LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7503 26.09.2019 Datum des Originals: 25.09.2019/Ausgegeben: 02.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2900 vom 29. August 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7250 „Fast einmütig“ – Hört die Kommunalministerin nur was sie hören will? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Verzweiflung um ihren bürokratischen Vorschlag zur weiteren Verkomplizierung der Straßenausbaubeiträge zu retten, hat die Kommunalministerin sich Schützenhilfe von einem Bürgermeister geholt. In der gemeinsam mit dem Bürgermeister von Kirchlengern durchgeführten Pressekonferenz wird ein von diesem entwickeltes Computerprogramm als Wunderwaffe gegen die landesweite Protestwelle präsentiert. In der gleichen Pressekonferenz äußert die Kommunalministerin laut Medienberichten, dass sich die Verwaltungsspitzen in NRW „fast einmütig“ für die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge aussprechen würden.1 Der Aussage der Kommunalministerin stehen über 60 Resolutionen aus Stadt- und Gemeinderäten und eine Vielzahl kritischer Kommentare von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im ganzen Land entgegen. Der von der Kommunalministerin vorgelegt Gesetzentwurf statuiert für die Beitragspflichtigen einen Anspruch auf Ratenzahlung und, sofern die Voraussetzungen vorliegen, Stundung der Beitragszahlungen. Die Kommunen haben in diesen Fällen Zwischenfinanzierungen vorzunehmen, was in der Mehrzahl der Fälle mit Kosten verbunden sein dürfte. Ebenso verursacht die Gewährung und Nachhaltung von Ratenzahlung und Stundung einen Mehraufwand in der Sachbearbeitung, der ebenfalls Kosten verursacht. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2900 mit Schreiben vom 25. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/strassenbaubeitraege-reform-gesetzentwurf-102.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7503 2 1. Beabsichtigt die Landesregierung die Verwendung der Anwendung aus Kirchlengern den Kommunen verpflichtend zur Durchführung der Anwohnerinformationen vorzugeben? Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bittet um Verständnis, dass die oben genannte Fragestellung zu gegebener Zeit beantwortet wird, da wir uns derzeit im Verfahren befinden. 2. Worauf bezieht die Ministerin die Aussage, dass sich die Verwaltungsspitzen in NRW „fast einmütig“ für die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge aussprechen würden? 3. Verfügt die Ministerin über ein Stimmungsbild aller 396 Verwaltungsspitzen in NRW? 4. Sofern die Aussage auf Beschlüsse der Kommunalen Spitzenverbände bezogen sein sollte, ist der Ministerin bekannt, dass es sich hierbei um Mehrheitsbeschlüsse der Gremien handelt, die nicht die gesamte Breite der 396 Kommunen umfassen? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Ich pflege einen offenen und intensiven Austausch mit den nordrhein-westfälischen Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten. Das beschriebene Stimmungsbild ist u.a. der Eindruck aus mehreren Regionalkonferenzen, an denen ein großer Teil der nordrheinwestfälischen Hauptverwaltungsbeamten teilgenommen hat. Wenn die Kommunalen Spitzenverbände die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge in Verbindung zum Beispiel mit Zahlungserleichterungen fordern, besteht seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung kein Zweifel an der Repräsentativität. 5. Beabsichtigt die Landesregierung die Kommunen für Kosten zu entschädigen, die sich aufgrund der vereinfachten Gewährung von Ratenzahlung und Stundung ergeben? Die Landesregierung hat den Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, dessen Gegenstand u.a. Zahlungserleichterungen für Beitragspflichtige sind, am 14. August 2019 in die Verbändeanhörung gegeben. Nach Abschluss der Verbändeanhörung wird die Landesregierung darüber entscheiden, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Anhörungsergebnis zieht und ob und ggf. mit welchen Änderungen sie einen Gesetzentwurf beim Landtag einbringen wird.