LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7637 11.10.2019 Datum des Originals: 11.10.2019/Ausgegeben: 17.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2980 vom 16. September 2019 der Abgeordneten Inge Blask SPD Drucksache 17/7421 Sanierung und Ausbau der JVA Iserlohn–Drüpplingsen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die JVA Iserlohn in Drüpplingsen soll laut Beschluss von 2014 für rund 150 Millionen Euro neu gebaut werden. Seitdem hat sich der Baubeginn mehrfach verzögert. Vor allem für die rund 140 Bewohner der 44 landeseigenen Dienstwohnungen in unmittelbarer Umgebung hatte die Ankündigung aber bereits gravierende Konsequenzen: Ihnen sind ihre Wohnungen gekündigt worden, sie sind bereits fast vollständig aus den Landeswohnungen ausgezogen. Nach Kenntnis der Fragestellerin fand am 13. März 2019 im Rathaus der Stadt Iserlohn eine gemeinsame Beratung des Ministeriums der Justiz und Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) einerseits sowie der Verwaltung und politischer Vertreter der Stadt andererseits statt, in der zugesagt wurde, dass verschiedene Varianten für die Bebauung des JVA-Areals geprüft würden. Vorgestellt wurden der Stadtverwaltung und den Anwohnern bis dato jedoch nur unterschiedliche Platzierungen des Sportplatzes und damit einhergehende Verschiebungen der Baukörper. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2980 mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Kabinett hat am 03.06.2014 auf Grundlage der Kabinettvorlage vom 26.05.2014 das Justizvollzugsmodernisierungsprogramm (JVMoP) beschlossen. In der Folge wurden erste Überlegungen in Gesprächsterminen mit der Stadt Iserlohn diskutiert. Die Öffentlichkeit wurde durch Presseberichte über das geplante Bauvorhaben informiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7637 2 Die BLB NRW Niederlassung Dortmund hat sodann eine Machbarkeitsstudie (Prüfung der Umsetzung auf dem vorhandenen Standort oder auf einem neuem Grundstück unter zeitlichen und finanziellen Aspekten) erstellt und verschiedene alternative Umsetzungsmöglichkeiten (zwei oder drei Bauabschnitte) in engem Kontakt mit der Stadt Iserlohn geprüft. Seit dem 29.10.2018 ist der BLB NRW unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz im intensiven Planungsdialog mit den Anwohnern, der Stadt und der JVA. Ziel ist, die nicht mehr sanierungsfähige bestehende JVA durch einen Neubau zu ersetzen. Ein wichtiger Meilenstein im Planungsdialog war der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, den der Iserlohner Stadtrat als Startschuss für das Bebauungsplanverfahren im Mai diesen Jahres gefällt hatte. 1. Welche Maßgaben erhielt der BLB durch das Ministerium für den Umbau der JVA Iserlohn-Drüpplingsen? 2. Inwiefern wurde der Auftrag des Ministeriums an den BLB nach der Beratung am 13. März 2019 geändert, insbesondere hinsichtlich der Geschossigkeit der geplanten Gebäude, der Gestaltung der Außenmauer und deren notwendiger Anstrahlung sowie des Lärmschutzes? 3. Wie gestaltet sich der aktuelle Zeitplan für den JVA-Umbau? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Nach dem Beschluss der Landesregierung wird die JVA Iserlohn erneuert und im Zuge dessen die Haftplatzzahl von derzeit rund 280 auf 340 Haftplätze erhöht, davon 220 für den geschlossenen Vollzug männlicher Gefangener, 30 für den offenen Vollzug männlicher Gefangener und 90 für den geschlossenen Vollzug weiblicher Gefangener. Die Landesregierung hat für Neubauten im Rahmen des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms verschiedene Standards im Hinblick auf den Raumbedarf und die bauliche Ausgestaltung festgelegt. Als Bauherr des Neubauprojektes berücksichtigt der BLB NRW die notwendigen baulichen Standards und geht auf die Anregungen der Anwohnerschaft bzw. der Stadt Iserlohn ein. Beispielsweise wurde auf den aus mehreren Richtungen geäußerten Wunsch nach einer Fläche für Ersatzwohnungen, der Stadt ein Angebot zur Abgabe eines Grundstücksstreifens zur Neuerrichtung von Wohneinheiten unterbreitet. Die von den Beteiligten angesprochenen Aspekte werden vom BLB NRW aufgegriffen und Gestaltungsalternativen geprüft. Insbesondere die Änderung des Verlaufs der Umwehrungsmauer und die angeregte Variante mit einer Anordnung des Sportplatzes auf dem nördlichen Teil des Grundstücks bedingen Änderungen der Baukörper und der Geschossigkeit an mehreren Gebäuden. Neue Erkenntnisse werden im Rahmen der laufenden Bürgerbeteiligung kommuniziert. Zuletzt können beispielhaft die Ergebnisse eines schalltechnischen Gutachtens, Ausführungsoptionen der Umwehrungsmauer sowie eine Skizze der Außenbeleuchtung in einem Termin am 26.09.2019 genannt werden. Die Stadt Iserlohn beabsichtigt eine Änderung des Bebauungsplans unter weitgehender Beibehaltung der bisherigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Einen bedeutsamen Einfluss auf die Zeitplanung hat das Planaufstellungsverfahren. Der Rat der Stadt Iserlohn hat im Mai 2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Inhalt und Dauer des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7637 3 Planaufstellungsverfahrens, das im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erfolgt, können derzeit noch nicht verbindlich eingeschätzt werden. 4. Welche Akte der Bürgerbeteiligung hat das Land hinsichtlich der Umgestaltung der JVA Iserlohn-Drüpplingsen seit Oktober 2018 unternommen? 5. Welche Form der Bürgerbeteiligung ist bis zum Abschluss der Baumaßnahme zu welchem Zeitpunkt geplant? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Beginnend mit der Bürgerinformationsveranstaltung am 29.10.2018 wurde der fortgeschriebene Stand einer Umsetzungsstudie im Rahmen von Planungsdialogen mit der Kommunalpolitik und der Dorfgemeinschaft Drüpplingsen in verschiedenen Veranstaltungen kommuniziert. Speziell zu dem Themenbereich „Außenmauer“ wurde ein Beteiligungstermin am 26.09.2019 durchgeführt. Im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens beabsichtigt die Stadt Iserlohn nach hier vorliegenden Informationen eine frühzeitige Bürgerbeteiligung noch im diesem Jahr. Abhängig vom Entwicklungsstand des Bauprojektes werden weitere Informationstermine vorgesehen.