen für den Zeitraum von Anfang 2016 bis Mitte 2019 eine Baupreissteigerung von rund 17 % aus. Eine gesonderte Statistik speziell für den Straßenausbau- und -erhalt von Landesstraßen liegt nicht vor. 2. Das Budget für Straßensanierung ist in den letzten Jahren moderat gestiegen. Wieviel des Mehrbudgets konnte in zusätzliche Baumaßnahmen umgesetzt werden bzw. wieviel wurde für die allgemeinen Preissteigerungen verbraucht? 3. Falls trotz des höheren Budgets tatsächlich weniger physikalisch verbaut wurde, welche Erhöhung des Straßenbaubudgets plant die Landesregierung im Haushalt 2020? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ansätze im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ wurden von 115,5 Mio. € im Jahr 2016 auf 175 Mio. € im Jahr 2019 und damit um 51,5 % erhöht. Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 ist eine weitere Erhöhung der Erhaltungsmittel auf 185 Mio. € vorgesehen. Zudem wurden in den vergangenen Jahren wie auch im laufenden Jahr im jährlichen Haushaltsvollzug Finanzmittel in die Sanierung von Landesstraßen umgeschichtet. Die tatsächlichen getätigten Ausgaben für die Landesstraßenerhaltung haben sich von 134 Mio. € im Jahr 2016 auf 199,5 Mio. € im Jahr 2018 erhöht (Steigerung um 48,9 % in zwei Jahren). Die Steigerung der Mittelansätze und die Steigerung der tatsächlichen Investitionen in die Landesstraßenerhaltung liegen deutlich über der Baupreissteigerung im gleichen Zeitraum. Daher wird ersichtlich, dass erhebliche Anteile der Mittelsteigerungen für zusätzliche Erhaltungsprojekte bzw. für grundhaftere Sanierungsmaßnahmen verwendet werden konnten. Eine konkrete Bezifferung, wieviel der Mehrinvestitionen in zusätzliche Baumaßnahmen geflossen sind oder den Preissteigerungen geschuldet sind, ist nicht möglich, da einerseits Daten zu Preissteigerungen ausschließlich für Maßnahmen der Landesstraßenerhaltung nicht vorliegen und andererseits die tatsächlichen Baukosten von Erhaltungsmaßnahmen von sehr unterschiedlichen Faktoren und Randbedingungen abhängen. 4. Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die Sanierung der Landstraßen in der Bewertungsstufe 4 und 5? Eine genaue Bezifferung des Investitionsbedarfs für alle Landesstraßenabschnitte, die in der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) in die Bewertungsstufen 4 und 5 eingestuft wurden, ist nicht möglich. Hierzu wäre eine detaillierte Schadensanalyse und Erhaltungsplanung für alle betreffenden Abschnitte erforderlich. 5. In welchem Zeitraum sollen diese Landstraßen saniert werden? Die Möglichkeit der Aufnahme von Projekten in das jährliche Landesstraßenerhaltungsprogramm ist maßgeblich abhängig von den in den Folgejahren zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“, über die der Landtag jährlich neu entscheidet.