LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7578 04.10.2019 Datum des Originals: 04.10.2019/Ausgegeben: 10.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2941 vom 3. September 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7314 Flugplatz Aachen-Merzbrück Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mehr als 100 Jahre nach der Eröffnung des Flugplatzes Aachen-Merzbrück (EDKA) sind Pläne einer Erweiterung und eines Umbaus inzwischen konkreter als je zuvor. Mit rund 520 Meter Länge ist die Startbahn zu kurz. Sie steht einer Elektrifizierung der Euregiobahnlinie im Wege. Vor allem jedoch haben die Fachhochschule Aachen und die RWTH-Aachen hochinteressante Pläne zur Entwicklung des Flugplatzes Aachen-Merzbrück hin zu einem Forschungsflugplatz. Primär könnten in Aachen mit vorhandenem Know-How hochmoderne, ökologische und effiziente Antriebstechnologien im Bereich der Luftfahrt entwickelt und erprobt werden. Die Region könnte somit eine Vorreiterrolle moderner Luftfahrt einnehmen und am Standort des Flugplatzes Aachen-Merzbrück der „Flugplatz der Zukunft“ entstehen. Hier in Aachen könnte sich ein Zukunfts-Labor für moderne Luftfahrt entwickeln und Impulse für die globale Luftfahrt und die Mobilität der Zukunft aussenden. Erste Erfolge am Standort Aachen-Merzbrück sind bereits zu verzeichnen. So konnte beispielsweise das Unternehmen e.Sat, das in Aachen das Flugtaxi „Silent Air Taxi“ entwickelt, eine Absichtserklärung für eine Zusammenarbeit mit dem Triebwerkhersteller MTU unterzeichnen. Wie die Aachener Zeitung unter anderem jüngst am 23.08.2019 berichtete, steht die Ansiedlung von Forschungsinstituten, Entwicklung eines Gewerbegebiets, ein Bahnanschluss mit P+R-Anlage und auch eine gänzlich neue Flugplatzinfrastruktur bevor. Die Rede ist von einer neuen, um zehn Grad verschwenkten Start- und Landebahn mit rund 1160 Metern Länge und 18 Metern Breite. Daneben soll für den Segelflugverkehr die Möglichkeit eines Windenstarts installiert werden. Der Umbau der Start- und Landebahn soll diesen Herbst beginnen und bereits im späten Frühjahr 2020 fertiggestellt werden. Gleichwohl rufen die Erweiterungs- und Umbaupläne auch Sorgen bei Anwohnern hervor. Insbesondere konnte der Presseberichterstattung entnommen werden, dass Bürgerinnen und Bürger aus den Eschweiler Stadtteilen Röhe und St. Jöris den subjektiv steigenden Fluglärm LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7578 2 fürchten und sich schon heute an der gegenwärtigen Situation hinsichtlich Flugbewegungen über Wohngebieten stören. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2941 mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie viele Flugbewegungen gab es in den letzten 10 Jahren am Flugplatz Aachen- Merzbrück? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln nach Starts und Landungen) Die jährlichen Flugbewegungszahlen der motorgetriebenen Luftfahrzeuge am Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück betragen nach Angaben der Flughafenbetreiberin: Jahr Starts Landungen Gesamt 2009 21.900 21.821 43.721 2010 17.125 17.105 34.230 2011 21.249 21.165 42.414 2012 19.295 19.191 38.486 2013 19.894 19.889 39.783 2014 22.904 22.905 45.809 2015 22.221 22.218 44.439 2016 20.902 20.934 41.836 2017 20.877 20.889 41.766 2018 22.487 22.539 45.026 2. Wie wird die Landesregierung das Ziel unterstützen, Anwohnerinnen und Anwohner in An- / Abflugschneisen der Stadtteile Eschweiler Röhe, St. Jöris, Kinzweiler und Würselen Broichweiden im Zuge einer Verschwenkung der Startund Landebahn von Geräuschimmissionen zu entlasten? Die Verschwenkung der Start- und Landebahn erfolgt auf Grundlage des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück in Würselen vom 27. März 2017. Die Lärmsituation wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausführlich gutachterlich untersucht. Der Ermittlung und Bewertung des Lärms lagen ein lärmphysikalisches Gutachten sowie ein lärmmedizinisches Gutachten zugrunde. Die Prüfung und Bewertung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ergab, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Fluglärm auftreten. 