LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7583 07.10.2019 Datum des Originals: 04.10.2019/Ausgegeben: 11.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2950 vom 5. September 2019 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/7338 Die sogenannte Energiewende geht baden – Fördert die Landesregierung schwimmende Photovoltaik-Anlagen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29.07.2019 unternahmen zwei FDP-Landtagsabgeordnete eine Sommertour und schauten sich eine schwimmende Photovoltaik-Anlage an. Auf einer Facebook-Seite äußerte sich ein Landtagsabgeordneter sehr positiv zu dieser Form der Energiegewinnung. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2950 mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Stand von schwimmenden Photovoltaik-Anlagen in NRW? (Bitte Standort und installierte Nennleistung angeben) Der Landesregierung sind zwei schwimmende Photovoltaik-Anlagen in NRW bekannt. Eine Anlage wurde im Oktober 2018 in einer Kiesgrube am Niederrhein zu Testzwecken installiert und hat eine Leistung von 46 kWp. Die andere wurde im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ bewilligt, wofür momentan noch vorbereitende Arbeiten laufen. 2. Wie groß war der Anteil von schwimmenden Photovoltaik-Anlagen am Stromverbrauch in NRW in den letzten zehn Jahren? (Bitte in Jahren angeben) Die in der Antwort zu Frage 1 erstgenannte Anlage wurde installiert, um Technik und Schwimmeigenschaften zu testen. Sie speist den erzeugten Strom nicht ein und er wird auch nicht privat genutzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7583 2 3. Inwiefern hat die Landesregierung die unter Frage 1 abgefragten schwimmenden Photovoltaik-Anlagen gefördert? (Bitte Haushaltsposten titelscharf angeben) Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anlagen wurden nicht durch die Landesregierung gefördert. 4. Inwiefern plant die Landesregierung die schwimmenden Photovoltaik-Anlagen weiter zu fördern? Photovoltaik-Anlagen auf Gewässern können unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen errichtet werden und derzeit bei entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen des auf Bundesebene angelegten EEG gefördert werden. Die Landesregierung bewertet die im Ausland bereits intensiv genutzte Form der Photovoltaik grundsätzlich positiv.