LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7664 17.10.2019 Datum des Originals: 17.10.2019/Ausgegeben: 23.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2974 vom 13. September 2019 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/7413 Sonderpädagogische Förderung an den Schulen in Dinslaken Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung beziehungsweise mit besonderem Förderbedarf beim Lernen oder der sozial-emotionalen Entwicklung benötigt ausreichend qualifiziertes Personal. Viele Schulen, darunter auch die Schulen des Gemeinsamen Lernens, klagen über fehlende Lehrkräfte für Sonderpädagogik und freie Stellen, für die in den Ausschreibungen keine Bewerbungen eingehen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2974 mit Schreiben vom 17. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage 2974 ist vom Abgeordneten Stefan Zimkeit der Fraktion der SPD inhaltsgleich auch zur Situation in Oberhausen gestellt worden (Kleine Anfrage 2975). Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. Der derzeitige Mangel an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung findet eine wesentliche Ursache darin, dass es für die gestiegenen Bedarfe keine entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten an den Universitäten gab. Ein von der Landesregierung initiiertes Programm dient der Schaffung und Sicherung von 250 weiteren Bachelor-Studienanfängerplätzen seit dem Wintersemester 2018/19 sowie von 200 weiteren Master-Studienanfängerplätzen ab dem Wintersemester 2021/22. Zudem ist die Maßnahme zum berufsbegleitenden Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) von der Landesregierung bis 2023 verlängert worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7664 2 Mit der Neuausrichtung der Inklusion in den weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens erfolgt – in den Eingangsklassen aufwachsend einsetzend – eine klar festgelegte und deutlich erhöhte Ressourcenzuweisung nach dem Modell „25-3-1,5“. Ziel ist dabei, dass Schulen , die im Durchschnitt drei Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in ihre Eingangsklassen aufnehmen, für jede dieser Klassen eine halbe zusätzliche Stelle erhalten. Die Besetzung dieser zusätzlichen Stellen an den Schulen des Gemeinsamen Lernens soll künftig nicht mehr nur mit Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, sondern auch mit Lehrkräften anderer Lehrämter, anderen pädagogischen Berufsgruppen sowie Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern erfolgen. Nach dem Erlass „Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen für die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I“ vom 14. Juni 2019 ist es das Ziel, dass mindestens ein Drittel des Mehrbedarfs für das Gemeinsame Lernen durch Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung abgedeckt wird. Die Vorgängerregierung hatte ein nicht auskömmliches Stellenbudget für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen bereitgestellt, für dessen Bewirtschaftung der Schulaufsicht nur sehr allgemeine Vorgaben an die Hand gegeben wurden. Häufig geäußerter Kritikpunkt aus den Schulen war daher, dass für sie nicht nachvollziehbar sei, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien eine Bedarfsanerkennung im Gemeinsamen Lernen erfolgt. Mit der nun in den Eingangsklassen aufwachsend einsetzenden Neuausrichtung der Inklusion wird diese Ungewissheit durch klare und nachvollziehbare Standardsetzungen und Vorgaben beseitigt. Die Fragen 2 bis 4 wurden auf der Grundlage der im Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) erfassten Daten beantwortet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die umfangreichen Personalveränderungen zum Schuljahresbeginn (Neueinstellungen, Abordnungen, Versetzungen ) zum Teil noch nicht vollständig erfasst wurden. Zudem basieren die schülerzahlabhängigen Bedarfsberechnungen im SchIPS derzeit auf den mit der Schnellmeldung von den Schulen erhobenen vorläufigen Schülerzahlen, die sich bis zur Erhebung der Amtlichen Schuldaten noch verändern können. 