LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7640 11.10.2019 Datum des Originals: 11.10.2019/Ausgegeben: 17.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2999 vom 23. September 2019 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/7460 Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen eine Statistik über die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten auf Grundlage der Meldungen der Länder. Diese Zahlen sind allerdings nur kumuliert für alle Länder, so dass eine Aufschlüsselung für NRW nicht vorliegt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2999 mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Den Antworten liegen die jährlich an das Bundesministerium der Finanzen zur „Statistik der Steuerverwaltungen der Länder wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten bei Besitz- und Verkehrsteuern (außer Kfz.-Steuer)“ vorgenommenen Meldungen des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen zugrunde, soweit nicht ausdrücklich auf eine andere Statistik Bezug genommen wird. 1. Wie hat sich die Anzahl der von Gerichten und Staatsanwaltschaften abgeschlossenen Steuerstrafverfahren, aufgeschlüsselt nach einzelnen Tatbeständen, in den Jahren 2015 bis 2018, jährlich aufgeschlüsselt, in NRW entwickelt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7640 2 Jahr Von den Staatsanwaltschaften und Gerichten rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren (wegen Steuerstraftaten und gleichgestellter Straftaten) 2015 4.126 2016 3.878 2017 3.640 2018 3.456 Eine Aufschlüsselung nach Tatbeständen liegt nicht vor. 2. Wie hat sich die Anzahl der von der Steuerfahndung abgeschlossenen Steuerstrafverfahren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Tatbeständen, in den Jahren 2015 bis 2018, jährlich aufgeschlüsselt, in NRW entwickelt? Jahr Vom Finanzamt (Bußgeld- und Strafsachenstelle) abgeschlossene Strafverfahren 2015 23.888 2016 20.329 2017 17.103 2018 16.168 Eine Aufschlüsselung nach Tatbeständen liegt nicht vor. 3. Wie hat sich die Anzahl der verhängte Freiheitsstrafen sowie Geldbußen, Geldstrafen und Geldbeträge in den Jahren 2015 bis 2018, jährlich aufgeschlüsselt, in NRW entwickelt? Jahr rechtskräftig gewordene Bußgeldbescheide 2015 302 2016 323* 2017 339 2018 270 *Tatsächlich korrekt ist der Wert 322. Der Fehler wurde dem Bundesministerium der Finanzen nachträglich gemeldet. Darüber hinaus gehende Angaben zur Beantwortung der Frage 3 lassen sich der Bezugsstatistik nicht entnehmen. Gemäß der Strafverfolgungsstatistik, laufende Nummer 4001 - Abgabenordnung insgesamt, hat sich die Anzahl der verhängten Freiheitsstrafen und Geldstrafen wie folgt entwickelt: Jahr verhängte Freiheitsstrafen verhängte Geldstrafen 2015 277 2.574 2016 296 2.833 2017 252 2.388 2018 261 2.519 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7640 3 Weitere statistische Daten liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor. Eine ergänzende Erhebung unter Beteiligung des Geschäftsbereichs ist mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand nicht möglich. 4. Wie hat sich die Anzahl der rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheide bei Steuerordnungswidrigkeiten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Tatbeständen, in den Jahren 2015 bis 2018, jährlich aufgeschlüsselt, in NRW entwickelt? Im Jahr rechtskräftig gewordene Bußgeldbescheide bei Steuerordnungswidrigkeiten: 5. Wie hat sich das Bußgeldaufkommen bei Steuerordnungswidrigkeiten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Tatbeständen, in den Jahren 2015 bis 2018, jährlich aufgeschlüsselt, in NRW entwickelt? Summe der Geldbußen (in Euro): Jahr leichtfertige Steuerverkürzung § 378 AO Steuergefährdung § 379 AO Gefährdung der Abzugssteuern § 380 AO Schädigung des Umsatzsteueraufkommens § 26 b UStG Gesamt 2015 89 37 129 0 255 2016 70 35 143 0 248 2017 51 38 166 0 255 2018 62 10 146 0 218 Jahr leichtfertige Steuerverkürzung § 378 AO Steuergefährdung § 379 AO Gefährdung der Abzugssteuern § 380 AO Schädigung des Umsatzsteueraufkommens § 26 b UStG Gesamtsumme in Euro 2015 689.636 77.143 138.429 0 905.208 2016 1.302.266 49.843 109.115 0 1.461.224 2017 1.760.299 187.858 174.967 0 2.123.124 2018 1.261.179 153.150 114.292 0 1.528.621