LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7655 15.10.2019 Datum des Originals: 15.10.2019/Ausgegeben: 21.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2972 vom 12. September 2019 der Abgeordneten Sigrid Beer, Matthi Bolte-Richter und Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7411 Wie setzt die Landesregierung die KMK-Strategie zur Demokratiebildung und -erziehung um? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kultusministerkonferenz hat ihre Strategie „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ von 2009, überarbeitet am 11. Oktober 2018, beschlossen. Darin heißt es grundsätzlich: „Kinder und Jugendliche brauchen ein Wertesystem, indem sie sich orientieren können. Schule ist dafür verantwortlich, ihnen eines zu vermitteln, das den freiheitlichen und demokratischen Grund- und Menschenrechten entspricht.“ Demokratieerziehung ist aber nicht nur wichtig, um Kindern und Jugendlichen Orientierung zu geben, sondern auch für die Zukunft der Gesellschaft: „Eine rechtstaatlich verfasste Demokratie ist nicht selbstverständlich . Sie musste und muss immer wieder erlernt, erkämpft, gelebt und verteidigt werden . Demokratie braucht überzeugte und engagierte Demokratinnen und Demokraten.“ Zentrale Grundlage demokratischen Lernens ist die schulpraktische Anwendung des Beutelsbacher Konsenses mit seinem Überwältigungsverbot und seinem Kontroversitätsgebot. Allerdings stellt der KMK-Beschluss in diesem Zusammenhang auch klar, dass das nicht bedeutet, „dass jede Position akzeptiert werden muss oder alle Positionen in gleicher Weise gelten.“ „Voraussetzung für die Umsetzung des Beutelsbacher Konsenses ist somit eine Grundrechtsklarheit und ein entsprechendes Selbstbewusstsein der Lehrkräfte.“ Der KMK-Beschluss gliedert sich ein in die europäische Bildungsstrategie EU 2020 und in die globale Bildungsagenda 2030 mit dem Konzept der Global Citizenship Education. Sie findet Niederschlag in dem bundesweiten Programm „Demokratie lernen und leben“. Der KMK-Beschluss listet schließlich eine Fülle von Maßnahmen auf, die sich an Lehrkräfte, Schulen, Schulträger, Schulaufsicht und Schulverwaltung richten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7655 2 So wird beispielsweise die Verankerung inhaltlicher Bezüge auf rechtsstaatliche Demokratie in Lehrplänen aller Fächer gefordert - aber auch Arbeitsformen, die Schülerinnen und Schülern Entscheidungsspielräume eröffnen. Innovative Formen der Partizipation und des Engagements wie z.B. Service-Learning sollen unterstützt, regelmäßige Demokratietage auf Landes- und Kommunalebene durchgeführt werden . Demokratiepädagogik soll verstärkt in alle Phasen der Aus- und Fortbildung integriert werden. Schließlich habe die Schule die Aufgabe der „systematischen Verankerung einer Anerkennungs -, Beteiligungs- und Feedback-Kultur im Rahmen schulischer Qualitätsentwicklung, Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an schulinterner Evaluation, auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten, beispielsweise im Ganztag .“ Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2972 mit Schreiben vom 15. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Schulgesetz ist als oberstes Erziehungsziel unter § 2 Absatz 2 SchulG festgelegt: „Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen , in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung .“ Diese Ziele sind die Richtschnur der Arbeit an den nordrhein-westfälischen Schulen und werden durch verschiedene weitere Regelungen und Empfehlungen ergänzt. So hat im Juni 2017 die KMK beschlossen, die Empfehlungen zur Demokratiebildung der KMK aus dem Jahr 2009 erneut umfassend zu überarbeiten. Die Federführung für diesen Prozess lag bei Nordrhein-Westfalen. Am 11. Oktober 2018 hat die KMK schließlich die überarbeitete Fassung „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ beschlossen. Seitdem dient sie als Orientierungsrahmen für die Schulen in unserem Land, für das Ministerium für Schule und Bildung, die Qualitäts- und Unterstützungsagentur (QUA-LiS) in Soest, die Bezirksregierungen und alle anderen am schulischen Leben beteiligten Institutionen. Eine Trennung zwischen Menschenrechtsbildung (Kleine Anfrage 2973) und Demokratiebildung (Kleine Anfrage 2972) wird in der Umsetzung der Empfehlungen in Nordrhein-Westfalen nicht vorgenommen. Die Antworten auf beide o.g. Kleine Anfragen sind daher teilweise deckungsgleich . