LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7596 08.10.2019 Datum des Originals: 01.10.2019/Ausgegeben: 14.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2967 vom 12. September 2019 der Abgeordneten Norwich Rüße und Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7400 Wie unterstützt die Landesregierung Kommunen und Sportvereine, den Austrag von Mikroplastik durch bestehende Kunstrasenplätze in die Umwelt zu minimieren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Mikroplastik in der Umwelt zu minimieren, hatte in den vergangenen Monaten bei Sportvereinen und Kommunen zu Verunsicherungen und großer Sorge geführt. Denn Kunstrasenplätze, welche mit Gummi- /Kunststoffgranulat aufgefüllt und gedämpft werden, um das Verletzungsrisiko zu minimieren, gelten als eine Quelle für den Austrag von Mikroplastik in die Umwelt. Daher befürchteten die Vereine, ein komplettes Verbot von Kunstrasenplätzen mit Gummigranulat stünde im Raum. Die Landesregierung hat dazu Stellung genommen. In Zukunft sollen keine Sportplätze mit Gummigranulat-Einstreu gefördert werden und es wird über Einstreu-Alternativen z. B. aus Kork oder Quarzsand diskutiert. Bereits angelegten Kunstrasenplätzen mit Gummigranulat wurde in dem Zuge Bestandsschutz zugesichert, ohne jedoch Maßnahmen und Lösungsvorschläge zu benennen, wie der von ihnen ausgehende Austrag von Mikroplastik kurzfristig vermindert werden kann. Ebenfalls wurde durch Antwort auf die Kleine Anfrage 2795 deutlich, dass der Landesregierung keine Angaben zu den Sportplätzen in den Kommunen vorliegen. Damit wird das Problem des fortlaufenden Mikroplastik-Austrags der Bestandsplätze nicht in Angriff genommen, sondern ignoriert und auf die Zukunft verschoben. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 2967 mit Schreiben vom 1. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7596 2 1. Beabsichtigt die Landesregierung eine Erhebung der Kunstrasensportplätze durchzuführen, um das Ausmaß des Problems von Mikroplastik-Austrag durch Bestandsplätze bewerten zu können? Eine Erhebung, mit dem Ziel die Anzahl der Kunstrasenplätze in Nordrhein-Westfalen zu bestimmen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt. Die Landesregierung geht auf der Basis der in der Sportstättenstatistik NRW 2015 von der Forschungsstelle „Kommunale Sportentwicklungsplanung“ der Bergischen Universität Wuppertal ermittelten Anzahl von Kunstrasengroßspielfeldern (1.165 Plätze) und der seit diesem Zeitpunkt stetigen Errichtung neuer Kunstrasenplätze von aktuell rund 1.400 Kunstrasenplätzen in Nordrhein-Westfalen aus. Dies entspricht, bezogen auf Nordrhein-Westfalen, den bundesweiten Spielbetriebsdaten des Deutschen Fussball-Bundes (DFB). Allein die Kenntnis der genauen Anzahl der Kunstrasenplätze lässt jedoch keine Ermittlung des Mikroplastik-Austrages zu, da dieser u.a. abhängig von der Pflege, den Entwässerungseinrichtungen, der Art und Häufigkeit von Schneeräumungen und dem Nutzerverhalten für jeden Kunstrasenplatz individuell zu ermitteln wäre. 2. Welche Maßnahmen empfiehlt die Landesregierung Kommunen bzw. Sportvereinen, um den fortlaufenden Austrag von Mikroplastik durch mit Gummigranulat aufgefüllte Bestandsplätze in die Umwelt zu vermeiden, sollte kein vollständiger Austausch des Granulats erfolgen (z. B. ein geschlossener Bewässerungskreislauf, ein Verwehungsschutz und/oder andere Barrieren am Spielfeldrand)? Eine pauschale Empfehlung der Landesregierung für Bestandsplätze ist nicht sinnvoll. Es wird empfohlen, einzelfallbezogene Beratungsgespräche mit Planungsbüros und Herstellern zu führen, um die bereits vorhandenen Vorkehrungen im Hinblick auf die modernsten Möglichkeiten zur Verminderung des Austrages von Mikroplastik in die Umwelt zu prüfen. 3. Es wurde auf die Fördermittel für die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes“ verwiesen, um die Umrüstung der Sportplätze zu finanzieren. Wie viele der Kommunen in NRW erfüllen diese Richtlinien bzw. erhalten entsprechend Fördermittel? (Bitte Kommunen und die jeweils erhaltende Fördersumme benennen) Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ (MBl. NRW. S. 381 bis 398) ist am 13.09.2019 im Ministerialblatt veröffentlicht worden und am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. Bewilligungen aufgrund dieser Richtlinie zur Erneuerung der Füllmaterialien von Kunstrasenplätzen sind seitdem grundsätzlich in Orten oder Ortsteilen bis zu 10 000 Einwohnern innerhalb der im Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ definierten Gebietskulisse möglich. Ein Verzeichnis der zur Gebietskulisse "Ländlicher Raum" gehörenden Kreise, Städte, Gemeinden und Gemarkungen ist der Richtlinie als Anlage beigefügt. Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Veröffentlichung der Richtlinie sind bislang noch keine Bewilligungen mit einem entsprechenden Förderzweck erfolgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7596 3 4. Wie unterstützt die Landesregierung Kommunen bzw. Sportvereine dabei, Alternativen zur Verringerung des fortlaufenden Mikroplastikaustrags bei Bestandsplätzen umzusetzen? Die Landesregierung unterstützt Kommunen und Vereine finanziell durch das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, die Mittel der Sportpauschale im GFG, die abhängig von der jeweiligen gemeindlichen Priorität im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch weitere Pauschalmittel des GFG verstärkt werden können, sowie durch die unter Frage 3) angesprochene „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. 5. Plant die Landesregierung eine Verpflichtung zur Verwendung von nachhaltigen Materialien zum Bau bzw. Umbau von Sportplätzen zu erlassen? Die Landesregierung hat beschlossen, im Rahmen der Förderprogramme der Staatskanzlei (Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten, Sportstättenfinanzierung - „Bürgschaftsprogramm“-, Moderne Sportstätte 2022), des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums) sowie im Rahmen der Bewilligung von Fördermitteln für den Städtebau und die Dorferneuerung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nur noch solche Projekte zu fördern, die beim Bau und Umbau von Sportanlagen nachhaltige Materialien verwenden und auf Kunststoffgranulat verzichten.