LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7479 24.09.2019 Datum des Originals: 24.09.2019/Ausgegeben: 30.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2952 vom 5. September 2019 der Abgeordneten Anja Butschkau SPD Drucksache 17/7340 Klausurkonzeption für den Dritttermin im Rahmen der schriftlichen Abiturprüfung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für die schriftlichen Abiturprüfungen in NRW werden in jedem Fach ein Prüfungstermin sowie ein Nachschreibtermin vom Schulministerium festgelegt und jeweils Klausurvorschläge vorgegeben. Diese Klausurvorschläge werden für den Haupttermin von einer Prüfungskommission für jedes Fach erstellt. Den Nachschreibtermin können Schüler*innen wahrnehmen, die für den Ersttermin ein ärztliches Attest vorlegen. Wie sieht aber das Verfahren aus, wenn Schüler*innen auch für den Zweittermin (Nachschreibtermin) ein ärztliches Attest haben, wie es an mehreren Schulen im Prüfungsjahr 2019 der Fall war? Dieser Fall bedeutet für die jeweiligen Fachlehrer*innen, eine eigene Abiturklausur inkl. aller weiteren Unterlagen (Erwartungshorizont, Bewertungsbogen, etc.) zu erstellen und beim zuständigen Dezernat einzureichen sowie ggf. weitere Nachbesserungen vorzunehmen. Dabei müssen die Lehrer*innen meist in sehr kurzer Zeit Prüfungsaufgaben entwickeln, wohingegen die zentralen Aufgaben des Ministeriums in monatelangen Beratungen der jeweiligen Prüfungskommissionen entstehen. Darüber hinaus muss die Schule einen eigenen Dritttermin festlegen. Die Vergleichbarkeit mit dem Haupt- und dem Nachschreibtermin ist damit beeinträchtigt. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2952 mit Schreiben vom 24. September 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Schüler*innen haben seit der Einführung des Zentralabiturs 2007 einen Dritttermin wahrnehmen müssen bzw. zum Nachschreibtermin ein Attest vorgelegt? (Bitte die Zahlen für jeden Abiturdurchgang auflisten.) Einen zentralen zweiten Nachschreibtermin gab es in den Jahren 2007-2009. In diesen drei Abiturdurchgängen und letztmalig in 2010 waren die Schulen aufgefordert, Prüflinge zu LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7479 2 melden, die an einem zweiten Nachschreibtermin teilnehmen mussten. Seit 2011 werden diese Nachschreiberinnen und Nachschreiber nicht mehr quantitativ erfasst. Landesweit wurden für 2007 insgesamt 26 Prüflinge, für 2008 insgesamt 21 Prüflinge, für 2009 insgesamt 32 Prüflinge und für 2010 insgesamt 16 Prüflinge gemeldet. 2. Welche Maßnahmen sind seitens der Schulen in diesem Fall zu treffen und wie werden diese dabei durch die Bezirksregierungen unterstützt? Die Schulleitung meldet die Namen der betroffenen Prüflinge unmittelbar an die zuständige Bezirksregierung. Diese informiert und berät die Schule über die weiteren Verfahrensabläufe, u.a. auch über die fachspezifischen Regelungen zur Anzahl der von den Fachlehrkräften zur Genehmigung vorzulegenden Aufgabenvorschläge. 3. Warum stellen das Ministerium bzw. die Bezirksregierungen den Schulen für den Dritttermin keine Prüfungsaufgaben zur Verfügung, um hier die Vergleichbarkeit der Prüfungsanforderungen mit dem Haupt- und Nachschreibtermin zu gewährleisten? Landeseinheitliche Prüfungsaufgaben werden nur an zentralen Prüfungsterminen geschrieben. Bei den Prüflingen, die einen „Dritttermin“ in Anspruch nehmen müssen, handelt es sich überwiegend um langzeiterkrankte Schülerinnen und Schüler, für die entsprechend ihrer persönlichen Situation individuelle Prüfungstermine angesetzt werden müssen. Die Vergleichbarkeit der Prüfungsanforderungen in den Haupt- und Nachschreibterminen ist gegeben, da die Lehrkräfte des Landes NRW über eine fundierte Ausbildung verfügen und zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung bereits in der Qualifikationsphase Klausuraufgaben nach landeseinheitlichen Standards eigenständig erstellen. Zudem werden die dezentralen Prüfungsaufgaben abschließend durch die Fachaufsicht bei den Bezirksregierungen geprüft und genehmigt.