LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7643 14.10.2019 Datum des Originals: 11.10.2019/Ausgegeben: 18.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2990 vom 19. September 2019 der Abgeordneten Elisabeth Müller-Witt SPD Drucksache 17/7448 Polizeiausstattung im Kreis Mettmann Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat bei ihrem Amtsantritt angekündigt, sie wolle die Polizeipräsenz erhöhen und für mehr Polizistinnen und Polizisten sorgen. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es dazu: „Um die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, werden wir die Polizeipräsenz vor Ort erhöhen und die Ansprechbarkeit und Bürgernähe der Polizei verbessern.“ Bislang ist jedoch nur wenig von den angekündigten Veränderungen im Kreis Mettmann spürbar. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2990 mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hat sich die Zahl der Polizistinnen und Polizisten im Kreis Mettmann seit Amtsantritt der Landesregierung entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kommunen) Das Planstellen-Ist für Beamtinnen und Beamte der Kreispolizeibehörde (KPB) Mettmann, welches maßgeblich jeweils zum Stichtag 01.10. eines Jahres erhoben wird, hat sich wie folgt entwickelt: 2017: 675,74 2018: 676,79 Für das Jahr 2019 liegen noch keine Informationen zum Planstellen-Ist vor. Die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) 2019 sieht für die KPB Mettmann im Beamtenbereich eine Zielsollstärke von 679,51 vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7643 2 Da die KPB verantwortlich für die Sicherheitslage in Ihrem Polizeibezirk sind und es im Rahmen dieser Eigenverantwortlichkeit der jeweiligen Behördenleitung obliegt, die Entscheidung über die örtliche Verteilung der zugewiesenen personellen Ressourcen zu treffen, findet eine Aufschlüsselung dieser Ressourcen auf einzelne, vom Polizeibezirk der KPB Mettmann umfasste Kommunen nicht statt. 2. Wie haben sich die finanziellen Mittel für die Ausstattung der Polizei im Kreis Mettmann seit Amtsantritt der Landesregierung entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kommunen) Die KPB der Polizei Nordrhein-Westfalen werden im Wesentlichen landeszentral mit Fahrzeugen, Führungs- und Einsatzmitteln, Bekleidung sowie IT-Ausstattung etc. ausgestattet, um einen einheitlichen qualitativen und quantitativen Standard sicherzustellen. Bei der Zuweisung dieser Ausstattungsgegenstände werden alle KPB proportional zu ihrer Größe, Mitarbeiteranzahl etc. berücksichtigt. Darüber hinaus werden den KPB jährlich Haushaltsmittel für den investiven Sachhaushalt zugewiesen. In diesem Zuge hat die KPB Mettmann seit Amtsantritt der Landesregierung für den Bereich Führungs- und Einsatzmittel, Informationstechnik sowie Gebäudeausstattung folgende Mittelzuweisungen erhalten: 2017: 86.000 € 2018: 87.000 € 2019: 110.000 € Besondere Ausstattungsbedarfe (z.B. Neuausstattung einer Polizeiwache etc.) werden gesondert berücksichtigt. Eine Aufschlüsselung auf einzelne Kommunen kann nicht erfolgen, da die Haushaltsmittel innerhalb der KPB Mettmann zentral bewirtschaftet werden. 3. Welche Änderungen bei Personal und Ausstattung sind für die Zukunft vorgesehen? Die Landesregierung betrachtet die Personalentwicklung aller 47 KPB. Den derzeit landesweit insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen ist die Landesregierung mit einer konsequenten Erhöhung der Einstellungszahlen auf zuletzt 2.500 Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter begegnet. In den nächsten Jahren ist ein Aufwuchs des Personalkörpers der Polizei NRW von derzeit rund 40.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) auf voraussichtlich über 41.000 PVB bis zum Jahr 2024 zu erwarten. Im Zusammenhang mit der Schaffung von jährlich zusätzlichen 500 Stellen für Regierungsbeschäftigte bis zum Jahr 2022 ist insgesamt von einer nachhaltigen Stärkung der Polizei NRW auszugehen. Zum Prozess der Ausstattung der KPB wird auf die Ausführungen zu Frage 2. verwiesen. Die Ausstattung mit Fahrzeugen, Führungs- und Einsatzmitteln, Bekleidung sowie IT-Ausstattung unterliegt zudem einer ständigen fachtaktischen und fachpraktischen Bewertung. Damit ist gewährleistet, dass die Landesregierung auf sich ändernde Bedarfe adäquat reagieren kann. So investierte die Landesregierung beispielsweise in den letzten Jahren erheblich im Bereich der Schutzausstattung der PVB, um diese gegen Gefahren, die sich im Zusammenhang mit terroristischen Bedrohungslagen (sog. Anschlagsszenarien) ergeben, zu schützen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7643 3 4. Inwiefern berücksichtigt die Landesregierung die Forderungen und die Expertise der Städte im Kreis Mettmann bei der Ausstattung und personellen Planung der Polizei im Kreis Mettmann? Die polizeilichen Aufgaben werden mit einem ganzheitlichen und integrativen Aufgabenverständnis wahrgenommen. Die Behördenleitungen der KPB pflegen daher mit anderen Behörden, Organisationen und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich, so auch mit den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltung(en), eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie führen zu diesem Zweck mindestens einmal jährlich eine Sicherheitskonferenz durch, welche eine wichtige Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Austausch über wesentliche Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor Ort bilden.