LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7617 09.10.2019 Datum des Originals: 09.10.2019/Ausgegeben: 15.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2960 vom 10. September 2019 des Abgeordneten Rüdiger Weiß SPD Drucksache 17/7389 Was macht die Landesregierung, um Bonn als Kompetenzzentrum nationaler und internationaler Politik zu stärken? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, dass sie die „Bundesstadt Bonn […] als Deutschlands Kompetenzzentrum für internationale Politik und globale Nachhaltigkeitsstrategien weiter stärken“ werde (S. 114). Bonn solle als zweites bundespolitisches Zentrum erhalten bleiben und gestärkt werden (vgl. S. 118). Deshalb wolle die Landesregierung „jeglichen Bestrebungen, die von den Vereinbarungen des Berlin/Bonn- Gesetzes abweichen, entschieden entgegentreten“ (ebd.). „Eine fortdauernde Präsenz der Bundesministerien mit erstem Dienstsitz in Bonn“ (ebd.) sei dabei eine „unverzichtbare Grundlage für die Fortentwicklung der bereits vorhandenen Kompetenzfelder“ (ebd.). Darüber hinaus wolle sie „die bundespolitischen Einrichtungen in Bonn synergetisch für die Entwicklung des Wissenschaftsstandorts nutzen“ (ebd.). Dazu gehöre ebenfalls „die Einrichtung eines Zentrums für Sicherheits-, Krisen- und Konfliktstudien, das auch den Cyberraum miteinschließt“ (ebd.). International gesehen, soll „die Entwicklung des UN-Standortes Bonn“ (ebd.) weiter gefördert werden. Die Landesregierung wolle „die Stadt aktiv bei der Ansiedlung weiterer internationaler Agenturen sowie der Anwerbung und Durchführung internationaler Kongresse und Konferenzen unterstützen“ (ebd.). So könne „das Potenzial des internationalen Standortes Bonn als Kompetenzzentrum für globale Entwicklung und Umwelt“ weiter ausgebaut werden (S. 118 f.). Als letzten Punkt zum Standort Bonn verspricht die Landesregierung „die Bundesratsinitiative für ein Gaststaatengesetz um Regelungen zugunsten nichtstaatlicher Organisationen“ (S. 119) zu erweitern. Die Vielzahl an Versprechungen, die die Landesregierung Bonn bezüglich ihres Standortes macht, ist bemerkenswert. Dabei machte die Landesregierung erstmal mit einer großen Niederlage von sich reden, dadurch dass die Bundestadt Bonn bereits in der ersten Runde im Bewerberrennen um die Arzneimittelagentur EMA ausgeschieden war. Ihren vollmundigen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7617 2 Versprechungen sind auch ansonsten kaum aktive Taten gefolgt. Ein wichtiger Punkt ist zwar die am 17. Juni 2019 gefasste Leitbilderklärung der Region, die Hauptaufgabe der Verhandlungen mit dem Bund folgt allerdings erst. Horst Seehofer, Bundesinnenminister und aus der Parteifamilie des Ministerpräsidenten stammend, zeigt erstmal fehlende Bereitschaft den Koalitionsvertrag (vgl. 6046 ff.) der Bundesregierung umzusetzen und eine Zusatzvereinbarung wie die Bonn-Vereinbarung zu verhandeln und umzusetzen.1 In der kleinen Anfrage von Horst Becker aus dem Februar 20192 wird die Uneinsichtigkeit Horst Seehofers explizit thematisiert. In ihrer Antwort bleibt die Landesregierung äußerst unkonkret. Sie verspricht zwar erneut, Bonn „bei der Vorbereitung und den Gesprächen mit dem Bund intensiv zu unterstützen“, äußert sich aber in keiner Form dazu, wann, wo und wie das geschehen soll. Derweil ist der sog. „Rutschbahneffekt“ weiter zu beobachten: die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Quoten der Mitarbeiter*Innen in den Bonner Ministerien werden nicht mehr eingehalten3. Zu erwähnen sind hier etwa auch die ca. 2000 neugeschaffenen Stellen in Ministerien in den letzten Jahren, die zu mehr als 85 Prozent nach Berlin gegangen sind.4 Trotz alledem ist zu lesen, dass die Gespräche für den „Bonn-Vertrag“ nach der Sommerpause 2019 beginnen sollen, mit dem Ziel Eckpunkte des Vertrages bis zum Ende des Jahres auszuarbeiten.5 Bemerkenswert ist dabei vor allem, dass die Forderungen der nordrheinwestfälischen Landesregierung wohl hinter dem bestehenden Berlin/Bonn-Gesetz zurückbleiben. So soll offenbar nicht mehr jedes Bundesministerium einen Dienstsitz in Bonn behalten. Die Landesregierung tritt damit der