LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7517 30.09.2019 Datum des Originals: 30.09.2019/Ausgegeben: 07.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2886 vom 21. August 2019 der Abgeordneten Rüdiger Weiß und Michael Hübner SPD Drucksache 17/7204 Was tut die Landesregierung um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Energie- und Industriebereich zu verbessern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, Unternehmen und Endverbrauchern einen grenzüberschreitenden Energiebezug zu ermöglichen (S. 117). Die Landesregierung möchte außerdem Perspektiven für Energielieferungen aus den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen als Ausgleich für die abgeschalteten belgischen Atomkraftwerde entwickeln, sowie prüfen, „wie eine sinnvolle gemeinsam Entwicklung der Chemieregion Rheinland-Flandern […] unterstützt werden kann“ (ebd.). Nordrhein-Westfalen ist Energieland Nr. 1 in Deutschland. Rund 30 % des deutschen Stroms, werden hier erzeugt. Die Energieproduktion basiert jedoch momentan hauptsächlich auf CO2- intensiven Energieträgern, wie zum Beispiel Braunkohle.1 Das hat angesichts der Pariser Klimaziele keine Zukunft und damit steht das Land vor tiefgreifenden Veränderungen. Gleichzeitig ist der Energiebedarf in Nordrhein-Westfalen aufgrund der zahlreichen und differenzierten Industriestandorte und der Bevölkerungsdichte extrem hoch.2 Nordrhein- Westfalen braucht eine sichere und zukunftsfähige Energieversorgung für seine Einwohner*Innen und Unternehmen. Schnell sollte klar werden, dass die Frage der Energiewende nicht national und erst recht nicht regional gelöst werden kann. Es braucht gemeinsame Lösungen mit unseren europäischen Partnern. Dies unterstreicht die Europäische Union erst kürzlich erneut mit der Einigung auf das „Clean Energy package for all“3, welches jeweils vier Verordnungen und Richtlinien 1 https://www.bund-nrw.de/themen/klima-energie/ 2 Ebd. 3 https://ec.europa.eu/energy/en/topics/energy-strategy-and-energy-union/clean-energy-all-europeans LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7517 2 vorsieht um den Energieverbrauch der Europäischen Union an die Klimaziele anzupassen. Es wird darin deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Staaten in Bezug auf die Energiewende absolut notwendig ist. Sie darf nicht bei gemeinsamer Forschung aufhören, sondern muss auch ermöglichen gemeinsame Energienetze zu nutzen und -trassen neu zu verlegen. Denn nur so kann langfristig eine sichere Energieversorgung mit erneuerbaren Energien gesichert werden.4 Der derzeitige Stand der Zusammenarbeit mit weiteren europäischen Ländern in NRW ist nicht sehr vielversprechend. Eine der Herausforderungen ist, dass Nordrhein-Westfalens über Grenzkuppelstellen bislang ausschließlich mit den Niederlanden verbunden ist.5 Zu Belgien ist eine HGÜ-Leitung zwar in Planung6, vor 2020 kann allerdings nicht mit ihrer Inbetriebnahme gerechnet werden.7 Dabei ist ein Ausbau des Stromnetzes vor allem erforderlich, um Strom aus erneuerbaren Energien zu den Zentren des hohen Verbrauchs transportieren zu können. Dies macht auf lange Sicht das Stromsystem flexibler und ermöglicht niedrige Preise. Erneuerbare Energien stellen uns zweifelsohne vor neue Herausforderungen und denen müssen wir angemessen begegnen. So werden Perspektiven für die Nachhaltigkeit geschaffen. Die Energieversorgungsstrategie der Landesregierung aus dem Juli 2017 allerdings erweckt den Eindruck, dass Nordrhein-Westfalen den Ansprüchen der Europäischen Union ängstlich gegenübersteht und diesen neuen Herausforderungen nicht angemessen proaktiv begegnet. In der Strategie wir hauptsächlich über die Befürchtungen der Landesregierung des „Clean Energy Packages“ berichtet als über die Chancen, die es bereithält. Auch ansonsten lässt das Papier in Bezug auf den Ausbau grenzüberschreitender Lösungen zu wünschen übrig, da weder konkrete Ziele, noch konkrete Maßnahmen vorgegeben werden. Zwar findet sich die Energiewende in den Europapolitischen Leitlinien der Landesregierung für das Jahr 2019 wieder, dennoch fehlen auch hier konkrete Pläne zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten. In den relevanten Papieren der Landesregierung taucht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Energieversorgungs-Bereich also kaum auf. Die Landesregierung verhält sich in Bezug auf Impulse von europäischer und internationaler Ebene passiv und umgeht klare Ziel- und Maßnahmendefinitionen. Offensichtlich wird nur, dass die Industrie vor dem Wegfall der CO2-intensiven Energien geschützt werden soll, andere innovative und erneuerbare Energien sollen aber scheinbar nicht von anderen Mitgliedsstaaten der EU in unser Bundesland kommen. Zusammen mit dem Flandern und den Niederlanden bildet Nordrhein-Westfalen einen der weltweit bedeutendsten Cluster der Chemie-Industrie. Mit 350.