LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7511 30.09.2019 Datum des Originals: 30.09.2019/Ausgegeben: 07.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2920 vom 28. August 2019 des Abgeordneten Michael Hübner SPD Drucksache 17/7273 Zweckentfremdung von RAG-Entschädigungen für die Altendorfer Straße Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Dorstener Stadtteil Altendorf-Ulfkotte war jahrzehntelang von den Folgen des intensiven Bergbaus betroffen. Es gab teilweise starke Schäden an Häusern und auf Grundstücken, in der Natur und an Straßen. Geblieben ist u.a. eine stark sanierungsbedürftige Altendorfer Straße (L601). Darum gab die Übereinkunft mit Straßen.NRW, dass der Bereich zwischen Polsumer Weg und Hof Schulte-Heiming saniert werden sollte. Ebenfalls bergbaubedingt wurden an dem die Altendorfer Straße querenden Rapphoffs Mühlenbach Eingriffe notwendig. Um eine 18-monatige Sperrung für die täglich gut 4000 Nutzer der Straße zu vermeiden, die erhebliche Umwege für Berufspendler und Landwirte bedeutet hätte, entschied man sich für die Errichtung einer Behelfsbrücke über den Bach. Da die Synergieeffekte einer Vollsperrung so ausblieben, plant Straßen.NRW nun, lediglich die Fahrbahn im Bereich des Brückenübergangs zu erneuern. Die Entschädigungszahlungen, die Straßen.NRW für die Bergbauschäden von der RAG erhält, werden also nicht unmittelbar für die dringend notwendige Sanierung verwendet. Straßen.NRW begründete das mit dem Hinweis darauf, dass es sanierungsbedürftigere und stärker frequentierte Straßen gäbe. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2920 mit Schreiben vom 30. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die von der Ruhrkohle AG (RAG) geleisteten Entschädigungszahlungen werden grundsätzlich gezielt für die Beseitigung der identifizierten Bergbauschäden eingesetzt. Im Fall der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7511 2 Landesstraße L 601 erfolgt im Rahmen einer vorgesehenen ganzheitlichen Sanierung, die den Umfang der Beseitigung der festgestellten bergbaulichen Schäden überschreitet, eine Mischfinanzierung aus Entschädigungszahlungen der RAG und Mitteln des Titels 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ des Landesstraßenhaushalts. 1. Warum wurde von Straßen.NRW gegenüber der Stadt Dorsten und den kommunalen Entscheidungsträgern nicht darauf hingewiesen, dass eine Teilsperrung der Bachquerung im Gegensatz zu einer Vollsperrung zur Folge haben wird, dass der sanierungsbedürftige Straßenabschnitt in nächster Zukunft nicht saniert wird? In einem Schreiben vom 16. Juli 2019 an den Bürgermeister der Stadt Dorsten, Herrn Tobias Stockhoff, hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen über den vorgesehenen Bauablauf und die dafür maßgeblichen Hintergründe informiert. 2. Gibt es objektive Kriterien für die Verwendung von Entschädigungsleistungen, die zwar nicht zweckgebunden sind, deren Ursache aber eine konkret zugeordnete Schädigung ist? Der Landesbetrieb erstellt jährlich ein Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen. In die Maßnahmenvorschläge für das Erhaltungsprogramm fließen neben dem Straßenzustand, bei dem durch den Bergbau bedingte Schädigungen einen Aspekt darstellen, auch Informationen über Verkehrsbelastung und Unfallgeschehen sowie weitere Kriterien ein. Im Rahmen der Umsetzung dieses Erhaltungsprogramms durch den Landesbetrieb werden auch die Entschädigungsleistungen der RAG gezielt für die Beseitigung der an Landesstraßen festgestellten Bergbauschäden eingesetzt. 3. Welche Ersparnis erzielt Straßen.NRW, wenn statt der Sanierung des ursprünglich vorgesehenen Bereichs zwischen Polsumer Weg und Hof Schulte Heiming nun lediglich der Brückenübergang saniert wird? 4. Wie beziffert die Landesregierung hingegen die Mehrkosten, die durch das Ausbleiben von Synergieeffekten einer Vollsperrung entstanden sind? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine belastbare Angabe von möglichen Einsparungen durch Synergieeffekte bei gleichzeitiger Durchführung des Neubaus der Brücke und der noch in der Bauvorbereitung befindlichen Sanierung der L 601 sowie über Kostendifferenzen durch Änderung des Sanierungsbereichs ist mangels entsprechender Angebote nicht möglich. 5. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Verkehrsinfrastruktur von ländlichen Räumen in NRW zu? Die Verkehrspolitik der Landesregierung steht unter der Prämisse der Ideologiefreiheit, der Nutzerorientierung und der Technologieoffenheit. Die Landesregierung misst der Verkehrsinfrastruktur von ländlichen Räumen einen sehr hohen Stellenwert zu – auch vor dem Hintergrund, dass diese in vielen Regionen von Nordrhein- Westfalen die Heimat hoch innovativer und leistungsfähiger mittelständischer Unternehmen mit zahlreichen Branchen- und Weltmarktführern sind.