LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7508 27.09.2019 Datum des Originals: 26.09.2019/Ausgegeben: 04.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2936 vom 3. September 2019 der Abgeordneten Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/7309 Wann kommt die polizeiliche Videoüberwachung am Kölner Ebertplatz? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage An öffentlichen Plätzen, die Kriminalitätsschwerpunkte sind, kann die Polizei gemäß § 15 a PolG Videoüberwachungen vornehmen. Der Kölner Ebertplatz ist nicht erst seit dem aktuellen tödlichen Gewaltexzess vom 25.08.2019 ein Kriminalitätsschwerpunkt, an dem eine große Zahl von Gewalt- und Drogendelikten verübt wird. Bereits 2017 war hier ein Mensch durch eine Messerattacke ums Leben gekommen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2936 mit Schreiben vom 26. September 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Seit dem 01.01.2019 werden im Land Nordrhein-Westfalen Stichwaffen als Tatmittel in der PKS erfasst. 1. Warum ist die Videoüberwachung am Kölner Ebertplatz bisher nicht erfolgt? 2. Plant die Landesregierung in Abstimmung mit der Kölner Polizei dort eine Überwachung des öffentlichen Raums? 3. Falls nicht: Was werden alternativ für Maßnahmen ergriffen, um den öffentlichen Raum am Kölner Ebertplatz zu befrieden? 4. Falls ja: Wann erfolgt die Realisierung? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7508 2 Die Fragen 1. bis 4. werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Bereits vor den Ereignissen des Tötungsdeliktes am 25.08.2019 verfolgte die Polizei Köln, speziell im Einsatzraum „Ebertplatz“ auch im Hinblick auf das dort verübte Tötungsdelikt aus 2017, ein ganzheitliches Präsenzkonzept zur Bekämpfung der Straßen- und Gewaltkriminalität. Dabei handelt es sich um ein direktionsübergreifendes Konzept, das kriminalitätshemmend wirkt und insbesondere darauf abzielt, der Entwicklung und Verfestigung krimineller Szenen und der Entstehung kriminogener Orte bzw. sogenannter Angsträume entgegenzuwirken. Eine Umsetzung des Präsenzkonzepts erfolgte durch deutlich sichtbare und gezielte polizeiliche Präsenz unter regelmäßigem Einsatz von Bereitschaftspolizei sowie gemeinsamen Streifen mit dem Ordnungsdienst der Stadt Köln. Darüber hinaus wurden auch zivile Kräfte in die Umsetzung der Konzeptionen eingebunden. Als erweiterndes Element hat das Polizeipräsidium Köln zusätzlich die Einrichtung einer Videobeobachtungsanlage initiiert. Diese befindet sich aktuell noch im Aufbau, da das Verfahren zur Einrichtung einer Videobeobachtungsanlage aufgrund der Komplexität des Prüfungs- und Umsetzungsverfahrens einige Zeit in Anspruch nimmt. Neben der Prüfung der juristischen Aspekte sind insbesondere umfangreiche technische und bauliche Maßnahmen erforderlich, die in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten jeweils individuell festgelegt und unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Aspekte betrachtet werden müssen. Die Aufschaltung der Videobeobachtung erfolgt nach bisheriger Planung sukzessive nach Fertigstellung der jeweiligen Kamerainstallation bis Ende 2019. Für September 2019 war zudem die Umsetzung eines fortgeschriebenen Konzepts vorgesehen, das verstärkt auf strafverfolgende Aspekte abzielt und eng mit der zuständigen Staatsanwaltschaft abgestimmt ist. Ziele sind die Wiederherstellung und Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung, bei gleichzeitiger Vertiefung der Erkenntnislage über Täterstrukturen, auch unter Einbindung von Kräften der Bereitschaftspolizei. Aufgrund der Ereignisse vom 25.08.2019 wird dieses fortgeschriebene Konzept bereits seit dem 27.08.2019 umgesetzt. Zudem befindet sich die Polizei Köln in einem stetigen Austausch mit der Stadt Köln. Im Rahmen eines „Jour fixe“ des Polizeipräsidenten mit dem Stadtdirektor werden u.a. polizeiliche Brennpunkte, so auch der Ebertplatz, thematisiert und Maßnahmen vereinbart. Diese Vereinbarungen werden bei regelmäßigen Treffen des Direktionsleiters Gefahrenabwehr und Einsatz mit dem Leiter des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Köln konkretisiert. Darüber hinaus wirkt die Polizei Köln an der Gestaltung und Umsetzung des durch die Stadt Köln im März 2018 weiterentwickelten Zwischennutzungskonzepts für den Ebertplatz mit. In hierzu regelmäßig stattfindenden Arbeitssitzungen des sogenannten „Plenum 2019“, unter Beteiligung der Polizei Köln, werden die bereits durchgeführten Aktionen bilanziert und die geplanten Aktionen zum Thema „Verbesserung der Sicherheit am Ebertplatz“ vorgestellt und erarbeitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7508 3 5. Wie kommt Innenminister Reul zu der Annahme, dass die in der Passage am Kölner Ebertplatz gelegene afrikanische Gaststätte ein Anziehungspunkt für eine „bestimmte Klientel“ ist? Zweifel an der Zuverlässigkeit des Inhabers des Lokals habe ich mit meinem Statement zu keinem Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht. Mir ging es vielmehr darum, in der Diskussion die Gesamtsituation noch einmal zu beleuchten und der Frage nachzugehen, ob dieser Ort, ob diese dunkle und verwinkelte Ecke der geeignete Ort für einen Gastronomiebetrieb sein kann, der sich auch ohne eigenes Zutun aufgrund der Gesamtumstände vor Ort als Anziehungspunkt für Personen darstellt, die die objektive wie die subjektive Sicherheitslage beeinträchtigen. Anhaltspunkte, dass von dem Lokal selbst unmittelbar gefahren- oder kriminalitätsrelevante Impulse ausgehen, liegen polizeilich nicht vor.