LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7480 24.09.2019 Datum des Originals: 24.09.2019/Ausgegeben: 30.09.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2891 vom 27. August 2019 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7230 Aktivitäten von „Combat 18“-Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die militante und rechtsterroristische Gruppierung „Combat 18“ hat sich in den letzten Jahren neu strukturiert und ist auch in Nordrhein-Westfalen aktiv. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage „Combat 18 in Nordrhein-Westfalen“ (Drs. 17/5475) ergab, dass in den letzten Jahren 84 Straftaten unter Beteiligung von „Combat 18“-Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen verzeichnet wurden. Vor wenigen Wochen ist ein Video von „Combat 18“ veröffentlicht worden, worin behauptet wird, es gäbe keine Kontakte von „Combat 18“ zu Stephan E., der des Mordes an Dr. Walter Lübcke verdächtigt wird. Da das Bundesinnenministerium zuvor bekanntgab, dass eine Prüfung der Möglichkeiten eines Verbots u.a. von „Combat 18“ laufe, kann dieses Statement als Schutzbehauptung gewertet werden. Interessant ist dieses Video auch, weil sich „Combat 18“ darin erstmals selbst als Organisation an die Öffentlichkeit wendet. In letzter Zeit traten zwar immer wieder Einzelpersonen mit Organisationsabzeichen von „Combat 18“ öffentlich z.B. auf rechtsextremen Demonstrationen auf, haben aber nie Aussagen zur Existenz von „Combat 18“ getätigt. Der Sprecher in dem Video ist mutmaßlich der Dortmunder Neonazi Robin S.1 „Combat 18“ ist eng verwoben mit der Rechtsrock-Szene. Die Band „Oidoxie“ betätigt sich seit Jahren als Propagandistin von „Combat 18“ und stand nach Erkenntnissen des NSU- Untersuchungsausschusses des Landtags NRW seit 2000 in Kontakt zu führenden internationalen „Combat 18“-Vertretern (Drs. 16/14400. S. 178ff). Ein Titel dieser Rechtsrock- Band lautet „Terrormachine Combat 18“, ein anderer „Ready for War“. In diesem Song von 2008 bekennt sich die Band um Sänger Marko G. unmissverständlich zu „Combat 18“. Im Lied heißt es: „C18 stands on our banner, a radical army for freedom aryan blood pride and honour. […] We are ready for war, we are ready to fight. We are ready for war, we wish you a good 1 https://www.onetz.de/oberpfalz/schwandorf/rechtsextremistisches-vexierbild-combat-18- id2772538.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7480 2 night. To all the f[…] wankers, you know what we will do. We are Combat 18, who the f[…] are you?“ Vor einiger Zeit erschien außerdem ein CD-Sampler mit dem Titel „Combat 18 Deutschland“, dessen Cover u.a. ein Hakenkreuz und der als Logo von „Combat 18“ benutzte weiße Drache abgedruckt ist. Eine von sechs auf der CD vertretenen Bands ist „Oidoxie“.2 Weitere Bands, die mit „Combat 18“ in Verbindung gebracht werden können, sind „Weisse Wölfe“, „Strafmass“, oder „Sturmwehr“. In internen Richtlinien von „Combat 18“ ist offenbar die Zahlung eines monatlichen Beitrags von 15 Euro festgelegt. Dieses Geld solle für „Konzerte/Notfallgeld“ genutzt werden. Die Richtlinien sehen auch die Gründung von eigenen Sektionen in jedem Bundesland vor, die verpflichtet werden, sich einmal im Monat zu treffen. Darüber hinaus sind alle drei Monate Treffen aller Sektionen vorgesehen. Zudem wird eine Kleiderordnung für die Mitglieder festgelegt. Nach Erkenntnissen des NDR-Magazins „Panorama“ dürften nur Combat 18- Mitglieder die Jacken mit dem Drachen-Logo tragen.3 Dieses von der Landesregierung als „C18-Drache“ betitelte Organisationsabzeichen wurde auch bei einer Plakataktion von „Combat 18“ im Januar 2019 am Herrmannsdenkmal gezeigt (Drs. 17/5475). Dem Bericht der antifaschistischen Recherche-Plattform Exif zufolge lassen sich in Deutschland drei Sektionen vom „Combat 18“ feststellen, eine davon in Nordrhein-Westfalen. Aus den von Exif veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass einige Personen aus NRW einer weiteren Sektion um den Kasseler Stanley R. angehören.4 Neonazis um den „Oidoxie“- Sänger Marco G. treten seit einiger Zeit als „Brothers of Honour“ in Erscheinung. Sie tragen Lederkutten, wie sie auch bei Rockerclubs üblich sind, auf denen der C18-Leitspruch „Whatever it takes“ sowie ein chiffrierter Bezug auf „Blood & Honour“ aufgedruckt sind.5 In den vergangenen Wochen gab es eine Vielzahl von rechtsextrem motivierten Drohungen gegen verschiedene Einzelpersonen und Organisationen. Darunter befinden sich u.a. staatliche Amtsträgerinnen und Amtsträger, Rechtsanwälte, Rathäuser, politische Parteien, Kindergärten und Moscheegemeinden. Im Falle der Bombendrohungen vom 22. Juli gegen die Parteizentrale der Linkspartei in Berlin und gegen die Merkez Moschee in Duisburg seien die Drohschreiben mit „Combat 18“ unterschrieben worden.6 Auch wenn bisher nicht klar ist, ob die Drohungen tatsächlich von „Combat 18“ ausgingen oder von Trittbrettfahrern, ist die Absicht Angst zu schüren, eindeutig. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2891 mit Schreiben vom 24. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 3 https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/Combat-18-Maulhelden-oder-rechte- Terroristen,combat106.html 4 https://exif-recherche.org/?p=4399 5 https://exif-recherche.org/?p=6351 6 https://www.stern.de/panorama/stern-crime/bombendrohungen-in-berlin-und-duisburg--- unterzeichnet-mit--combat-18--8812232.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7480 3 1. Zu welchen der Straftaten, die in der Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2085 (Drs. 17/5475) aufgelistet sind, wurde Anklage erhoben? (Bitte Aktenzeichen und Ausgang des Verfahrens nennen.) Soweit den Staatsanwaltschaften des Landes eine Zuordnung von Verfahren zu den in der Anlage zu der Antwort auf die Kleine Anfrage 2085 genannten Straftaten anhand der staatsanwaltschaftlichen Vorgangsverwaltungssysteme und eine Ermittlung der erfragten Daten mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich war, werden das Aktenzeichen des jeweiligen Verfahrens sowie Angaben zur Anklageerhebung und zum Verfahrensausgang in der Anlage mitgeteilt. 2. In welchen Orten wohnen die „Combat 18“ angehörenden Tatverdächtigen der in Frage 1 bzw. in Drs. 17/5475 genannten Straftaten? Von den 12 Tatverdächtigen sind aktuell vier in Dortmund gemeldet. Weitere Meldeorte der Tatverdächtigen sind in Nordrhein-Westfalen die Städte Hamm, Köln, Mönchengladbach und Waltrop. Die weiteren Tatverdächtigen sind zwischenzeitlich aus Nordrhein-Westfalen verzogen und aktuell in den Städten Bollingstedt (Schleswig-Holstein), Grünheide Mark (Brandenburg), Ingelheim am Rhein (Rheinland-Pfalz) und Neukirch (Baden-Württemberg) gemeldet. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Sektionen von „Combat 18“ in Deutschland in Hinblick auf ihre Strukturen sowie regelmäßige Treffen vor? (Bitte angeben, welchen Sektionen Personen aus NRW angehören.) Bezüglich der Strukturen bzw. Mitgliederzahlen von „Combat 18“ in Nordrhein-Westfalen wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage 2085 verwiesen (Drs. 17/5475). Die Landesregierung geht demnach von einer einstelligen Personenzahl aus, die in Nordrhein- Westfalen „Combat 18“ zugerechnet werden kann. Die Personen verhalten sich grundsätzlich äußerst konspirativ, sodass nur wenige Aktivitäten öffentlich bekannt werden. Nach Informationen der Landesregierung organisieren die Mitglieder von „Combat 18“ regelmäßig bundesweite Zusammenkünfte sowie gemeinsame Treffen bei rechtsextremistischen Partys und Konzerten. Einige der Mitglieder fungierten in der Vergangenheit zudem als Ordner bei rechtsextremistischen Veranstaltungen. Ein Regelwerk, das „Combat 18“ zugerechnet wird und unter anderem die Gründung einer sogenannten Sektion für den Fall vorsieht, dass in einem Bundesland ein Mitglied von „Combat 18“ existiert, ist dem nord-rhein-westfälischen Verfassungsschutz bekannt. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse dafür vor, dass die Mitglieder von „Combat 18“ aus Nord-rhein-Westfalen eine solche Gruppierung formell gegründet haben. 4. Zu welchen Rechtsrock-Bands liegen der Landesregierung Erkenntnisse zu Überschneidungen von Mitgliedern von „Combat 18“ vor? Dem Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen sind zwar Verbindungen zwischen „Combat 18“ und Rechtsrock-Bands bekannt. Es liegen aber keine Erkenntnisse dafür vor, dass Mitglieder von „Combat 18“ aus Nordrhein-Westfalen aktive Mitglieder einer Rechtsrock-Band sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7480 4 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Verkaufswege bzw. den Vertrieb von Bekleidung mit dem als Organisationsabzeichen dienenden „C18- Drachen“ auch an Personen, die nicht „Combat 18“ angehören, vor? Ob der Landesregierung Erkenntnisse vorliegen über Verkaufswege bzw. den Vertrieb von Bekleidung mit dem als Organisationsabzeichen dienenden „C18-Drachen“ auch an Personen, die nicht „Combat 18“ an-gehören, kann nicht mitgeteilt werden, weil dadurch Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und die Arbeitsweise des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes gezogen werden könnten. Dies würde die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes nachhaltig beeinträchtigen. Anlage zur KA 2891 Datum Ort Delikt Anzahl TV davon C18-Bezug Aktenzeichen Anklageerhebung Verfahrensausgang 14.10.2009 Köln Ladendiebstahl 2 1 163 Js 423/10 StA Köln 163 Js 624/10 StA Köln 163 Js 83/10 StA Köln Zum Teil ja, zum Teil Verfahrensabgabe an andere Staatsanwaltschaft Verurteilung 19.11.2010 Köln Ladendiebstahl 3 1 31.05.2012 Hamm Leistungskreditbetrug 1 1 920 Js 491/15 StA Dortmund Ja Verurteilung 13.08.2013 Köln Fälschung beweiserheblicher Daten 1 1 921 Js 253/14 StA Köln Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja Verurteilung 14.08.2013 Köln Warenbetrug 2 1 921 Js 252/14 StA Köln Ja Verurteilung 08.12.2013 Dortmund Gefährliche Körperverletzung Beleidigung 7 1 600 Js 41/14 StA Dortmund 15.01.2014 Köln Sachbeschädigung 1 1 121 Js 135/14 StA Köln Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja Verurteilung 26.02.2014 Gelsenkirchen Verstoß BtMG 1 1 11 Js 140/14 StA Essen Ja Verfahrenseinstellung 22.03.2014 Wuppertal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 2 1 50 Js 215/14 StA Wuppertal Nein 17.05.2014 Wuppertal Gefärliche Körperverletzung 3 1 50 Js 132/14 StA Wuppertal Nein 30.06.2014 Dortmund Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 1 600 Js 353/14 StA Dortmund Ja Verurteilung 01.08.2014 Dortmund Straftaten gegen das Waffengesetz 