LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7632 10.10.2019 Datum des Originals: 10.10.2019/Ausgegeben: 16.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2889 vom 23. August 2019 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7219 Wie ist der Stand der Umsiedlung von Kerpen-Manheim? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch wenn die Landesregierung sich noch weigert, konkrete Schritte zur langfristigen Sicherung des Hambacher Waldes zu unternehmen, kann aktuell davon ausgegangen werden, dass der Wald für den Braunkohletagebau nicht mehr gerodet werden wird. Damit wird auch der bereits zum Großteil umgesiedelte Ortsteil Manheim der Stadt Kerpen aller Voraussicht nach nicht mehr bergbautechnisch in Anspruch genommen werden. Dass ein Ort für die Braunkohletagebaue umgesiedelt wurde, aber nachfolgend nicht für die vorgesehene Nutzung in Anspruch genommen wird, stellt ein Novum dar und bietet Chancen für den anstehenden Strukturwandel. Eindrücke vor Ort legen nahe, dass die Umsiedlungen und die Zerstörung von Infrastruktur durch RWE unvermindert fortgeführt werden, ganz so als gäbe es den Bericht der Kohlekommission nicht. Es ist unbestritten, dass die Menschen, die nach wie vor umsiedeln möchten, keine Nachteile durch einen möglichen teilweisen Erhalt von Manheim erleiden dürfen. Einer sinnlosen Zerstörung vorhandener Infrastruktur, für welche es in Zukunft alternative Nutzungsmöglichkeiten geben könnte, sollte die Landesregierung jedoch nicht tatenlos zusehen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2889 mit Schreiben vom 10. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7632 2 1. Wie ist der Stand der Umsiedlung von Kerpen-Manheim aktuell? (Bitte Anzahl der Anwesen mit Wertgutachten, Anzahl der Anwesen mit Einigung mit RWE, die aktuelle Einwohnerzahl sowie die Anzahl bereits abgerissener Anwesen angeben) Nach aktuellen Angaben der Beauftragten der Landesregierung für Umsiedlungsfragen im Rheinischen Braunkohlenrevier und der RWE Power AG stellt sich der Umsiedlungsstand in Manheim für die vormals 534 Anwesen wie folgt dar: Anzahl der Anwesen mit Wertgutachten: 530 Anzahl der Anwesen mit Einigung mit RWE: 521 die aktuelle Einwohnerzahl: 79 Anzahl bereits abgerissener Anwesen: 358 2. Wann soll die Umsiedlung von Manheim nach den Planungen von RWE abgeschlossen sein? Gemäß Ziel 2 in Kapitel 2.2 des geltenden Braunkohlenplans „Umsiedlung Manheim“ soll die Umsiedlung der Bevölkerung von Manheim dem Abbaufortschritt folgend 2022 abgeschlossen sein. 3. Welche Vorstellungen über die Zukunft von Manheim hat die Landesregierung? 4. Warum stellt die Landesregierung nicht sicher, dass es zu keiner Zerstörung von Infrastruktur in Manheim kommt, für welche es zukünftig eine sinnvolle Verwendung geben könnte? 5. Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, damit die Landesregierung sich imstande sähe, RWE die weitere Zerstörung von Infrastrukturen in Manheim zu untersagen? Die Fragen 3, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Aktuell verhandelt die Bundesregierung mit der RWE Power AG über eine schrittweise Stilllegung der Braunkohlenkraftwerke. Vom Unternehmen RWE erwarten wir, dass es nach Abschluss der Verhandlungen Entwürfe für eine neue Tagebauplanung vorlegt, die die Beschlüsse der Kommission bestmöglich umsetzen – auch, was die Empfehlungen zum Erhalt des Hambacher Forstes und zur Vermeidung wirtschaftlicher und sozialer Härten für die von Umsiedlungen Betroffenen angeht.