1. Wie viele Abordnungen von Lehrerinnen und Lehrern für Sonderpädagogik an Schulen wurden zum Schuljahr 2019/2020 nicht verlängert (bitte nach Stellenanteilen und Schulen aufgeschlüsselt)? Daten über personalwirtschaftliche Einzelmaßnahmen liegen dem Ministerium für Schule und Bildung nicht vor. Diese müssten von der Bezirksregierung für alle 17 Schulen in Dinslaken erhoben, zusammengestellt und berichtet werden. Dies ist im Rahmen der Beantwortungsfrist von Kleinen Anfragen nicht mit vertretbarem Aufwand leistbar. Hinsichtlich der Situation an einer Realschule in Dinslaken wird auf die Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 17/7286) auf die Kleine Anfrage 2824 des Abgeordneten Stefan Zimkeit – SPD – verwiesen. Zudem könnten allein aus der Zahl der nicht verlängerten Abordnungen von Lehrkräften für Sonderpädagogik keine Rückschlüsse auf die personelle Ausstattung einer Schule im Gemeinsamen Lernen gezogen werden. 2. Wie groß ist der Lehrerstellenbedarf für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf , die an allgemein- und berufsbildenden Schulen unterrichtet werden, berechnet nach den in Absatz 8 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG nach Förderschwerpunkten unterschiedenen Relationen (bitte nach Stellenanteilen und Schulen aufschlüsseln )? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7664 3 Der Lehrerstellenbedarf, der sich aus den in § 8 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz aufgeführten Schüler/Lehrer-Relationen für die Förderschwerpunkte ergibt, kann der Anlage 1 entnommen werden. Die oben genannten Schüler/Lehrer-Relationen für die Förderschwerpunkte kommen im Schuljahr 2019/20 für die Förderschule zur Anwendung. Zudem werden diese Förderschwerpunkte außerhalb der Lern- und Entwicklungsstörungen in der Grundschule und auslaufend in den Klassen 6 bis 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen für die Bedarfsermittlung verwendet (auslaufende Bewirtschaftungssystematik). 3. Wie groß ist die Personalausstattung mit Lehrkräften für Sonderpädagogik an den Schulen in Dinslaken (bitte nach Stellenanteilen und Schulen aufschlüsseln)? Die Personalausstattung der Schulen, die sich auf die Lehrkräfte mit einem Lehramt für Sonderpädagogik bezieht, kann der Anlage 2 entnommen werden. 4. Wie groß ist die Abweichung von der Berechnungsformel „25-3-1,5“ für die Ressourcenzuweisung in den Eingangsklassen in Dinslaken (bitte die durchschnittlichen Größen der betroffenen Klassen, die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf pro betroffener Klasse und die zusätzlichen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung pro Klasse in Stellenanteilen angeben, aufgeschlüsselt nach Schulen)? Den Schulen des Gemeinsamen Lernens werden für ihre Eingangsklassen Ressourcen nach dem Modell „25-3-1,5“ als Bedarf anerkannt. Dabei gibt es grundsätzlich keine Abweichung von diesem Modell. Für die aktuelle Bedarfsberechnung wurden folgende Annahmen getroffen: a) Gemäß dem Runderlass „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“ vom 15. Oktober 2018 nimmt eine Schule, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet wird, ab dem Schuljahr 2019/20 im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen drei Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung auf. Dafür erhält sie beginnend mit den Eingangsklassen eine halbe Stelle pro Klasse zusätzlich als Mehrbedarf zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens. Aus der halben Stelle für jeweils drei Schülerinnen und Schüler resultiert in der Praxis eine rechnerische Schüler/Lehrer-Relation (SLR) von 6,00, d.h. bei z.B. 7 Schülerinnen und Schülern werden (7/6=1,17) Stellen als Unterrichtsmehrbedarf anerkannt . b) Zusätzlich erhalten jene Schulen der Schulformen Gymnasium, Gesamtschule und Realschule , an denen Gemeinsames Lernen eingerichtet ist, einen Stellenbedarf anerkannt , der es ihnen ermöglicht, Eingangsklassen mit durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schülern zu bilden. Je Eingangsklasse wird der Schule ein Unterrichtsmehrbedarf in Höhe von 0,125 Stellen anerkannt, bei z.B. vier Eingangsklassen ergibt sich ein Mehrbedarf von 0,5 Stellen. Die Zahl der zu berücksichtigenden Eingangsklassen ergibt sich aus der Zahl der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Bis zu drei Schülerinnen und Schüler entsprechen einer Eingangsklasse, ab vier Schülerinnen und Schülern wird von zwei, ab sieben von drei, ab 10 von vier Eingangsklassen usw. ausgegangen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7664 4 Die als Bedarf anerkannten Stellenanteile an den Schulen des Gemeinsamen Lernens (Stand: siehe LT-Vorlage 17/2206 vom 14. Juni 2019) nach dem Modell „25-3-1,5“ und die der Berechnung zugrundeliegenden Parameter können der Anlage 3 entnommen werden. Die Zahl der tatsächlich gebildeten Eingangsklassen für das Schuljahr 2019/20 wird erst im Rahmen der Erhebung der Amtlichen Schuldaten zum Stichtag 15. Oktober 2019 erhoben. Diese Daten werden dem Ministerium für Schule und Bildung zu Beginn des Jahres 2020 vom Landesbetrieb IT-NRW in endbereinigter Form zur Verfügung gestellt. 