LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7656 16.10.2019 Datum des Originals: 14.10.2019/Ausgegeben: 22.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2922 vom 30. August 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7275 Der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Entwurf eines „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ enthält Projekte und Maßnahmen, die nicht in der Vorschlagsliste der „Zukunftsregion Rheinisches Revier“ und des Landes NRW enthalten sind – Wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahmen und Projekte? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter dem Datum 27.08.2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen vorgelegt, der von Ministerpräsident Armin Laschet als „Meilenstein“ bezeichnet wurde. Dieser Referentenentwurf führt in den Anlagen Maßnahmen und Projekte auf, die weder vom Land noch von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) vorgeschlagen worden sind. Teilweise handelt es sich bei diesen Maßnahmen und Projekten offensichtlich um solche, die bereits früher an anderer Stelle, zum Beispiel dem Bundesverkehrswegeplan, eingeplant waren. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2922 mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung , dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Welche Maßnahmen und Projekte in NRW werden in den Anlagen des o.g. Referentenentwurfs aufgeführt, obwohl sie weder von der Landesregierung noch von der ZRR als Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels im Rheinischen Revier vorgeschlagen worden sind? (Bitte einzeln aufführen) Alle im Referentenentwurf aufgeführten Maßnahmen finden entweder im Eckpunktepapier der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vom 24.09.2018 oder im Eckpunktepapier zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vom 22.05.2019 Erwähnung und wurden folglich bereits innerhalb dieser Entwicklungsprozesse kooperativ abgestimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7656 2 Die Umsetzung der Maßnahmen des Bundes wird in Abstimmung mit der Landesregierung erfolgen, die Landesregierung wird über die Umsetzung wiederum im Einvernehmen mit der Region entscheiden (vgl. Gesetzentwurf Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, Begründung , B. Besonderer Teil, Zu § 24 Abs. 2). Bei den Schieneninfrastrukturprojekten ist fälschlicherweise die Maßnahme „S-Bahn Köln, S 11, Köln - Bergisch Gladbach, Ausbau S 11“ (Anlage 4 Abschnitt 2 Lfd. Nr. 29) im Referentenentwurf aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich offensichtlich um einen Übertragungsfehler . Im Eckpunktepapier des Bundesist das „S11-Ergänzungspaket“ aufgeführt. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Ausbau der heutigen RB 38 von Kerpen-Horrem bis Bedburg zur S12. Diese Maßnahme wurde dem Bund durch die kommunalen SPNV-Aufgabenträger gemeldet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurde zwischenzeitlich durch die Landesregierung auf den Übertragungsfehler aufmerksam gemacht. 2. Welche dieser in Frage 1 erfragten Maßnahmen und Projekte waren bereits vorher in Bedarfsplänen und Projektlisten des Bundes enthalten? (Bitte einzeln aufführen und Bedarfsplan oder Projektliste nennen) 3. Welche der insgesamt in der Anlage des o.g. Referentenentwurfes enthaltenen Maßnahmen und Projekte in NRW waren bereits vorher in Bedarfsplänen und Projektlisten des Bundes enthalten? (Bitte einzeln aufführen und Bedarfsplan oder Projektliste nennen) Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die Maßnahme „S-Bahn Köln, S 11, Köln - Bergisch Gladbach, Ausbau S 11“ ist eine Maßnahme des GVFG. Wie unter Frage 1 beschrieben, handelt es sich aber hierbei um einen Übertragungsfehler. Die Maßnahme soll auch weiterhin aus dem GVFG und nicht aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes finanziert werden. Das Schienenprojekt Westspange ist eine Maßnahme des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Der Ausbauabschnitt (ABS) Aachen - Köln war zum BVWP angemeldet, ist aber kein Projekt des vordringlichen Bedarfs. Im Hinblick auf die Projekte des Straßenverkehrs sind alle in den Anlagen zum Entwurf des „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ aufgeführten nordrhein-westfälischen Bundesfernstraßen im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in unterschiedlichen Dringlichkeiten enthalten . 4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass durch solche Maßnahmen und Projekte, wie sie in den Fragen drei und vier erfragt wurden, durch „Sowieso“ - Maßnahmen Finanzmittel für den Strukturwandel im Rheinischen Revier verloren gehen? 5. Was wird die Landesregierung unternehmen, um zu verhindern, dass durch solche „Sowieso“ - Maßnahmen Finanzmittel für den Strukturwandel im Rheinischen Revier verloren gehen? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7656 3 Hinsichtlich der Projekte im Straßenbau können gemäß vorliegendem Gesetzesentwurf insgesamt 16 nordrhein-westfälische Bundesstraßen auch außerhalb des Bedarfsplanhaushaltes finanziert werden. Dadurch ist eine bessere Finanzierungsabsicherung für diese Bundesstraßenplanungen gegeben. Dies ist positiv zu bewerten. Die Mittel für die Schienenprojekte des Strukturstärkungsgesetzes kommen dem Rheinischen Revier zu Gute und leisten nach Ansicht der Landesregierung einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung des sich im Revier vollziehenden Strukturwandels. Die Landesregierung begrüßt somit ausdrücklich die Aufnahme der Westspange sowie der ABS Aachen – Köln in das Strukturstärkungsgesetz, da sie sich hiervon eine beschleunigte Umsetzung verspricht. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung im Prozess des Strukturwandels im Rheinischen Revier dafür ein, dass durch die Strukturhilfen ausschließlich Projekte finanziert werden, die einen Zielbeitrag zu Wertschöpfung und Beschäftigung leisten und auf eine nachhaltige Strukturentwicklung und Zukunftsperspektive des Rheinischen Reviers einzahlen. In diesem Prozess steht die Landesregierung in einem engen Austausch mit der Region.