Zentralisierungswelle, die sich durch die scheinbar unaufhaltsame Verlagerung der Bundesministerien und Arbeitsplätze Richtung Berlin vollzieht, nicht entschieden entgegen. Sie scheint darüber hinaus sogar eine Aushöhlung des Berlin/Bonn-Gesetzes zu forcieren. Doch nicht nur bundespolitisch gibt das Verhalten der Landesregierung in Bezug auf die Erfüllung ihrer Versprechungen Grund zur Nachfrage. Bonn bildet mit seinen zahlreichen Einrichtungen ein Zentrum internationaler Politik. In Zukunft soll vor allem der Bereich „Nachhaltige Entwicklung“ in den Vordergrund gestellt werden6. Inwieweit die Landesregierung diesen Prozess mit unterstützenden Maßnahmen begleitet, wird nicht deutlich, da sie keine neuen Impulse zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie setzt und gesetzliche Bestimmungen wie das Tariftreue- und Vergabegesetz zu Lasten von Akteuren der internationalen Entwicklungszusammenarbeit lockert. Darüber hinaus bleibt die Landesregierung hinter ihren Versprechungen zum Gaststaatgesetz zurück. Die Bundesratsinitiative, ursprünglich von der rot-grünen Landesregierung angestoßen, hat die schwarz-gelbe Landesregierung in der 965. Sitzung des Deutschen Bundesrates am 2. März 2018 erneut eingebracht7. Allerdings tat sie das – entgegen ihren 1 https://www.tagesschau.de/inland/bonn-berlin-gesetz-101.html 2 Siehe Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucklsache17/5231 3 https://www.bonn.de/pressemitteilungen/2019/juni/Bonn-Vertrag-Profil-der-Region-als-Kompetenzzentrumsichern .php 4 https://www.tagesschau.de/inland/bonn-berlin-gesetz-101.html 5 http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Teile-der-Regierung-sollen-in-Bonn-bleibenarticle 4128209.html 6 „Bundesstadt Bonn – Kompetenzzentrum für Deutschland“ Leitbild der Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler / Neuwied für die Verhandlungen mit dem Bund zum „Bonn Vertrag“ (17. Juni 2019) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7617 3 eigenen Ankündigungen – ohne die versprochenen Erweiterungen aus ihrem Koalitionsvertrag. Im März 2018 hat der Bundesrat auf NRW-Initiative den wortgleichen Gesetzentwurf aus der 17. Wahlperiode eingebracht. Wann sich Bundesregierung und Bundestag abschließend damit befassen, ist aber immer noch offen. Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 2960 mit Schreiben vom 9. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister der Justiz, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Wie will die Landesregierung die an eine Zusatzvereinbarung geknüpften Erwartungen der Region umsetzen? Ministerpräsident Armin Laschet hat maßgeblich Anteil daran, dass der „Bonn-Vertrag“ im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert wurde. Daran anknüpfend hat die Landesregierung die Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler / Neuwied bei der Entwicklung eines Leitbilds für die Gespräche mit dem Bund zum „Bonn-Vertrag“ unterstützt. Das von der Region im Juni beschlossene Leitbild „Bundesstadt Bonn – Kompetenzzentrum für Deutschland“ ist nicht nur ein starkes Signal der Geschlossenheit. Es enthält vor allem wichtige Impulse, um die Bundesstadt Bonn als zweites bundespolitisches Zentrum, als Standort der Vereinten Nationen, als Zentrum für internationale Zusammenarbeit und als Kompetenzzentrum für nachhaltige Entwicklung und Wissenschaft, für Cyber-Sicherheit, Informationstechnologie und Datendienste sowie für Kultur zu stärken. Auf dieser Grundlage wird die Landesregierung die Region bei den Verhandlungen mit dem Bund begleiten. Unabhängig davon ist das Projekt eines „Bonn-Vertrags“, wie ich bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 1928 (LT-Drs. 17/5231) ausgeführt habe, als eine Gemeinschaftsaufgabe der Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler / Neuwied und der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu sehen. 