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von 180 Milliarden Euro (Stand 2015) profitiert die Chemie-Industrie der drei Länder von einer sehr effizienten Produktion und Infrastruktur. 8 4 https://ec.europa.eu/info/news/clean-energy-all-europeans-package-completed-good-consumersgood -growth-and-jobs-and-good-planet-2019-may-22_en 5 https://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/7197/file/7197_Low- Carbon_Infrastructure.pdf 6 Ebd. 7 https://www.handelsblatt.com/politik/international/energiebranche-deutsche-netzbetreiber-sollenbelgische -stromversorgung-retten/23630382.html?ticket=ST-4252210-0p1Lnctwq2de0EZJoAxD-ap6 8 https://www.prognos.com/presse/news/detailansicht/1428/4acc8495143ee37cb4b0be71711e1cf2/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7517 3 Der verschärfte internationale Wettbewerb, vor allen in China, Indien und Saudi-Arabien, stellt die drei Regionen allerdings vor enorme Herausforderungen. Aus diesem Grund haben die Flämische Regionalregierung die SPD-geführte Landesregierung bereits 2015 im Zuge einer gemeinsamen Kabinettssitzung beschlossen, die Zusammenarbeit zwischen NRW, Flandern und den Niederlanden in diesem Bereich deutlich zu intensivieren und die bis zu diesem Zeitpunkt noch stark regional ausgerichteten Strategien zur Zukunft der Chemiebranche zusammenzufügen. Basis für die Nordrhein-Westfälische Strategie ist unter anderem der Abschlussbericht der „Enquetekommission zur Zukunft der chemischen Industrie in Nordrhein-Westfalen“9, der explizit eine starke Einbeziehung des Landtags in alle zukünftigen Schritte zu diesem Thema empfiehlt. Angestoßen durch diesen Beschluss aus dem Jahr 2015, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Innovation der flämischen Regierung und dem niederländischen Wirtschaftsministerium 2017 eine gemeinsame Strategie zur Stärkung der Chemieindustrie veröffentlicht. Diese „Trilaterale Chemiestrategie“ umfasst 21 Maßnahmen für eine effektivere und engere Zusammenarbeit und soll zu einer Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit führen. Die Verantwortlichkeit zur Umsetzung drei dieser Maßnahmen zielt direkt auf die politische Ebene ab. So soll ein institutionalisiertes trilaterales Gesprächsformat implementiert und sämtliche relevanten Akteure einbezogen, trilaterale Stellungnahmen zu anderen relevanten Politikfeldern angefertigt, und administrative Voraussetzungen und Hindernisse für die trilaterale Zusammenarbeit verringert werden.10 Trotz dieser klaren Aufforderungen bleiben ein Großteil der Versprechungen der schwarzgelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2886 mit Schreiben vom 30. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Energieversorgungsstrategie Nordrhein-Westfalen setzt sich in vielfältiger Weise mit den sich ändernden Rahmenbedingungen aufgrund des Clean Energy Packages der EU auseinander. Die Überwindung von Netzengpässen durch Netzausbau und die Stärkung des EU-Binnenmarkts durch Interkonnektoren sind wichtige Zielsetzungen und zugleich auch Forderungen an den Bund und die EU, die in der Energieversorgungsstrategie enthalten sind. Dies gilt für die Verbindung zu Belgien vor dem Hintergrund des dortigen Atomausstieges in besonderem Maße. Aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen 1777 (LT-Drs. 17/4822), 1794 (LT-Drs. 17/4824) und 2816 (LT-Drs. 17/7031) verwiesen. 9 Siehe Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 16/8500 10 Siehe: „Trilateral strategy for the chemical industry - Striving to become the world ́s engine for thetransition towards a sustainable and competitivechemical industry cluster in 2030.