LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7493 25.09.2019 Datum des Originals: 25.09.2019/Ausgegeben: 01.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2912 vom 29. August 2019 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7265 Erfüllt Nordrhein-Westfalen aktuell seine Verpflichtungen zur Umsetzung der EU- Habitat-Richtlinie? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Aufforderungsschreiben hat die Europäische Kommission im Januar 2019 u.a. Deutschland aufgefordert, seinen „Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates). Die Mitgliedstaaten müssen die auf einer EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als ‚Besondere Schutzgebiete‘ (BSG) ausweisen."1 Ferner müssen die Mitgliedsstaaten „die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. Diese Schritte müssen innerhalb von sechs Jahren nach der Aufnahme dieser Gebiete in die EU-Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgen. Dies sind zentrale Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in der gesamten EU."2 Deutschland – so stellt die Europäische Kommission weiterhin fest – „hat es versäumt, innerhalb der vorgeschriebenen Fristen 787 von 4606 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Darüber hinaus hat Deutschland es auch generell und fortgesetzt versäumt, für alle Natura-2000-Gebiete hinreichend detaillierte Ziele festzulegen. Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass Deutschland es versäumt hat, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten."3 1 https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-462_de.htm 2 ebenda 3 ebenda LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7493 2 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2912 mit Schreiben vom 25. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Sind in NRW alle auf der entsprechenden EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als „Besondere Schutzgebiete“ (BSG) ausgewiesen? (Bitte nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.) Aktuell sind 508 der 517 FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen (98,3 %) als „Besondere Schutzgebiete“ (BSG) ausgewiesen. Die noch nicht als BSG gesicherten neun nordrheinwestfälischen FFH-Gebiete sind in Tabelle 1 aufgeführt, diese befinden sich im Regierungsbezirk Arnsberg. 2. Hat die Landesregierung in NRW dafür gesorgt, dass die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen in allen Schutzgebieten ergriffen werden? (Bitte die Gebiete nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.) Die Umsetzung der zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte. Der Landesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte ihren diesbezüglichen Aufgaben nicht richtlinienkonform nachkommen. 3. Wurden in NRW für alle Natura-2000-Gebiete hinreichend detaillierte Ziele festgelegt? (Bitte die entsprechenden Gebiete nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.) Hinreichend detaillierte Erhaltungsziele wurden nach Auffassung der Landesregierung für alle 517 FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen festgelegt. Sie sind im Naturschutz- Fachinformationssystem des Landes für die einzelnen Gebiete als „Erhaltungsziel- und – maßnahmendokumente“ abrufbar (Link: http://natura2000-meldedok.natur schutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/gebiete). 4. Wurde in NRW sichergestellt, dass durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege-und Entwicklungsmaßnahmen den Anforderungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird? (Bitte die entsprechenden Gebiete nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.) Den Anforderungen des Artikels 6 der FFH-Richtlinie wird in Nordrhein-Westfalen aus Sicht der Landesregierung durch geeignete Gebote und Verbote sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen entsprochen. Die erforderlichen gebietsbezogenen Erhaltungsziele und die Managementmaßnahmen – neben einzelgebietlich in den jeweiligen Landschaftsplan-Festsetzungen bzw. Schutzgebietsverordnungen festgelegten Verboten und Geboten – werden durch die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt mittels Aufstellung von Managementplänen konzipiert und umgesetzt. Abgestimmte Managementpläne liegen für etwa 75 % der FFH-Gebiete in Nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7493 3 Westfalen vor, die restlichen ca. 130 Planungen sollen bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Arbeiten hieran liegen im Zeitplan. 5. Hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass die erforderlichen Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weitergeleitet werden? (Bitte die entsprechenden Gebiete nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt auflisten.) In Nordrhein-Westfalen ist die Veröffentlichung aller Managementpläne für FFH-Gebiete bis Ende 2020 vorgesehen. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat das LANUV NRW ein neues benutzerfreundliches Internet- Fachinformationssystem (FIS) mit kartografischer Anwendung zur Veröffentlichung und räumlichen Verortung der vollständigen Maßnahmenpläne entwickelt, in dem ab Herbst 2019 die fertiggestellten Managementpläne sukzessive eingestellt und veröffentlicht werden. Anschließend sollen dann alle neu hinzukommenden oder überarbeiteten bzw. aktualisierten Pläne fortlaufend in das FIS eingepflegt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen 2019 eine zusätzliche, beim LANUV NRW angesiedelte Personalstelle als zweijährige Projektstelle eingerichtet. Anlage 1 zur Antwort KA 2912 ("Erfüllt Nordrhein-Westfalen aktuell seine Verpflichtungen zur Umsetzung der EU-Habitat-Richtlinie?") FFH-KENNUNG FFH Gebietsname Regierungsbezirk Kreis ausstehende BSG-Sicherungsakte DE4513301 Luerwald und Bieberbach Arnsberg Hochsauerlandkreis laufendes Landschaftsplansverfahren "Arnsberg" DE4513303 Röhr zwischen Hüsten und Hachen Arnsberg Hochsauerlandkreis laufendes Landschaftsplansverfahren "Arnsberg" DE4514302 Arnsberger Wald Arnsberg Hochsauerlandkreis laufende Landschaftsplansverfahren "Arnsberg" und "Meschede" DE4514303 Waldreservat Obereimer Arnsberg Hochsauerlandkreis laufendes Landschaftsplansverfahren "Arnsberg" DE4515301 Hamorsbruch und Quellbäche Arnsberg Hochsauerlandkreis laufendes Landschaftsplansverfahren "Meschede" DE4614303 Ruhr Arnsberg Hochsauerlandkreis laufende Landschaftsplansverfahren "Arnsberg" und "Meschede" DE4615301 Ruhrtal bei Laer u. Schneisenberg Arnsberg Hochsauerlandkreis laufendes Landschaftsplansverfahren "Meschede" DE4715301 Wenne Arnsberg Hochsauerlandkreis laufendes Landschaftsplansverfahren "Meschede" DE5015301 Rothaarkamm und Wiesentäler Arnsberg Siegen-Wittgenstein laufendes Landschaftsplansverfahren "Netphen" Leere Seite