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7655 3 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Umsetzung des KMK-Beschlusses zur Demokratiebildung und -erziehung unternommen oder geplant hinsichtlich der Verankerung inhaltlicher Bezüge auf rechtsstaatliche Demokratie in Lehrplänen aller Fächer und Stärkung der Partizipation in Schulen? Der Unterricht in allen Fächern trägt gemäß den gültigen Kernlehrplänen zum Aufbau sozialer Verantwortung und zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft bei. Die Landesregierung hat im Nachgang der KMK-Beschlüsse vom 11. Oktober 2018 diesen fachübergreifenden Auftrag ausgeschärft. Beginnend mit den neuen Kernlehrplänen (KLP) für die Sekundarstufe I des Gymnasiums werden von nun an die in allen Schulformen neu zu entwickelnden Kernlehrpläne die „politische Bildung und Demokratieerziehung“ sowie die „Menschenrechtsbildung“ explizit als verbindlich zu erfüllende Querschnittsaufgaben der Fächer ausweisen. Exemplarisch sei aus den Kernlehrplänen Sekundarstufe I. Gymnasium bzgl. der Verankerung auf inhaltliche Bezüge verwiesen auf: KLP „Sekundarstufe 1. Wirtschaft-Politik“ [2019]: Inhaltsfeld 2 „Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie“ „In diesem Inhaltsfeld geht es um ein Verständnis von Demokratie als Lebens-, Gesellschaftsund Herrschaftsform in Deutschland. Dabei werden grundlegende politische Handlungsoptionen sowie die Sicherung und Weiterentwicklung der verfassungsrechtlichen Ordnung betrachtet . In diesem Zusammenhang werden auch Formen politischer Beteiligung und Mitgestaltung im politischen Nahbereich von Schule und Kommune sowie die damit einhergehenden Rechte und Pflichten thematisiert. Zudem ermöglicht die Auseinandersetzung mit politischen Formen, Inhalten, Prozessen und Partizipationsmöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene ein Verständnis von der pluralen Demokratie sowie der verfassungs- und rechtsstaatlichen Ordnung in Deutschland.“ KLP „Sekundarstufe 1. Geschichte“ [2019] Kapitel „Aufgaben und Ziele des Fachs“: „Das Fach Geschichte schafft personale und soziale Orientierung für die Schülerinnen und Schüler und befähigt sie, auch unter Einbeziehung außerschulischer Lernorte und digitaler Angebote, zur kompetenten Teilhabe am gesellschaftlichen Umgang mit Geschichte, an der Geschichts- und Erinnerungskultur sowie zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung unseres demokratischen Gemeinwesens.“ Die Partizipationsstrukturen innerhalb von Schulen werden über Fortbildungsangebote weiterentwickelt , so über die Fortbildungsreihe „Interkulturelle Schulentwicklung – Demokratie gestalten “ mit Modulen zu „Demokratische Praxis in einer migrationssensiblen Schulkultur“ oder „Demokratische Partizipations- und Konfliktkultur in Unterricht und Schulleben“ (siehe dazu Antwort auf Frage 2). Daneben unterstützen weitere Landesprogramme von Beginn an die Etablierung von partizipativen Strukturen im schulischen Alltag. Programme und Wettbewerbe schaffen Anreize, würdigen und unterstützen die Verstetigung dieser Schulentwicklung. 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Umsetzung des KMK-Beschlusses zur Demokratiebildung und -erziehung unternommen oder geplant hinsichtlich der Anregungen zur Verankerung von Demokratiepädagogik in allen Phasen der Aus- und Fortbildung in pädagogischen Berufen? Vielfältige Maßnahmen unterstützen die Verankerung von Demokratiebildung als Querschnittsaufgabe schulischen Handelns in Phasen der Aus- und Fortbildung der pädagogischen Berufe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7655 4 So bieten die Bezirksregierungen passgenaue Angebote für Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Schulentwicklungsprozesse: Landesweit wird das Fortbildungsprogramm „Interkulturelle Schulentwicklung – Demokratie gestalten“ (Anm.: im weiteren Verlauf: IKS-DEG) angeboten. IKS-DeG ist in Anlage 4 des Fortbildungserlasses (BASS 20-22 Nr. 8) als Fortbildungsangebot der Kompetenzteams (Programm III) aufgenommen. Im Rahmen von IKS-DeG werden alle Moderierenden in die Empfehlung eingewiesen und die Einbindung in den bildungspolitischen Begründungsrahmen in allen Modulen vorgenommen. Das Land Nordrhein-Westfalen führt zudem in Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) das Projekt „OPENION“ durch, in dessen Zuge insgesamt 17 Projektverbünde [bestehend aus je einer Schule (schulformübergreifend) und einem