LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7569 04.10.2019 Datum des Originals: 02.10.2019/Ausgegeben: 10.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2765 vom 15. Juli 2019 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/6919 Dienstreisen per Flugzeug – Nachfrage Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Kleinen Anfrage 2590 (Drs. 17/6461) habe ich die Landesregierung nach Dienstreisen per Flugzeug befragt. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort (Drs. 17/6778) die gewünschten Auskünfte nicht erteilt und hat ihre Entscheidung mit der Erklärung begründet, dass Informationen zu Flugreisen der Mitglieder der Landesregierung unter Ministerpräsidentin a.D. Kraft „nicht oder nicht vollständig“ vorlägen. Ferner ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine „flächendeckende und einzelfallbezogene Auskunft über sämtliche Flüge […] den berechtigten Sicherheitsinteressen der Mitglieder der Landesregierung“ widerspräche, da diese Rückschlüsse auf ein Bewegungsprofil zuließe. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2765 mit Schreiben vom 2. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie den übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Warum liegen über Flugreisen der Landesregierung unter Ministerpräsidentin a.D. Kraft nur unvollständige Angaben vor? Informationen zu Reisen von Mitgliedern der Landesregierung unterliegen hinsichtlich Aufbewahrung und Löschung den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschungsfristen ebenso wie den auch diesbezüglich einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen und sind daher nicht mehr vollständig vorhanden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7569 2 2. Wie viele Flugkilometer wurden für Dienstreisen der Landesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zurückgelegt? (Bitte aufschlüsseln nach: Ressort, Jahr, Buchungsklasse und Kosten. Soweit für die ehemalige Landesregierung nur unvollständige Zahlen vorliegen, nennen Sie bitte diese.) Der Landesregierung liegen selbst keine Informationen über Flugdistanzen zwischen einzelnen Destinationen vor. Diese müssten aus Quellen erhoben werden, die auch dem Abgeordneten in gleicher Weise zugänglich sind. Eine Auskunftspflicht der Landesregierung gegenüber dem Abgeordneten entfällt jedoch, soweit die Landesregierung die Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen selbst erheben müsste. 3. Welche Strecken wurden jeweils geflogen? (Bitte nennen Sie den Start- und Zielflughafen und geben Sie die Distanz an. Eine Nennung von Ressort/Minister ist nicht erforderlich.) 4. Wie viele Dienstreisen wurden mit der Bahn durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach: Ressort, Jahr, Buchungsklasse, Distanz und Kosten. Soweit für die ehemalige Landesregierung nur unvollständige Zahlen vorliegen, nennen Sie bitte diese.) Die Fragen 3 und 4 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auch unter Inanspruchnahme der Zeitspanne seit der Zuleitung der Kleinen Anfrage bis zur Vorlage der Antwort ist unter sachgerechter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen eine Beantwortung der Fragen nicht möglich. In tatsächlicher Hinsicht führt die Landesregierung keine flächendeckende Übersicht über Flugstrecken, die die Mitglieder der Landesregierung nutzen bzw. über Bahnfahrten. Im Übrigen steht den Mitgliedern der Landesregierung ein Dienstwagen nebst Fahrer zur Verfügung. 5. Wie viele Dienstreisen wurden mit Kraftfahrzeugen durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach: Ressort, Jahr, Buchungsklasse, Distanz und Kosten. Soweit für die ehemalige Landesregierung nur unvollständige Zahlen vorliegen, nennen Sie bitte diese.) Den Mitgliedern steht ein Dienstwagen nebst Fahrer zur ständigen Nutzung zur Verfügung.