LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7659 16.10.2019 Datum des Originals: 15.10.2019/Ausgegeben: 22.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2992 vom 19. September 2019 des Abgeordneten Frank Müller SPD Drucksache 17/7450 Berufswahl von Lehramtsstudierenden Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Mangel an verfügbaren Lehrkräften bereitet allen Beteiligten große Sorgen. Verschiedene Maßnahmen wurden bereits ergriffen, etwa die Erhöhung der Plätze in den Lehramtsstudiengängen . Allerdings bedeutet ein Studienplatz nicht zwangsläufig, dass ein Studium erfolgreich absolviert wird und die Absolvent*innen auch tatsächlich als Lehrkräfte in Schulen arbeiten. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2992 mit Schreiben vom 15. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie hoch ist der Anteil an Studierenden in den Lehramtsstudiengängen, die das Studium tatsächlich abschließen? (Bitte prozentuale Angabe, aufgeschlüsselt nach Fachrichtungen für die vergangenen fünf Jahre) Zum Studienerfolg der Lehramtsstudierenden liegen der Landesregierung aktuell keine Daten vor. Mit dem im Jahr 2016 novellierten Hochschulstatistikgesetz geht der Aufbau einer Studienverlaufsstatistik einher. Mit der Einrichtung der Studienverlaufsstatistik sollen zukünftig Daten über das Studium in der gestuften Studienstruktur, über Fach- und Hochschulwechsel, über den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium sowie zu Fragen des Studienerfolgs und des Studienabbruchs generiert werden können. Ergebnisse aus der Auswertung der Studienverlaufsstatistik werden allerdings erst in einigen Jahren vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7659 2 2. Wie viele der Absolvent*innen eines Jahrgangs arbeiten schließlich tatsächlich als Lehrkräfte? (Bitte prozentuale Angabe, aufgeschlüsselt nach Fachrichtungen für die vergangenen fünf Jahre) 3. Wie hoch ist der Anteil der Studienanfänger*innen in den Lehramtsstudiengängen, die nach erfolgreichem Studium als Lehrkräfte arbeiten? (Bitte prozentuale Angabe , aufgeschlüsselt nach Fachrichtungen für die vergangenen fünf Jahre) Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Daten dazu vor. Es wird nicht erfasst, wo neu einzustellende Lehrkräfte ihre Ausbildung begonnen oder abgeschlossen haben (es gibt z.B. individuelle Wechsel zwischen den Bundesländern vor und nach dem Vorbereitungsdienst). Es wird ebenfalls nicht erfasst, bei welchen Arbeitgebern Studienanfänger und -anfängerinnen oder -absolventen und -absolventinnen später beschäftigt werden. 4. Welche Gründe sind der Landesregierung bekannt, weshalb Lehramtsstudierende das Studium abbrechen? Belegbare Gründe für den Studienausstieg von Lehramtsstudierenden sind der Landesregierung nicht bekannt, entsprechende Daten werden nicht erhoben. Hochschulprojekte für Studienzweifler und -zweiflerinnen und -aussteiger und -aussteigerinnen allgemein zeigen ebenso wie das landesweite Projekt Next Career, dass die Gründe für einen Studienausstieg höchst individuell und sehr vielschichtig sind. 5. Welche Gründe sind der Landesregierung bekannt, weshalb Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge dennoch andere Berufe ergreifen als den Lehrer*innenberuf ? Der Landesregierung sind keine belegbaren Gründe bekannt, entsprechende Daten werden nicht erhoben.