3 1 600 Js 587/15 StA Dortmund 600 Js 482/14 StA Dortmund Nein 15.08.2014 Recklinghausen Gefährliche Körperverletzung 1 1 972 Js 696/14 StA Bochum Ja Verurteilung 23.08.2014 Dortmund Versammlungsgesetz 1 1 600 Js 438/14 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja Verurteilung 23.08.2014 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 1 1 600 Js 431/14 StA Dortmund Ja Verurteilung 23.08.2014 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 1 1 121 Js 513/14 StA Dortmund Nein 29.09.2014 Hamm Gefährliche Körperverletzung 9 1 600 Js 156/16 StA Dortmund Nein 26.10.2014 Köln Landfriedensbruch Beleidigung Versammlungsgesetz 1 1 121 Js 737/14 StA Köln Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja 26.10.2014 Köln Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Versammlungsgesetz Bedrohung 1 1 121 Js 736/14 StA Köln Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja 26.10.2014 Köln Landfriedensbruch Versammlungsgesetz Gefährliche Körperverletzung 1 1 121 Js 733/14 StA Köln Ja Verurteilung 02.11.2014 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 2 1 600 Js 444/14 StA Dortmund Nein 11.11.2014 Köln Volksverhetzung 1 1 121 Js 746/14 StA Köln Ja Verfahrenseinstellung 03.01.2015 Köln Gefährliche Körperverletzung 1 1 nicht zu ermitteln 05.01.2015 Dortmund Verstoß BtMG 1 1 801 Js 93/15 StA Dortmund Nein 05.01.2015 Köln Versammlungsgesetz 1 1 121 Js 176/15 StA Köln Nein 28.01.2015 Köln Gefährliche Körperverletzung 8 1 121 Js 374/15 StA Köln Nein 01.02.2015 Duisburg Gefährdung des Straßenverkehrs 3 1 113 Js 110/15 StA Duisburg Ja Verurteilung 28.03.2015 Dortmund Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 1 600 Js 197/15 StA Dortmund 28.03.2015 Köln Gefährliche Körperverletzung 3 1 121 Js 508/15 StA Köln Nein 01.05.2015 Essen Volksverhetzung 96 1 29 Js 399/15 StA Essen Nein 1 Anlage zur KA 2891 09.05.2015 Castrop-Rauxel Straftaten gegen das Waffengesetz Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 2 1 410 Js 180/15 StA Dortmund Ja Verurteilung 06.06.2015 Dortmund Volksverhetzung 7 1 600 Js 374/15 StA Dortmund Nein 09.06.2015 Marl Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 1 52 Js 805/15 StA Essen Zum Teil ja, zum Teil Verfahrensabgabe an andere Staatsanwaltschaft Verurteilung 20.06.2015 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 3 1 305 Js 1238/15 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren 24.07.2015 Dortmund Ladendiebstahl 1 1 255 Js 1800/15 StA Dortmund Nein 17.09.2015 Köln Versammlungsgesetz 3 1 121 Js 862/15 StA Köln Nein 16.10.2015 Hamm Gefährliche Körperverletzung 2 1 920 Js 2058/15 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja Verfahrenseinstellung 23.10.2015 Dortmund Versammlungsgesetz 1 1 600 Js 632/15 StA Dortmund Nein 23.10.2015 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 3 1 254 Js 2589/15 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren 29.10.2015 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 2 1 600 Js 646/15 StA Dortmund Zum Teil ja Verurteilung 15.01.2016 Gelsenkirchen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 1 29 Js 163/16 StA Essen Nein 18.02.2016 Dortmund Diebstahl mit Waffen 8 1 600 Js 416/16 StA Dortmund Zum Teil ja Verurteilung 30.05.2016 Köln Vorsätzliche einfache Körperverletzung 1 1 121 Js 974/16 StA Köln Ja Freispruch 04.06.2016 Dortmund Versammlungsgesetz 1 1 600 Js 348/16 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren 10.06.2016 Duisburg Vorsätzliche einfache Körperverletzung 1 1 117 Js 269/16 