LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7553 02.10.2019 Datum des Originals: 02.10.2019/Ausgegeben: 09.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2935 vom 3. September 2019 des Abgeordneten Andreas Kossiski SPD Drucksache 17/7308 Geplante Bahnhofssanierungen in NRW - Zeitraum der Renovierungsarbeiten in Köln- Longerich Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 6. Juni 2019 hat NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst das über 60 Millionen Euro umfassende Projekt „MOF3“ zur Modernisierung von 17 Bahnhöfen im Rheinland offiziell beschlossen. Die Mittel sollen bis 2023 dafür sorgen, dass sämtliche Bahnhöfe ihren alltäglichen Anforderungen gerecht werden und für die Fahrgäste angemessen modernisiert werden. Besonders stark betroffen ist der S-Bahnhof Köln-Longerich, der mit einer finanziellen Unterstützung von 7,3 Millionen Euro den größten Anteil des Modernisierungs-Budgets erhalten soll. Die Investition sieht vor die Bahnsteige, das Dach, die Sitzgelegenheiten und Wartebereiche, die Unterführung und die Zug-Anzeiger zu erneuern. Auch das Thema Barrierefreiheit steht im Fokus der Bauarbeiten. Neue Fahrstühle sollen dafür sorgen, dass der Bahnhof demnächst auch von Kinderwagen und Rollstuhlfahrern genutzt werden kann, die sonst einen Umweg von etwa 2 km auf sich nehmen müssen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2935 mit Schreiben vom 2. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Am 06. Juni 2019 hat mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) der dritte SPNV- Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen mit der DB Station & Service AG ein Maßnahmenpaket zur Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3) abgeschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist anders als bei der Modernisierungsoffensive 1 und 2 nicht Vertragspartner der MOF 3. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7553 2 Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden daher Antwortbeiträge des Aufgabenträgers eingeholt. Diese werden nun folgend wiedergegeben. Für die Maßnahmen der MOF 3 im Bereich des NVR werden derzeit die Aufgabenstellungen erarbeitet. Alle Projekte der MOF 3 des NVR befinden sich in einem sehr frühen Planungsstadium, welches zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen zur weiteren Zeitplanung, Bauausführung und deren Auswirkungen auf Fahrpläne und Taktung zulässt. 1. In welchem Zeitraum während der Modernisierungsoffensive ist die Sanierung des Longericher Bahnhofs vorgesehen? 2. Wann werden die Sanierungsarbeiten am Bahnhof Köln-Longerich endgültig abgeschlossen sein? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft des NVR können derzeit keine Angaben zum Zeitpunkt der Bauausführung erfolgen. Für die Planung seien wahrscheinlich drei bis vier Jahre anzusetzen. Unklar sei derzeit, ob zur Schaffung des Baurechts ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse. Für die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens müssten zwei bis drei Jahre angesetzt werden. Erst im Anschluss könne die Ausschreibung der Bauleistung erfolgen. Für die Bauzeit würden zwei Jahre kalkuliert. Ein Termin zum Abschluss der Modernisierungsarbeiten in Köln-Longerich könne daher nicht genannt werden. 3. Welche Auswirkungen haben die Bauarbeiten auf die Taktung der S-Bahnlinien 6 und 11 im Kölner Norden? 4. Mit welchen Einschränkungen müssen die Fahrgäste am S-Bahnhof rechnen? 5. Werden die S-Bahnstationen auf der Chorweiler-Schleife1 für die Dauer der Bauarbeiten weiterhin angefahren? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da der Zeitpunkt der Bauarbeiten, wie in der Antwort zu Frage 1 und 2 beschrieben, noch nicht abgeschätzt werden kann, verweist der NVR darauf, dass derzeit auch keine verbindliche Aussage zu betrieblichen Einschränkungen auf den Linien S 6 und S 11 getroffen werden könnte. Der NVR strebe als zuständiger SPNV-Aufgabenträger an, dass der Betrieb und die Taktung beider S-Bahnlinien während der Bauzeit unverändert bleiben und es keine Auswirkungen auf die anderen Stationen der Chorweiler-Schleife geben werde.