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7517 4 1. Wie möchte die Landesregierung bis 2030 den im „Clean Energy Package“ geforderten Anteil von 55% erneuerbaren Energien erreichen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Industrie in NRW nicht unter verteuerten Strompreisen leidet? In ihrer Energieversorgungsstrategie stellt die Landesregierung den hohen Stellenwert der Erneuerbaren Energien für die künftige Energieversorgung heraus und bekräftigt die Absicht, einen starken weiteren Ausbau anzustreben. Da die Potenziale der Biomasse und Wasserkraft weitgehend ausgeschöpft sind, wird sich der weitere Ausbau vor allem auf Photovoltaik und Windenergie konzentrieren. Gegenüber Anfang 2018 hält die Landesregierung mehr als eine Verdopplung der installierten Leistung dieser beiden Technologien für möglich (von 5,4 GW Wind onshore auf 10,5 GW und bei der Photovoltaik von 4,6 GW auf 11,5 GW). Damit wird im Jahr 2030 schätzungsweise jede dritte in Nordrhein-Westfalen erzeugte Kilowattstunde aus Erneuerbaren Energiequellen stammen. Mit dieser Entwicklung leistet Nordrhein-Westfalen seinen Beitrag zu dem im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerten Ziel eines Erneuerbaren-Anteils im Stromsektor von 65 % sowie zu den Zielen auf europäischer Ebene. Ferner hat die Landesregierung in ihrer Energieversorgungsstrategie konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung von wettbewerbsfähigen und bezahlbaren Strompreisen benannt (Handlungsfeld 10). So setzt sich die Landesregierung unter anderem für eine deutliche Senkung der Stromsteuer auf Bundesebene sowie für eine umfassende Strompreiskompensation zur Entlastung der produzierenden energieintensiven Industrie auf EU-Ebene ein. 2. Welche Perspektiven für Energielieferungen aus den Niederlanden und Nordrhein- Westfalen als Ausgleich für die abgeschalteten belgischen Atomkraftwerde hat die Landesregierung bisher entwickelt? Zunächst ist nach den europäischen Verträgen jeder Mitgliedstaat selbst für seinen Energiemix verantwortlich. Dies gilt auch für die jeweiligen nationalen Energiepläne, die seit der mit dem Clean Energy Package erfolgten Standardisierung in der Governance-Verordnung von jedem Mitgliedstaat der EU-Kommission vorzulegen waren und deren Entwürfe sich aktuell in der Konsultation befinden. Sowohl die Niederlande als auch Belgien haben vorgelagert bereits in den letzten beiden Jahren nationale Energiestrategie-Prozesse durchlaufen. In Belgien wurde dabei ein sog. „pacte energétique“ entwickelt, in dem Belgien an seinem Atomausstieg festhält und u.a. auf einen größeren Zubau der Offshore-Windenergie, Kraftwerks-Ersatzneubau (Gaskraftwerke) und auch Verbindungen zu seinen Nachbarn setzt. Im Dezember 2018 kam es zum Ende der bisherigen belgischen Regierungskoalition. Im Mai 2019 wurde ein neues Parlament in Belgien gewählt. Eine neue föderale belgische Regierung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gebildet. Zudem hat die RWE Generation SE im Oktober 2018 angekündigt, bei ihrem Gaskraftwerk Claus C mit 1,3 GW Leistung in Maasbracht in den Niederlanden nahe der Grenze zu Belgien bis Ende 2020 wieder die Betriebsbereitschaft herzustellen. 3. Wann können Unternehmen und Endverbraucher in NRW damit rechnen, grenzüberschreitend Energie zu beziehen? Nordrhein-Westfalen ist Teil der deutsch-luxemburgischen Strompreiszone, die mit neun so genannten „elektrischen Nachbarstaaten“ verbunden ist. Insofern bestehen ein europäisches Verbundsystem und europäischer Stromhandel bereits und leisten dementsprechend auch bereits einen Beitrag zur Versorgung der Endverbraucher. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7517 5 In diesem Rahmen bestehen eine Wechselstromverbindung zwischen Niedersachsen und den Niederlanden und drei Wechselstrom-Übertragungsnetzleitungen zwischen Nordrhein- Westfalen und den Niederlanden sowie eine Wechselstromverbindung zwischen Belgien und Luxemburg. Die Verbindung zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden wurde gerade erst ausgebaut und die jüngste Leitung (Wesel-Doetinchem) im September 2018 in Betrieb genommen. Der Interkonnektor „ALEGrO“ (D-BE) wurde genehmigt und befindet sich seit dem Spatenstich durch Herrn Ministerpräsidenten Laschet im Oktober 2018 im Bau. Eine Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für nächstes Jahr vorgesehen. Seit 1998 können deutsche Verbraucher den Stromanbieter mit dem Tarif auswählen, der für sie am preiswertesten oder zweckmäßigsten ist. Ob der Stromanbieter innerhalb oder außerhalb Deutschlands seinen Geschäftssitz hat, spielt bei der Auswahl selbst keine Rolle. Eine Besonderheit besteht bei der Entrichtung der Stromsteuer, wenn Endverbraucher ihren Strom aus dem Ausland beziehen. Über Einzelheiten informiert die Zollverwaltung11. 