außerschulischen Partner] gefördert und moderativ begleitet wurden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Umsetzung an den Schulen jeweils zwei Entlastungsstunden pro Woche zur Verfügung. Die Schulen der Projektverbünde werden durch Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung darin unterstützt, ausgehend von bestehenden Demokratiebildungsprojekten einen nachhaltigen, partizipativen Schulentwicklungsprozess zu gestalten. Die Umsetzungserfahrungen fließen in die Entwicklung eines Fortbildungsmoduls „Demokratiebildung als Schulentwicklungsaufgabe“ bei der QUA-LiS ein. Das landesweite Fortbildungsangebot „Erziehung nach Auschwitz“ für Lehrkräfte, in Kooperation mit der International School for Holocaust Studies Yad Vashem, ermöglicht eine historisch fundierte Auseinandersetzung mit Werten und historischen Grundlagen heutigen pädagogischen Handelns. Zusätzlich informieren die Bezirksregierungen Fachpersonal umfassend und haben Angebote für Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Schulentwicklungsprozesse zu diesem Schwerpunktthema im Programm: Es wird Sorge dafür getragen, dass die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten über die demokratiepädagogischen Fortbildungs-angebote sowie die Grundlegung durch die KMK- Papiere informiert sind. Moderatorinnen und Moderatoren der Bezirksregierungen bieten Schulentwicklungsberatungen zu Partizipations- und Kommunikationsstrukturen sowie Angebote der Supervision zu demokratie-fördernder Kommunikation, Konfliktbearbeitung und Schülerempowerment an. Natürlich spielt Demokratiebildung auch im Rahmen der Qualifizierung und Beratung von Schulleitungen, in der Qualifizierung der Beratungslehrkräfte sowie in Maßnahmen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine Rolle. Es finden Kooperationen mit dem schulpsychologischen Dienst statt und multiprofessionelle Teams an Schulen werden zielgerichtet gefördert. Neben der Durchführung und Unterstützung von (landesweiten) Demokratietagen in Nordrhein -Westfalen finden weitere themenspezifische Fortbildungstage statt. In den Kompetenzteams ist Demokratiebildung ein Querschnittsthema besonders in den fachspezifischen Fortbildungen und Qualifizierungsangeboten. Zusätzlich werden neben der schulinternen Prozessbegleitung auch schulexterne Angebote aus den Modulen des Fortbildungsprogramms 3 (= IKS-DEG) angeboten. Im Bereich der historisch-politischen Bildung findet zudem eine Kooperation mit Bildungspartner NRW statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7655 5 In enger Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Bildung bildet die Landeszentrale für politische Bildung NRW im Ministerium für Kultur und Wissenschaft Lehrkräfte aus, um das Bildungsprogramm „Demokratie für mich“ als ein Angebot zur Wertevermittlung und zum Sprach- und Demokratielernen in den Internationalen Klassen an Berufskollegs in Nordrhein- Westfalen umzusetzen. Mittlerweile nehmen 41 Berufskollegs mit rund 1200 Schülerinnen und Schülern an „Demokratie für mich“ teil." 3. Welche Planungen gibt es seitens der Landesregierung u.a. zur regelmäßigen Durchführung von Demokratietagen in NRW? Demokratietage finden auf Landesebene regelmäßig alle zwei Jahre statt, der inzwischen fünfte landesweite NRW-Demokratietag im November 2020. 4. Wie werden Schulen motiviert und unterstützt, den Anregungen zu folgen, die sich im KMK-Beschluss an Schulen richten? Schulen werden durch das Land auf vielfältige Art und Weise motiviert und unterstützt, die KMK-Empfehlungen umzusetzen. Neben den erwähnten Qualifizierungsangeboten für Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal der Schulen (siehe Antwort zu Frage 2) fördert das Ministerium für Schule und Bildung dezidiert die historisch-politische Bildung als Fundament der Demokratiebildung. Geschichtsbewusstsein wird dabei verstanden als Ressource für streitbare Demokratinnen und Demokraten . Junge Menschen beteiligen sich über konkrete Projekte z.B. mit Archiven oder Gedenkstätten mit der Initiative Bildungspartner NRW an einer demokratischen, menschenfreundlichen und diskriminierungssensiblen Gesellschaft. Historisch-politische Bildung ist dabei stets wertebasiert, auf Kontroversen und vielfältige Perspektiven ausgelegt. Derzeit haben 23 NS-Gedenk- und Erinnerungsorte in NRW eine oder mehrere Bildungspartnerschaften mit Schulen – insgesamt gibt es 72 solcher Bildungspartnerschaften im Rahmen der