LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7574 04.10.2019 Datum des Originals: 04.10.2019/Ausgegeben: 10.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2945 vom 5. September 2019 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/7327 Welche Auswirkungen hat die Grundsteuerreform auf den Natur- und Denkmalschutz in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum hat in ihrer Pressemitteilung vom 23.05.2019 unter dem Titel „Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform nimmt keine Rücksicht auf das bauliche Kulturerbe“ auf eine ernstzunehmende Gefahr hingewiesen1. Dort heißt es: „Bei dem bisherigen Einheitswertverfahren waren Ermäßigungen sowohl beim Ertragswert- wie auch beim Sachwertverfahren (Bauschäden, unorganischer Aufbau oder wirtschaftliche Überalterung, usw.) vorgesehen. Diese Abschläge sollen künftig entfallen, ebenso wie der sog. Denkmalabschlag.“ Und weiter heißt es: „Laut Schätzungen des statistischen Bundesamts werden mehr als zwei Drittel der rund 750.000 Baudenkmäler in Deutschland von privater Hand bewahrt und gepflegt.“ Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2945 mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie viele Baudenkmäler befinden sich in NRW in privater Hand? Nach Zählung zum Stand 01.01.2019 waren 64.259 nordrhein-westfälische Baudenkmäler im Besitz von privaten Denkmaleigentümerinnen bzw. Denkmaleigentümern. 1 https://www.presseportal.de/pm/113809/4278333 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7574 2 2. Wie groß ist die Fläche der Naturschutzgebiete in privater Hand? In Nordrhein-Westfalen sind inklusive Nationalpark Eifel insgesamt 3.253 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 284.783,22 Hektar ausgewiesen (Stand: 31.12.2018). Dies entspricht einem Anteil von 8,4 % in Bezug auf die Landesfläche. Es erfolgt keine landesweite Erfassung zum Flächeneigentum oder –besitz in Naturschutzgebieten, da die Ausweisung der Naturschutzgebiete aus naturschutzfachlichen Gründen erfolgt – unabhängig von Eigentumsoder Besitzverhältnissen. 3. Welche Position vertritt die Landesregierung bei der Grundsteuerreform mit Blick auf den privaten Natur- und Denkmalschutz in NRW? Aktuell werden die Auswirkungen der Grundsteuerreform sorgfältig analysiert. Ziel bleibt es weiterhin, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten und rechtssicher, administrierbar, fair und aufkommensneutral auszugestalten. Dabei behält die Landesregierung die Förderungen für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern genauso wie alle anderen berechtigten Interessen im Blick. 4. Welche Stiftungen oder andere Organisationen sind der Landesregierung bekannt, die sich beim privaten Natur- und Denkmalschutz in NRW engagieren? Es gibt zahlreiche Organisationen und Stiftungen, die sich beim privaten Natur- und Denkmalschutz in NRW engagieren. Die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimatund Kulturpflege fördert neben dem Naturschutz auch denkmalpflegerische Projekte und Einrichtungen von Vereinen und Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt Maßnahmen Privater an Denkmälern. Darüber hinaus engagieren sich eine ganze Reihe lokaler und regionaler Stiftungen und Organisationen für den Erhalt von Denkmälern. Als Beispiele für Stiftungen im Bereich des Naturschutzes ist neben der Nordrhein-Westfalen- Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege auch die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen zu nennen. Im Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes sind es unter anderem die Landesverbände des NABU, des BUND und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sowie die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen, die als Dachverband einen Zusammenschluss von gegenwärtig ca. 100 Vereinigungen des ehrenamtlichen Naturschutzes darstellt. 5. Inwiefern fördert die Landesregierung den privaten Natur- und Denkmalschutz in NRW? (Bitte Haushaltsposten titelscharf angeben) Das Land unterstützt den privaten Denkmalschutz im Rahmen des jährlichen Denkmalförderprogramms. Hierzu stehen im Haushalt 2019 in Kapitel 08 510 893 60 (Zuschüsse für Private und kirchliche denkmalpflegerische Maßnahmen) Ausgabemittel in Höhe von 9 293 000 € zur Verfügung. Die Landesregierung fördert den Naturschutz in NRW auf der Grundlage der nachfolgenden Förderrichtlinien und mit den Mitteln der benannten Haushaltsstellen: Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) (Kapitel 10 030 Titelgruppe 82 (landesfinanzierter Naturschutzhaushalt)), LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7574 3 Vertragsnaturschutz (EU-Anteil Kapitel 10 090 Titelgruppe 60, Landesanteil Kapitel 10 090 Titelgruppe 61), ELER-investiver Naturschutz (EU-Anteil Kapitel 10 090 Titelgruppe 60, Landesanteil Kapitel 10 090 Titelgruppe 61), Förderrichtlinien Alleen (Kapitel 10 030 Titelgruppe 82 (landesfinanzierter Naturschutzhaushalt)). Dabei ist zu beachten, dass die Haushaltsstellen Kapitel 10 090 Titelgruppen 60 und 61 neben dem Naturschutz sämtliche Maßnahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ umfassen.