LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7644 14.10.2019 Datum des Originals: 14.10.2019/Ausgegeben: 18.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2995 vom 19. September 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/7455 Erneute Räumung des Hambacher Forsts II Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Fragen unserer Kleinen Anfrage 2624 „Räumung des Hambacher Forsts“ wurden von der Landesregierung nur sehr vage beantwortet. Hieraus ergeben sich für den nachfolgenden Sachverhalt weitere Fragen: Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung äußerte sich am 21. Februar 2019 in der Plenardebatte zur Besetzung des Hambacher Forsts: „Der Ministerpräsident hat sich gestern sehr deutlich eingelassen – sehr deutlich. Er hat hier sehr deutlich die Besetzer fremden Eigentums aufgefordert, den Hambacher Forst zu verlassen. Das tue ich hier heute auch, weil wir ansonsten schlicht und ergreifend zum Handeln gezwungen sind, weil das Recht in der Frage der Bauordnung unverändert ist“1. Auch ein halbes Jahr nach den Appellen wurden die Baumhäuser weder aufgegeben noch auf Anweisung der Bauaufsichtsbehörden geräumt, stattdessen wurden Baumhäuser (aus)gebaut und der Forst mehrfach durch illegale Abholzungen beschädigt.2 Die Landesregierung bestätigte auf unsere Anfrage am 6. Mai 2019, dass alle im Hambacher Forst errichteten Baumhäuser im Widerspruch zu Vorschriften der Landesbauordnung NRW 2018 stehen.3 1 Plenarprotokoll 17/51 Redebeitrag von Ministerin Ina Scharrenbach, S. 134f 2 Vgl. https://www.waz.de/archiv-daten/hambacher-forst-erneut-baeume-gefaellt-wohl-fuerbaumhaeuserid 216663667.html (abgerufen am 14.05.2019), https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/wieder-illegalbaeume -gefaellt-hambacher-forst-100.html (abgerufen am 14.05.2019) und https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/illegal-baeume-gefaellthambacher-forst-100.html (abgerufen am 14.05.2019) 3 Drucksache 17/5999, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Besetzung des Hambacher Forsts“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7644 2 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2995 mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt. Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie unterscheidet sich aus Sicht der Landesregierung die aktuelle Bebauung und Besetzung des Hambacher Forsts qualitativ von der Bebauung und Besetzung, welche 2018 geräumt wurde? 2. Wie unterscheidet sich aus Sicht der Landesregierung die aktuelle Bebauung und Besetzung des Hambacher Forsts quantitativ von der Bebauung und Besetzung, welche 2018 geräumt wurde? 3. Welche konkreten Merkmale müssen noch erfüllt werden, damit sich die Landesregierung unter „Abwägung aller Umstände und unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“ für eine erneute Räumung entscheidet? Die Fragen 1-3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die hier gestellten Fragen wurden durch den gemeinsamen Bericht des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 11. September 2019 (LT-Drs. 17/2424) und meine den Bericht ergänzenden und erläuternden mündlichen Ausführungen im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 13. September 2019 und im Rahmen der Fragestunde im Landtag am 18. September 2019 (LT-Drs. 17/65) bereits umfassend beantwortet. 4. Zu welchen Zeitpunkten fanden 2019 Begehungen des Hambacher Forsts zur kontinuierlichen Beobachtung der Entwicklung statt? 5. Welche Maßnahmen wurden von der Landesregierung seit den Apellen der Landesregierung im Februar 2019 ergriffen, um geltendes Recht im Hambacher Forst durchzusetzen? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Kolpingstadt Kerpen und der Kreis Düren als zuständige untere Bauaufsichtsbehörden haben bereits im September 2018 Allgemeinverfügungen erlassen, die die Errichtung baulicher Anlagen auf dem Gebiet des Hambacher Forstes untersagen. Mit Erlass vom 17. Dezember 2018 seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wurden die nachgeordneten Bauaufsichtsbehörden aufgefordert, zukünftig regelmäßige gemeinsame Ortsbesichtigungen mit der unteren Naturschutz-, Forst-, und den allgemeinen Ordnungsbehörden durchzuführen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat am 27. November 2018 eine Weisung an den Landesbetrieb Wald und Holz sowie die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7644 3 Naturschutzbehörden erlassen, die sich allgemein auf die Beseitigung von Material im Wald beziehen. Daraufhin ergingen in eigener Zuständigkeit Ordnungsverfügungen an RWE durch den Landesbetrieb Wald und Holz vom 1. Februar 2019 sowie durch die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises vom 6. Februar 2019. Im Übrigen verweise ich entsprechend meiner Antwort auf die Fragen 1 bis 3 auf den gemeinsamen Bericht und die Ausführungen und Erläuterungen in den Ausschusssitzungen.