LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7515 30.09.2019 Datum des Originals: 30.09.2019/Ausgegeben: 07.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2942 vom 5. September 2019 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/7324 Zulagen für Lehrer an Brennpunktschulen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schulministerin Gebauer (FDP) erwägt, denjenigen Lehrern einen Gehaltsbonus zukommen zu lassen, die bereit sind, an sogenannten Brennpunktschulen zu unterrichten. Auf diese Weise soll der Lehrermangel dort gezielt behoben werden. Zu diesem Zweck soll ein „schulscharfer Sozialindex“ erarbeitet werden. Zukünftig sollen zudem den Schulen in Brennpunktlagen mehr Lehrerstellen zugewiesen werden. Der VBE-Landeschef Behlau begrüßt grundsätzlich diesen Vorstoß zu einem Gehaltsbonus. Allerdings beurteilt er die geplanten Zuschläge im Hinblick auf die an diesen Schulen bereits tätigen Kollegen, die diese Zuschläge nicht bekommen, skeptisch. Diesen Kollegen wäre die ungleiche Bezahlung schwer zu vermitteln.1 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2942 mit Schreiben vom 30. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Nach welchen Gesichtspunkten schreibt die Landesregierung einer Schule das Label „Brennpunktschule“ zu? Die Landesregierung nimmt die in der Frage erwähnten Zuschreibungen nicht vor. 1 s. dazu lehrermangel-an-brennpunktschulen-nrw-schulministerin-erwaegt-gehaltsbonus-aber-nurfuer -neue-lehrer (abgerufen am 05.09,2019, um 9.32 Uhr). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7515 2 2. Welche nordrhein-westfälischen Schulen bezeichnet die Landesregierung als Brennpunktschule? (Gebeten wird um eine Auflistung nach Bezirk, Schultyp und mit Kennzeichnung der teilnehmenden Schulstufen) Siehe Antwort zu Frage 1. 3. In welcher Höhe sollen sich die geplanten Zuschläge belaufen? 4. Wie wird die Vergütung der bereits an diesen Schulen tätigen Lehrer angepasst? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft, wie die besoldungsrechtlichen und tarifrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung durch finanzielle Anreize zu motivieren, ausgeschriebene Stellen an unterversorgten Schulen zu besetzen. 5. Plant die Landesregierung die Lehrerausbildung bezüglich der speziellen Anforderungen anzupassen? Nein.