4. Welche eigenen – d.h. nicht von der Vorgänger-Regierung übernommenen – Impulse hat die Landesregierung gesetzt, um grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Energiepolitik und gemeinsamer Netze zu fördern? Herr Ministerpräsident Armin Laschet und ich haben das Thema in verschiedenen Gesprächen mit belgischen Regierungsvertretern erörtert. Bei dieser Gelegenheit habe ich auch meiner seinerzeitigen belgischen Amtskollegin Frau Ministerin Marghem ein Papier „Chances for improved interconnection between Belgium and Northrhine-Westphalia“ des Büros für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET) übergeben, in dem die Wirtschaftlichkeit eines weiteren Interkonnektors für Belgien herausgestellt wird. Die Landesregierung hat sich in ihren Stellungnahmen zur Netzentwicklungsplanung auf Ebene des Bundes gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern und gegenüber der Bundesnetzagentur für eine zweite Verbindung nach Belgien ausgesprochen. Mit dem Netzentwicklungsplan 2017-2030 wurde diese Verbindung von der Bundesnetzagentur im Dezember 2017 bestätigt. Das von der Bundesnetzagentur am 6. August 2019 veröffentlichte Konsultationsdokument der vorläufigen Prüfergebnisse Netzentwicklungsplan Strom zur Bedarfsermittlung 2019-2030 stuft das Projekt „313/Streckenmaßnahme 488: Dahlem- Bundesgrenze (BE)“ vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse als nicht bestätigungsfähig ein. Ich habe mich daraufhin schriftlich an Herrn Bundesminister Altmaier gewandt und darum gebeten, dass angesichts der Vorläufigkeit der Prüfergebnisse der Bundesnetzagentur alle Möglichkeiten zu einer Nachjustierung ausgeschöpft werden, um nicht durch den Entfall des zweiten Interkonnektors Argumente für eine Laufzeitverlängerung für AKW in Belgien zu generieren. 5. Welche Fortschritte kann die Landesregierung bei der Umsetzung der sie konkret betreffenden drei Maßnahmen aus der „Trilateralen Chemiestrategie“ vorweisen, auch mit Hinblick auf die Einbeziehung des nordrhein-westfälischen Landtags in das trilaterale Gesprächsformat? Die in 2017 seitens der drei beteiligten Wirtschaftsministerien verabschiedete „Trilaterale Chemiestrategie“ ist in ihrer Form einzigartig und wird seitens der involvierten Industrie und Forschungseinrichtungen begrüßt. Der Ansatz zur Stärkung des grenzüberschreitenden 11 https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-Haushalt/Erzeugen-und- Beziehen-von-Strom/Beziehen-Strom/beziehen-strom_node.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7517 6 Chemieclusters wurde in den bilateralen Regierungskonsultationen (Niederlande und Nordrhein-Westfalen am 19.11.2018 und Flandern und Nordrhein-Westfalen am 18.01.2019) bekräftigt. Die Zusammenarbeit und Umsetzung des Strategiepapiers erfolgt über drei Arbeitsgruppen: Innovation, Energie und Rohstoffe, Infrastruktur. Hierin engagieren sich Industrie und Wissenschaft. In allen drei Gruppen fanden mehrere Workshops und Arbeitstreffen statt, um inhaltliche Positionspapiere zu erarbeiten, grenzüberschreitende Projektideen zu entwickeln und Kooperationen zu initiieren. Innerhalb der drei Gruppen haben sich auch fachbezogen Untergruppen gebildet. Jüngst hat sich u.a. ein Konsortium aus Chemie-Unternehmen gegründet, um gemeinsam am klimafreundlichen „Cracker of the Future“ zu arbeiten. Um eine kontinuierliche Stakeholderbeteiligung über alle drei Regionen und eine gemeinschaftliche Gesamtsteuerung der Umsetzung zu gewährleisten, wurde im Dezember 2018 zusätzlich ein Steering Committee etabliert. Hierin sind die Wirtschaftsministerien und Industrieverbände der Niederlande, Flandern und Nordrhein-Westfalens beteiligt. Die Einbindung weiterer Akteure erfolgt bedarfsorientiert.