Initiative Gedenkstätte und Schule (dabei 35 Gymnasien, 17 Gesamtschulen, je 8 Realschulen/Berufskollegs , 3 Sekundarschulen, je 1 Grundschule/Hauptschule/Weiterbildungskolleg). Seit Mai 2018 fördert das Land Nordrhein-Westfalen zudem erstmalig Gedenkstättenfahrten an Gedenkorte politischer Gewaltherrschaft, insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus . Bisher konnten mehr als 13.000 Schülerinnen und Schüler über diese Landesmittel Orte im Inland und im europäischen Ausland aufsuchen und in eine konkrete und kontroverse Auseinandersetzung mit den historischen Hinterlassenschaften und erinnerungskulturellen Bearbeitungen der deutschen Gewalt- und Diktaturgeschichte gehen. Didaktisch und pädagogisch begleitete Fahrten an Gedenkstätten leisten damit einen wichtigen Beitrag, die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens in ihren historischen Wurzeln kennen zu lernen, zu vertreten und falls notwendig geschichtsbewusst zu verantworten. Die kritische Bearbeitung der Geschichte von Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten ist eine Bildung, die junge Menschen als Ressource für ihre Mitgestaltung einer demokratischen Gesellschaft benötigen. Weitere Landesprogramme unterstützen Schulen und Lehrkräfte, wie zum Beispiel: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7655 6 „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit , das demokratische Zusammenleben an ihrer Schule aktiv mitzugestalten, indem sie sich bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt wenden und für Gleichwertigkeit eintreten. Zurzeit gibt es 896 Schulen in Nordrhein-Westfalen, die den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ verliehen bekommen haben (Stand 23.05.2019), bundesweit sind es über 3500 Schulen. Der Wettbewerb „Demokratisch handeln“ für alle allgemeinbildenden Schulen will demokratische Kultur im gelebten Alltag von Schule und Jugendarbeit stärken. Er fördert demokratische Handlungskompetenz und kritische Loyalität, macht Probleme sichtbar und schafft ein Bewusstsein für politische Verantwortung. Jedes Jahr findet eine vom Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung durchgeführte Lernstatt mit den beteiligten Schulen statt. Auf Bundesebene arbeiten 14 Länder zusammen und zeichnen erfolgreiche Schulen regelmäßig auf bundesweiten Tagungen aus. Am bundesweiten Wettbewerb „Jugend debattiert“ nehmen in Nordrhein-Westfalen 237 Schulen und über 1300 Schülerinnen und Schüler teil. Damit ist Nordrhein-Westfalen das zahlenmäßig stärkste Bundesland in diesem auf sprachlich-politische Bildung ausgerichteten Programm , das neben Schülertrainings auch Fortbildungen für Lehrkräfte anbietet. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW unterstützt den Wettbewerb durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und teilweise einer Stundenentlastung für die koordinierenden Lehrkräfte. 5. Welche weiteren Maßnahmen hat die Landesregierung zur Umsetzung des KMK- Beschlusses zur Demokratiebildung und -erziehung unternommen oder geplant? Die Landesregierung wird auch weiterhin das Thema Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule berücksichtigen, fachlich verankern und Schulen in der praktischen Ausgestaltung beraten und unterstützen. Einen wichtigen Part nimmt dabei die Unterstützungsstruktur von Bildungspartner NRW ein: Aktuell gibt es 443 Bildungspartnerschaften von Schulen in NRW (Archive 107, Gedenkstätten 75, Museen 261). Im Fortbildungsprogramm 8 (Kooperation mit Bildungspartnern) der Kompetenzteams NRW sind zurzeit 19 Moderatorinnen und Moderatoren aktiv, die in allen Regierungsbezirken Schulen durch Lehrerfortbildungen bei der Zusammenarbeit mit historisch-politischen Lernorten (vor allem Gedenkstätten, Archive, Museen, Kriegsgräberstätten) beraten. Der vorgenannten Moderatorengruppe werden von Bildungspartner NRW als fortlaufendes Qualifizierungsangebot jährlich zwei ganztägige Vertiefungstreffen angeboten, die je einem thematischen Schwerpunkt gewidmet sind. In diesem Jahr: Lernangebote eines Kommunalarchivs (im April 2019) und antisemitismuskritische museale Lernangebote (im Herbst 2019). Gemeinsam mit der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit, Beratung bei Rassismus und Antisemitismus (SABRA) der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf wird am 26. November 2019 eine Fachtagung zum Thema „Was tun gegen Antisemitismus?“ für Lehrkräfte in NRW veranstaltet .