2. Inwiefern plant die Landesregierung, im Zuge des Bonn-Vertrags einer Abschwächung der Regelungen im Berlin/Bonn-Gesetz zur Ansiedlung von Bundesministerien in Bonn zuzustimmen? Zu Ergebnissen eines „Bonn-Vertrags“ wird sich die Landesregierung zu gegebener Zeit im Licht konkreter Verhandlungsergebnisse positionieren. Im Leitbild hat die Region die klare Erwartung geäußert, dass sich der Bund verlässlich zum Berlin/Bonn-Gesetz und der darin verankerten dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn bekennt, was den Verbleib von Teilen der Bundesregierung mit Bundesministerien und der entsprechenden ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn beinhaltet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7617 4 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Landesregierung das Profil NRWs mit Bonn als Standort für nachhaltige Entwicklung stärken und weiterentwickeln? Die politischen Rahmenbedingungen für den Ausbau des VN- und internationalen Standortes Bonn werden maßgeblich von der Bundesregierung festgelegt. Über die bereits erwähnten Verhandlungen mit dem Bund zum „Bonn-Vertrag“ soll die Bundesstadt Bonn als Kompetenzzentrum für nachhaltige Entwicklung und Wissenschaft weiter gestärkt werden. Die Landesregierung steht der Bundesregierung ebenso wie der Stadt Bonn als verlässlicher Partner bei der Umsetzung relevanter Maßnahmen am VN- und internationalen Nachhaltigkeitsstandort Bonn zur Seite. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Bundes- und der Landesregierung bei der Durchführung der COP 23 in Bonn im Jahre 2017 war für die Profilierung der Stadt als internationaler Konferenzstandort ein wichtiger Meilenstein. Auch die Bemühungen der Bundesregierung bei der Ansiedlung neuer Sekretariate der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen in Bonn wird von der Landesregierung aktiv begleitet. Sie bringt sich z. B. bei den entsprechenden Bewerbungsverfahren mit Beiträgen zu Standortpräsentationen, Anschubfinanzierungen, Projektmitteln und gegebenenfalls mit dem Angebot von Räumlichkeiten zur Unterbringung der anzusiedelnden Organisationen in die Bewerbungsverfahren ein. Ein weiterer Schwerpunkt der landeseigenen Beiträge zum Ausbau des VN- und Nachhaltigkeitsstandortes Bonn ist die Unterstützung u. a. von Bildungsmaßnahmen (z. B. durch Stipendien, Exkursionsprogramme zu regionalen Nachhaltigkeitsprojekten „Made in NRW“ und durch Beiträge zur Veranstaltungslogistik), die Förderung wissenschaftlicher Forschungsprogramme zu aktuellen Nachhaltigkeitsfragen sowie Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz, Biodiversität und Sport. Es sind Aktivitäten, die die Bundesstadt als Studien- und Lernort für Fragen der internationalen Zusammenarbeit, Entwicklung und Nachhaltigkeit international stark prägen und sichtbar machen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang exemplarisch: - Nordrhein-Westfälische Akademie für Internationale Politik: Diese im Aufbau befindliche Einrichtung wird die wissenschaftliche Exzellenz am Standort fördern und Impulse für die Lösung internationaler Herausforderungen liefern, die sich auch und gerade für Nordrhein- Westfalen stellen. Im Zentrum der Tätigkeit der Akademie steht die Einrichtung eines Fellow-Programms, das hochqualifizierte und kreative Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der ganzen Welt zu Forschungsaufenthalten nach Bonn bringen wird, die den internationalen und interdisziplinären wissenschaftlichen Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und Medien zu Nachhaltigkeitsthemen bereichern. - Innovations-Campus Bonn (ICB): Die Landesregierung stellte mit Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) dem Innovations-Campus, einer gemeinsamen Initiative der Bonner Allianz für Nachhaltigkeitsforschung8, eine Anschubfinanzierung von 1,35 Millionen Euro bereit. Das Konzept für den Innovation Campus zielt darauf, die in Bonn vorhandenen wissenschaftlichen Spitzenkompetenzen in der Nachhaltigkeitsforschung zu bündeln und mit neuen Komponenten zu einem einzigartigen globalen Wissenschaftszentrum auszubauen. Forschungsschwerpunkte sollen Digitalisierung und künstliche Intelligenz, Mobilität und Migration sowie Bioökonomie sein. Zudem ist vorgesehen, den jährlichen Anteil an der Programmförderung UNU-EHS nach erneuerter trilateraler Bund-Nordrhein-Westfalen-UNU Vereinbarung ab 2020 auf 500.000 € zu erhöhen. Hier sollen Synergien den Nachhaltigkeitsansatz Bonns weiter verstärken. 