3. Welche Bedeutung schreibt die Landesregierung dem Flugplatz Aachen- Merzbrück in den kommenden Jahren zu? (Bitte begründen) Innovative Mobilitätslösungen für den Individualverkehr gewinnen zunehmend an Bedeutung und können gerade für Nordrhein-Westfalen mit seinen verdichteten Ballungsräumen einen wichtigen Beitrag zur Intermodalität der Verkehrsträger und damit zu einer deutlichen Verbesserung des Personen- und Warentransports leisten. Innovative Konzepte für die Luftfahrt werden nicht nur maßgeblich die zukünftige Mobilität sowie die Entwicklung von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7578 3 intelligenten Transportsystemen beeinflussen, sie bieten darüber hinaus ein enormes Potential, neue Marktsegmente zu schaffen und auch bei der Produktion eine entscheidende Rolle zu spielen. Der Flugplatz Aachen-Merzbrück bietet mit seiner räumlichen Nähe zur RWTH Aachen ideale Voraussetzungen. Die Verbindung von Forschung und Entwicklung mit attraktiver, industrieller Infrastruktur ermöglicht die Erschließung neuer Wachstumsfelder genauso wie die Schaffung zukunftsgerichteter Arbeitsplätze, um besonders in Zeiten des Strukturwandels Wachstum und Wertschöpfung durch erhöhte Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft für Nordrhein- Westfalen zu sichern. Die Landesregierung wird mit der Förderung des Forschungsflugplatzes Aachen-Merzbrück eine wichtige Voraussetzung dafür schaffen, dass auch das Land Nordrhein-Westfalen in der intermodalen Luftfahrt eine entscheidende Rolle einnehmen wird und die sich daraus ergebenden Chancen nutzen kann. 4. Der Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück wurde als Projekt für das Sofortprogramm des Bundes angemeldet, wie unter anderem aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht (DS 19/11679). Die Landesregierung führte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hinsichtlich angemeldeter Projekte für das Sofortprogramm den Forschungsflugplatz Aachen- Merzbrück noch nicht auf (17/6786). Was soll ganz konkret mit den Mitteln aus dem Sofortprogramm zum Strukturwandel am Flugplatz Aachen-Merzbrück umgesetzt werden? Im Frühjahr 2019 ist die Landesregierung der Bitte des Bundesfinanzministeriums (BMF) nachgekommen, eine Auswahl bewilligungsreifer Projektvorschläge für das Sofortprogramm vorzulegen. Unter den eingereichten Projektvorschlägen waren auch Vorhaben zur Weiterentwicklung des Forschungsflugplatzes Aachen-Merzbrück, die sich jedoch nach Prüfung durch das BMF und verschiedener weiterer Bundesressorts in relevanten Bestandteilen als aus formalen Gründen durch die Bundesregierung nicht förderfähig erwiesen. In anderen Bestandteilen befanden sich die Projektträger noch in der Projektentwicklung, so dass eine Förderung aus dem Sofortprogramm als zu früh eingeschätzt wurde. Derzeit prüft die Landesregierung mit Unterstützung der Bezirksregierung Köln für den Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück eine Anschubfinanzierung aus Landesmitteln als einen eigenen Beitrag zum Sofortprogramm. Fördergegenstand und -volumen stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 5. Welche Unterstützung wird die Landesregierung dem Flugplatz Aachen- Merzbrück künftig zukommen lassen, um diesen konkurrenzfähig als Zukunfts- Flughafen zu etablieren? Die Landesregierung plant den konsequenten Ausbau zu einem Forschungsflugplatz, der die Forschung und Entwicklung von moderner Luftfahrttechnologie sowie der Umsetzung der Ergebnisse in marktfähige Produkte entschlossen voranbringen soll. Der Ausbau zu einem konkurrenzfähigen Flughafen ist hingegen nicht geplant. Zudem wäre dies auch EUbeihilferechtlich nicht zulässig.