LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7523 30.09.2019 Datum des Originals: 30.09.2019/Ausgegeben: 07.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2940 vom 3. September 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7313 Wann kommt der Kreisverkehr Zechenstraße / Südstraße? Seit vielen Jahren wünschen sich Stadtverwaltung, Kommunalpolitik und Bevölkerung in Eschweiler den Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Südstraße und Zechenstraße (L 11 / K 17 / K 18). Bei der Kreuzung handelt es sich um einen Bereich mit Unfallhäufung und einem hohem Gefährdungspotenzial. Ein Kreisverkehr würde den Verkehrsfluss vereinfachen, deutlich sicherer machen und wird daher bereits seit Jahren gefordert. Im Zuge der Aufstellung des Programms „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millionen Euro“ des Landes wurde die Maßnahme in Eschweiler durch den Landesbetrieb Straßen.NRW bereits 2017 auf den ersten Platz der Priorisierungsliste der hier zuständigen Regionalniederlassung Ville-Eifel gesetzt. Es war deshalb anzunehmen, dass bereits im Jahre 2018 mit dem Bau des Kreisverkehrs begonnen werden könnte - doch fehlten zunächst die erforderlichen finanziellen Mittel. Bis heute konnte der Kreisverkehr, der eine massive Entlastung für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bedeuten würde und ein Gefahrenpotenzial beseitigen könnte, nicht realisiert werden. Am 22.11.2018 äußerte ein Mitglied der Unterkommission der Lokalredaktion der Aachener Zeitung gegenüber, er freue sich, dass es endgültig gelungen sei, einen Durchbruch zu erreichen und der Kreisverkehr im kommenden Jahr (also 2019) gebaut werden solle.1 In einem weiteren Pressebericht der Eschweiler Zeitung vom 21.08.2019 wurde ein Vertreter des Landesbetriebs Straßen.NRW zitiert, der schilderte, dass auch 2019 noch kein Baubeginn möglich sei.2 1 https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/e2c9f56c80 2 https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/dcf9ba4445 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7523 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2940 mit Schreiben vom 30. September 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Priorisierung der Projekte des Titels 777 12 „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme“ erfolgt gemäß §9 Abs. 4 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen durch die Regionalräte bei den Bezirksregierungen und dem Regionalverband Ruhr. Die Landesregierung nimmt hierauf keinen Einfluss. In der Zuständigkeit des Regionalrates der Bezirksregierung Köln werden für den Bereich der dortigen Unterkommission Ville-Eifel jeweils für jeden Kreis (Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Heinsberg und linksrheinischer Teil des Rhein-Sieg-Kreises) Prioritätenrangfolgen von 1 bis 3 festgelegt, während für den Bereich der Unterkommission Rhein-Berg insgesamt eine Rangfolge von 1 bis 12 gebildet wird. Das bedeutet, dass es in jedem Jahr einen Beschluss des Regionalrates gibt, in dem 7 Projekte einen Prioritätenrang 1 erhalten. Bei der Zuteilung der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Titel 777 12 ist für den Bereich des Regierungsbezirks Köln eine Quote von 23% vorgesehen. Davon sind neben Neubeginnen auch die laufenden Projekte zu finanzieren. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass jede Maßnahme mit einem Prioritätenrang 1 auch unmittelbar finanziert werden kann. 1. Wann ist mit dem Bau des Kreisverkehrs Zechenstraße / Südstraße in Eschweiler zu rechnen? Dies ist abhängig von den in den Folgejahren zur Verfügung stehenden Mitteln im Titel 777 12, über die der Landtag jährlich neu entscheidet, sowie von der Priorisierung des Regionalrates der Bezirksregierung Köln, auf die die Landesregierung keinen Einfluss nimmt. 2. Die Mittel für den „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millionen Euro“ wurden von der Landesregierung in 2018 nicht erhöht. Der Haushalt 2019 sieht hier 10 Mio. vor. Warum fehlen offenbar noch immer die Mittel um einen Kreisverkehr zu realisieren, der bereits 2017 auf den ersten Platz der Priorisierungsliste der Regionalniederlassung Ville-Eifel gesetzt wurde? In den Beratungen der Unterkommission Ville-Eifel des Regionalrats der Bezirksregierung Köln im Herbst 2018 wurde neben den üblichen Rangfolgen je Kreis auch eine darüberhinausgehende Realisierungsrangfolge festgelegt. Darin hat der Kreisverkehr Zechenstraße/ Südstraße in Eschweiler den Rang 3 erhalten, so dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst andere Projekte zu finanzieren waren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3. Hat sich hinsichtlich der geplanten Kosten des Projekts von ursprünglich 600.000 Euro inzwischen eine Änderung ergeben? (Falls ja, bitte begründen) Die Kostenschätzung für den Knotenumbau lag bei 0,6 Mio. €. Im laufenden Jahr 2019 wurde der Vorentwurf aufgestellt und mit Datum vom 19. August 2019 genehmigt. In der detaillierteren Kostenberechnung des Vorentwurfs, der die Kostenmasse aus geometrischen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7523 3 Veränderungen und die aktuellen Preise aus vergleichbaren Projekten zu Grunde liegen, sind Gesamtkosten in Höhe von 0,778 Mio. € ausgewiesen. 4. Wie hat sich die Unfallhäufigkeit an der Kreuzung Südstraße / Zechenstraße in Eschweiler in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? (Bitte meldepflichtige Unfälle nach Leicht- und Schwerverletzten differenzieren) Nach der Unfallauswertung der Kreispolizeibehörde Aachen hat sich die Unfallhäufigkeit an der Kreuzung L 11 (Südstraße)/K 17 (Zechenstraße) in Eschweiler in den letzten zehn Jahren, differenziert nach den meldepflichtigen Unfällen der Kategorien 1 bis 4, wie in der nachstehenden Übersicht dargestellt, entwickelt: Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 Gesamt 2009 0 0 2 1 3 2010 0 0 1 0 1 2011 0 0 1 1 2 2012 0 0 0 1 1 2013 0 1 1 0 2 2014 0 1 1 1 3 2015 0 0 0 0 0 2016 0 0 0 0 0 2017 0 0 3 0 3 2018 0 1 2 2 5 2019* 0 0 0 1 1 Gesamt 0 3 11 7 21 Kat. 1: Unfall mit Getöteten Kat. 2: Unfall mit Schwerverletzten Kat. 3: Unfall mit Leichtverletzten Kat. 4: Unfall mit schwerem Sachschaden *bis 31. August 2019 5. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen im Bereich der Kreuzung Südstraße / Zechenstraße in Eschweiler in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Aus den Daten der amtlichen Straßenverkehrszählungen der Jahre 2005, 2010 und 2015 lassen sich in der Gesamtbelastung aller zuführenden Straßenäste keine erheblichen Zuwächse erkennen.