LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7575 04.10.2019 Datum des Originals: 04.10.2019/Ausgegeben: 10.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2987 vom 18. September 2019 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/7442 Beseitigung von Blindgängern durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Beseitigung von nicht detonierten Kampfmitteln wird vom nordrhein-westfälischen Kampfmittelbeseitigungsdienst vorgenommen, welcher vom Land bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf vorgehalten wird. Sofern ein Blindgänger zufällig gefunden oder bei der aktiven Suche entdeckt wurde, wird dieser am Fundort entschärft oder mittels gezielter Sprengung vernichtet. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2987 mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragen der Kleinen Anfrage beziehen sich teils auf Kampfmittel allgemein, teils nur auf Bomben. Die Fragen werden deshalb, soweit Zahlen vorliegen, sowohl zu Kampfmitteln als auch zu Bomben, im engeren Sinne Sprengbomben mit einer Bruttogewichtklasse von 50 kg oder größer, beantwortet. Der Begriff Kampfmittel umfasst alle Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten oder aus Explosivstoffen bestehen (z. B. Patronen, Granaten, Bomben, Zünder, Minen, Spreng-, Treib- und Zündmittel; dazu gehören auch Raketen für militärische Anwendung einschließlich der Treibsätze), oder die Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandkampfstoffe und Reizstoffe enthalten. Bei einer Bombe handelt es sich um Abwurfmunition, die aus einem Luftfahrzeug abgeworfen wird und, je nach Zündsystem, beim Aufprall, in geringer Höhe über dem Boden, nach Durchschlag eines Zieles oder zeitverzögert explodiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7575 2 1. Wie viele Beseitigungen von Bomben hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes NRW jährlich in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt? In den letzten zehn Jahren wurde folgende Anzahl an Bomben aufgefunden: Jahr Bomben gesamt davon Sprengbomben ≥ 50 kg 2009 993 249 2010 695 230 2011 862 247 2012 706 239 2013 918 228 2014 927 264 2015 1.098 309 2016 1.392 238 2017 1.946 217 2018 2.811 291 2. Wie verteilen sich die insgesamt in den vergangenen zehn Jahren durchgeführten Bombenentschärfungen auf die Städte und Landkreise in NRW? Es erfolgt landesweit keine statistische Erfassung der räumlichen Verteilung bezogen auf Kreise und kreisfreie Städte. Eine Ermittlung dieser Daten ist innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie verteilen sich die insgesamt in den vergangenen zehn Jahren erfolgten Beseitigungen auf die Kategorien „Entschärfung“ und „Vernichtung mittels gezielter Sprengung“? Bei einem aufgefundenen Kampfmittel stellt sich immer die Frage der Transportfähigkeit. Ist sie gegeben, wird das Kampfmittel der Entsorgung zugeführt. Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob durch das Entfernen der Zündeinrichtungen (=Entschärfen) diese hergestellt werden kann. Entschärft werden grundsätzlich dabei nur Sprengbomben ab einem Gewicht von 50 kg. Kann die Transportfähigkeit nicht hergestellt werden, wird das Kampfmittel grundsätzlich vor Ort vernichtet. Die nachfolgende Übersicht bezieht sich daher auf Sprengbomben mit mindestens 50 kg Gewicht: Jahr Entschärft Gesprengt 2009 162 13 2010 145 7 2011 163 8 2012 169 7 2013 168 5 2014 177 8 2015 190 8 2016 166 18 2017 157 4 2018 207 11 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7575 3 Hinzu kommen Sprengbomben, die ohne Zünder aufgefunden wurden und demnach ohne Entschärfung abtransportiert werden konnten. 4. Wie verteilen sich die insgesamt in den vergangenen zehn Jahren beseitigten Kampfmittel auf die Kategorien „Zufallsfunde“ und „Funde bei der präventiven Suche nach Blindgängern“? Unter Zufallsfunden versteht man alle Kampfmittel, die nicht durch die Kampfmittelbeseitigungsdienste oder von ihnen beauftragten Firmen aufgefunden, sondern durch Dritte gemeldet wurden. In den letzten zehn Jahren wurde folgende Anzahl an Zufallsfunden (nicht einzelne Kampfmittel) gemeldet: Jahr Zufallsfunde 2009 1.677 2010 1.641 2011 1.946 2012 1.811 2013 1.754 2014 1.947 2015 1.822 2016 1.747 2017 1.607 2018 2.265 Explizit aufgeteilt liegen Daten für Sprengbomben mit mindestens 50 kg Gewicht vor. Die nachfolgende Tabelle enthält die gefundenen Sprengbomben unterteilt nach Funden in Folge von präventiven Kampfmittelräummaßnahmen und Zufallsfunden: Jahr Präventiv Zufall 2009 157 92 2010 151 79 2011 170 77 2012 149 90 2013 144 86 2014 170 94 2015 231 78 2016 166 72 2017 139 78 2018 195 96 5. In wie vielen Fällen wurden die Bomben in den vergangenen zehn Jahren innerhalb von geschlossenen Ortschaften entdeckt und entschärft? Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Eine Erhebung dieser Daten ist innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Grundsätzlich werden Kampfmittel sowohl innerhalb als auch außerhalb LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7575 4 geschlossener Ortschaften gefunden, letzteres insbesondere bei strecken- bzw. leitungsgebundenen Baumaßnahmen (Energietrassen, Bahn- oder Kanalbaumaßnahmen, Digitalausbau etc.).