StA Duisburg Ja Verurteilung 10.07.2016 Dortmund Beförderungserschleichung 1 1 255 Js 2314/16 StA Dortmund Nein 02.09.2016 Köln Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 1 600 Js 654/16 10.09.2016 Dortmund Verstoß BtMG 1 1 801 Js 1165/16 StA Dortmund Ja Verurteilung 16.09.2016 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 3 1 302 Js1985/16 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren 24.09.2016 Dortmund Beförderungserschleichung 1 1 261 Js 55/17 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja Verurteilung 27.09.2016 Duisburg Vorsätzliche einfache Körperverletzung Sachbeschädigung 1 1 313 Js 19/17 StA Duisburg Nein 02.11.2016 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 1 1 255 Js 24/17 Nein 07.11.2016 Dortmund Bedrohung 1 1 13.11.2016 Dortmund Verstoß Waffengesetz 1 1 410 Js 468/16 StA Dortmund Nein 14.11.2016 Dortmund Beförderungserschleichung 1 1 252 Js 684/17 StA Dortmund Nein 19.11.2016 Dortmund Nötigung 1 1 268 Js 80/17 StA Dortmund Nein 02.12.2016 Dortmund Verstoß BtMG 2 1 801 Js 27/17 StA Dortmund Nein 15.12.2016 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 1 1 102 Js 5/17 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja Verurteilung 18.12.2016 Duisburg Sachbeschädigung Nötigung Bedrohung Diebstahl 1 1 361 Js 839/17 StA Duisburg Nein 21.12.2016 Dortmund Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 1 600 Js 759/16 StA Dortmund Nein 28.12.2016 Dortmund Gefährliche Körperverletzung 1 1 254 Js 375/17 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja Verurteilung 28.12.2016 Dortmund Vorsätzliche einfache Körperverletzung 1 1 254 Js 375/17 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja 28.12.2016 Dortmund Beförderungserschleichung 1 1 267 Js 782/17 StA Dortmund Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort ja 30.12.2016 Dortmund Sachbeschädigung 1 1 114 Js 153/17 StA Dortmund Nein 31.12.2016 Dortmund Verstoß Waffengesetz 1 1 410 Js 99/17 StA Dortmund Nein 01.01.2017 Dortmund Bedrohung 1 1 255 Js 346/17 StA Dortmund Nein 08.01.2017 Waltrop Vorsätzliche einfache Körperverletzung 1 1 222 Js 36/17 StA Bochum Nein 19.02.2017 Lippstadt Beleidigung 1 1 37 Js 892/17 StA Paderborn Nein 19.02.2017 Lippstadt Hausfriedensbruch 7 1 17 Js 563/17 StA Paderborn Nein 11.05.2017 Köln Straftat nach Landespressegesetz 1 1 2 Anlage zur KA 2891 01.01.2018 Köln Bedrohung 1 1 942 Js 6494/18 StA Köln Nein 06.02.2018 Dortmund Verstoß BtMG 1 1 801 Js 690/18 StA Dortmund Ja Verurteilung 25.05.2018 Mönchengladbach Straßenverkehrsgesetz 1 1 700 Js 1810/18 StA Mönchengladbach Nein 22.06.2018 Dortmund Verstoß BtMG 1 1 801 Js 1247/18 StA Dortmund Nein 12.07.2018 Recklinghausen Vorsätzliche einfache Körperverletzung 1 1 962 Js 535/18 StA Bochum Nein 19.07.2018 Recklinghausen Vorsätzliche einfache Körperverletzung 1 1 962 Js 561/18 StA Bochum Nein 27.07.2018 Dortmund Sachbeschädigung 1 1 264 Js 369/19 StA Dortmund Nein 11.08.2018 Waltrop Bedrohung 1 1 222 Js 724/18 StA Bochum Nein 17.08.2018 Dortmund Nötigung 2 1 266 Js 1966/18 StA Dortmund Nein 18.08.2018 Köln Versammlungsgesetz 1 1 121 Js 142/19 StA Köln Ja Verfahrenseinstellung 18.08.2018 Köln Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 1 121 Js 986/18 StA Köln Ja Verurteilung 07.09.2018 Marienheide Vorsätzliche einfache Körperverletzung Bedrohung 1 1 942 Js 10857/18 StA Köln Nein 22.12.2018 Dortmund Verstoß Waffengesetz 1 1 410 Js 137/19 StA Dortmund Ja Verurteilung 14.02.2019 Dortmund Verstoß BtMG 1 1 802 Js 497/19 StA Dortmund Nein 3