LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7577 04.10.2019 Datum des Originals: 04.10.2019/Ausgegeben: 10.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2951 vom 5. September 2019 der Abgeordneten Elisabeth Müller-Witt SPD Drucksache 17/7339 Was unternimmt die Landesregierung gegen Unfallschwerpunkte und Gefahrenpunkte im Straßenverkehr? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder ist zu beobachten, dass sich einzelne Straßenabschnitte durch starkes Verkehrsaufkommen zu Gefahrenpunkten oder zu Unfallschwerpunkten entwickeln. Eines der jüngeren Beispiele dafür ist die L 422 in Ratingen. Dort ist das Verkehrsaufkommen unvermindert hoch. Nicht zuletzt der immer noch nicht vollzogene Lückenschluss im Bereich der A 44 sorgt für ein hohes Verkehrsaufkommen mit einem großen LKW Anteil. Inzwischen kommt es dadurch häufig zu Auffahrunfällen, wenn Verkehrsteilnehmer, aus Richtung Homberg kommend, in den Altenbrachtweg abbiegen wollen, wo sich Hofläden und andere Angebote befinden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2951 mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1. Ist der Landesregierung der oben genannte Gefahren- und Unfallschwerpunkt in Ratingen bekannt? Nach Kenntnis der Landesregierung handelt es sich bei dem außerorts gelegenen Verkehrsknoten L 422 (Brachter Straße)/ Altenbrachtweg aktuell nicht um eine Unfallhäufungsstelle, da nach dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Landes Nordrhein-Westfalen zu den „Aufgaben der Unfallkommissionen in Nordrhein-Westfalen, - Az.: 414-61.05.04 und III B 3 75 - 05 /2, vom 25. Juni 2017 die Kriterien hierfür derzeit nicht erfüllt sind. Gleichwohl handelt es sich bedingt durch die hohe Verkehrsbelastung im Zuge der L 422 von rund 21.000 Kraftfahrzeugen pro Tag - entnommen der Straßenverkehrszählung aus dem Jahre 2015 - und die damit einhergehenden Rückstauungen, die in den Verkehrsspitzenstunden häufig bis in den o. a. Kreuzungsbereich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7577 2 reichen, um eine bekannte Gefahrenstelle. Ursächlich hierfür erweist sich insbesondere die mangelhafte Verkehrsabwicklung im Zuge der L 422 in Ratingen-Homberg, wodurch die Auffahrunfallgefahren deutlich erhöht sind. Aus diesem Grund waren bereits im Jahr 2017 an drei andere Stellen im Zuge der L 422 die Kriterien einer linienförmigen Unfallhäufungsstelle erfüllt. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Entstehen von Gefahren- und Unfallschwerpunkten im Straßenverkehr zu vermeiden? Bei Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Straßeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen sind von den zuständigen Straßenbaulastträgern die einschlägigen Regelwerke und Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zu beachten, um ein sicheres und funktionsgerechtes Straßennetz zu gewährleisten. Straßenplanungen des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen erfolgen regelmäßig in mehreren Phasen (Vorplanung, Vorentwurf, Ausführungsplanung) und werden zur Qualitätssicherung im Rahmen eines internen Sicherheitsaudits von zertifizierten Auditoren begleitet, die - am Planungsprozess selbst nicht beteiligt - die Entwürfe unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit überprüfen. Hierdurch sollen planerische Sicherheitsdefizite frühzeitig erkannt und korrigiert werden. Nach dem gemeinsamen Runderlass vom 25. Juni 2017 sind die regelmäßige ortsbezogene Auswertung von Verkehrsunfällen durch die Polizei und fortwährende Unfalluntersuchungen wesentliche Aufgaben der Mitglieder der örtlich zuständigen Unfallkommission, einem Gremium aus Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörde, um negative Unfallentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Verkehrsunfälle zu verhindern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Verkehrsunfällen mit schwer verletzten oder getöteten Personen. Sollten bei den regelmäßigen Unfalluntersuchungen Unfallhäufungsstellen festgestellt werden, so sind die genannten Behörden verpflichtet, geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Beseitigung der Gefahrenstellen zu ermitteln, zu beschließen und umzusetzen. Zur weiteren Unfallprävention gehören darüber hinaus auch regelmäßige Sonderuntersuchungen der Unfallkommissionen zum Schutz vor Baumunfällen, zur Vermeidung von Unfällen in Kurven sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken. Die Ergebnisse dieser Sonderuntersuchungen dienen den Polizeibehörden u. a. auch zur Planung und Durchführung von Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherheitsberatung. Die enge Verzahnung der in Nordrhein-Westfalen operativ arbeitenden Unfallkommissionen mit den für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Straßeninfrastruktur zuständigen Straßenbaulastträgern ist zudem ein Garant dafür, dass Beschlüsse der Unfallkommissionen, die bauliche Anpassungen der Straßeninfrastruktur erfordern, grundsätzlich mit hoher Priorität behandelt und möglichst zeitnah umgesetzt werden können. Zur Sicherstellung der Qualität und zur weiteren Unterstützung der Unfallkommissionsarbeit werden von der Landesregierung regelmäßig Unfallkommissionsschulungen aller in den Unfallkommissionen vertretenen Mitglieder der Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden angeboten. Die langjährigen Erfahrungen zeigen, dass die Qualifizierung und kontinuierliche Fortbildung der handelnden Personen, die sich an der Weiterentwicklung der technischen Erkenntnisse im Straßen- und Verkehrswesen orientieren und zunehmend auch verkehrs- und wahrnehmungspsychologische Aspekte berücksichtigen, ein weiterer Garant für die erfolgreiche, landesweit einheitliche Verkehrssicherheitsarbeit in Nordrhein-Westfalen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7577 3 3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung zur Entschärfung des oben beschriebenen Gefahren- und Unfallschwerpunktes ergreifen? Da es sich bei dem o. a. Verkehrsknoten aktuell nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt, werden derzeit auch keine Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für erforderlich erachtet. Nichtsdestotrotz hat der Kreis Mettmann als Fachaufsichtsbehörde der Stadt Ratingen und in seiner koordinierenden Eigenschaft als Leiter der überörtlichen Unfallkommission zugesagt, sich gemeinsam mit der örtlich zuständigen Unfallkommission vor Ort zeitnah mit den Belangen der Verkehrssicherheit im Zuge der L 422 zu befassen, um ggf. in Frage kommende zusätzliche streckenbezogene Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu beschließen. Hierbei bleiben allerdings auch die nach Ertüchtigung der koordinierten Lichtsignalsteuerung (Grüne Welle) im Zuge der L 422 (Brachter Straße - Meiersberger Straße) in Ratingen-Homberg zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die derzeit angespannte Rückstausiuation und damit auch auf die Verkehrsabläufe an o. a. Verkehrsknoten zu berücksichtigen. Nach Angabe der Regionalniederlassung Niederrhein des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen soll Mitte November 2019 die Inbetriebnahme der optimierten Grünen Welle erfolgen.