8 https://www.bonn-alliance.uni-bonn.de/de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7617 5 - European Forest Institute (EFI): Im August 2017 wurde in Bonn ein Büro des European Forest Institute mit finanzieller Unterstützung des Landes und des Bundes angesiedelt, das insbesondere das Resilienz-Programm des EFI betreibt und sich – in enger Begleitung durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) – seit der Gründung dynamisch weiterentwickelt hat. Es wird demnächst auch noch durch das Governance-Programm des EFI aufgestockt und damit zum wichtigsten Standort neben der Zentrale in Joensuu in Finnland. - RENN.West: Ebenfalls im Jahr 2017 konnte in Bonn eine der bundesweit vier Regionalen Netzwerkstellen Nachhaltigkeitsstrategien angesiedelt werden. RENN.West ist zuständig für die Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland und hat zur Aufgabe, regionale und lokale Nachhaltigkeitsaktivitäten mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) zu verknüpfen. - Mit der langfristigen Unterbringung des International Paralympic Commitee (IPC) in der ehemaligen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in Bonn ist es der Landesregierung gelungen, eine weltweit agierende internationale Sportorganisation am Standort in Bonn zu etablieren. Neben dem sportpolitischen Signal dieser Entscheidung für den paralympischen Sport und den Standort Bonn können damit rund 150 Arbeitsplätze dauerhaft in Bonn gesichert werden. Die Landesregierung organisiert zudem immer wieder eigene Veranstaltungen mit Nachhaltigkeitsbezug in Bonn, wie z. B. die NRW-Nachhaltigkeitstagung im Juli 2019, und mit eindeutigem Bezug zu Bonn in der Landesvertretung Brüssel. Dort fand zuletzt im September die Veranstaltung 'Nachhaltige Entwicklung 2.0: Von Zielen zu Wegen' mit Bezug zum ICB statt. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass Nachhaltigkeits- Veranstaltungen anderer Akteure in Bonn stattfinden (z. B. ein Dialogforum zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, welches im Februar 2020 in Bonn stattfinden wird). 4. Wann gedenkt die Landesregierung, das Gaststaatgesetz wie von ihr im Koalitionsvertrag (S. 119) angesprochen zu erweitern? Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Bundesratsinitiative für ein Gaststaatgesetz um Regelungen zugunsten nichtstaatlicher Organisationen erweitert werden soll, ohne dass eine zügige Verabschiedung gefährdet wird. Die Landesregierung hat daher ein Verfahren gewählt, das einerseits die angestrebte Erweiterung der Regelungen zugunsten nichtstaatlicher Organisationen ermöglicht, ohne dabei aber einem zügigen Gesetzgebungsverfahren entgegenzustehen. Nur durch die auf Antrag Nordrhein-Westfalens am 2. März 2018 vom Bundesrat beschlossene Einbringung des unveränderten Gesetzentwurfs war gewährleistet, dass der Entwurf für ein Gaststaatgesetz ohne erhebliche Verzögerung den Bundesrat passieren konnte. Der Gesetzentwurf wurde am 18. April 2018 zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet (BT- Drs. 19/1719). Dort wurde er am 27. September 2018 ohne Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Der federführende Auswärtige Ausschuss wird die Beratungen voraussichtlich in Kürze aufnehmen. Die konkrete Ausgestaltung der angestrebten erweiterten Anwendungsbereiche auch auf nicht-staatliche Organisationen bleibt den weiteren Beratungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren überlassen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7617 6 5. Wie ist der Stand bezüglich der Einrichtung eines Zentrums für Sicherheits-, Krisen- und Konfliktstudien, das auch den Cyberraum miteinschließt? Die Nordrhein-Westfälische Akademie für Internationale Politik wird eng mit der Universität Bonn und mit weiteren relevanten Akteuren, wie z. B. mit dem noch im Aufbau befindlichen neuen Center der Universität Bonn für Sicherheits-, Strategie- und europäische Integrationsforschung (CASSIS), zusammenarbeiten und sich in diesem Zusammenhang auch mit entsprechenden Fragen befassen.