5. Wie viele Stellen für Lehrkräfte für Sonderpädagogik wurden mit Blick auf das Schuljahr 2019/20 in Dinslaken ausgeschrieben und konnten tatsächlich besetzt werden (bitte nach Schulen aufschlüsseln)? Im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens werden in Nordrhein-Westfalen freie und besetzbare Stellen über das Ausschreibungs- und Listenverfahren besetzt. Zur Besetzung einer Stelle ist es teilweise erforderlich, mehrere Ausschreibungen zu veröffentlichen. Zudem kann sich eine Ausschreibung auch auf mehrere an einer Schule zu besetzende Stellen beziehen. Deshalb ist die Anzahl der Ausschreibungen nicht maßgebend für den Erfolg von Besetzungsverfahren und wird statistisch nicht erhoben. Das Lehrereinstellungsverfahren ist kein statisches Verfahren, sondern unterliegt täglichen Veränderungen. Es können jederzeit weitere freie und besetzbare Stellen hinzukommen und Einstellungen vorgenommen werden. Die landesweiten Besetzungsquoten im Lehrereinstellungsverfahren nach Schulformen werden im Kalenderjahr in den Monaten Februar, Mai, August, November und zum Ende des Jahres zu einem Stichtag erhoben und im Bildungsportal veröffentlicht. Die entsprechenden Besetzungsquoten der Schulformen für den Regierungsbezirk Düsseldorf und für die kreisfreien Städte und Kreise hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf ihrer Internetseite veröffentlicht . Die entsprechende Veröffentlichung für den Kreis Wesel ist als Anlage 4 beigefügt. Für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. August 2019 standen in der kreisangehörigen Stadt Dinslaken drei Stellen für Sonderpädagogik für das Lehrereinstellungsverfahren zur Verfügung . Bisher konnte keine Lehrkraft für eine Einstellung gewonnen werden. Die Verteilung der im Einstellungsverfahren zu besetzenden Stellen für Sonderpädagogik auf die Schulen ergibt sich aus der beigefügten Anlage 5. Weitere Stellenbesetzungsverfahren mit dem Ziel einer Einstellung zum 01. November 2019 werden zurzeit durchgeführt. Hierfür stehen insbesondere die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zur Verfügung, die zum 31. Oktober 2019 ihren Vorbereitungsdienst beenden . Seite 1 von 1 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 2974 Schulform Schule Stellenbedarf  (Stand:  30.09.2019) Grundschule Dinslaken, GG Averbruchschule 0,29 Dinslaken, GG Bruchschule 0,26 Dinslaken, GG Hagenschule 0,50 Dinslaken, GG Hühnerheide 0,17 Dinslaken, GG Lohberg 0,16 Dinslaken, GG Moltkeschule 0,98 Realschule Dinslaken, RS Gustav‐Heinemann 0,17 Sekundarschule Dinslaken, SK Friedrich‐Althoff‐Schule 0,67 Gesamtschule Dinslaken, GE Ernst‐Barlach 1,13 Stellenbedarf nach den in § 8 der VO zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG   aufgeführten  Schüler/Lehrer‐Relationen für Förderschwerpunkte ‐ Dinslaken ‐ Seite 1 von 1 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 2975 Schulform Schule Grundschule Dinslaken, GG Am Weyer 106082 1,0 Dinslaken, GG Averbruchschule 106136 1,1 Dinslaken, GG Bruchschule 106203 1,1 Dinslaken, GG Dorf 106094 0,6 Dinslaken, GG Gartenschule 106100 0,9 Dinslaken, GG Hagenschule 106215 1,0 Dinslaken, GG Hühnerheide 191206 1,2 Dinslaken, GG Klaraschule 106112 1,0 Dinslaken, GG Lohberg 106124 0,5 Dinslaken, GG Moltkeschule 106197 1,2 Realschule Dinslaken, RS Gustav-Heinemann 159335 1,0 Sekundarschule Dinslaken, SK Friedrich-Althoff-Schule 196897 3,0 Gesamtschule Dinslaken, GE Ernst-Barlach 188888 5,2 Gymnasium Dinslaken, Gym Gustav-Heinemann 191139 0,1 Personalausstattung der Schulen (in Stellen) mit Lehrkräften mit einem sonderpädagogischen Lehramt - Dinslaken - Personalausstattung (Stand: 30.09.2019) Seite 1 von 1 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 2974 Zuschlag  0,5 pro  Eingangs‐  klasse Zuschlag  für KfR 25 Realschule Dinslaken, RS Gustav‐Heinemann 4,00 2,00 0,92 0,67 0,25 Gesamtschule Dinslaken, GE Ernst‐Barlach 19,00 7,00 4,04 3,17 0,88 Stellenbedarf  ‐ insgesamt ‐ davon Anerkannter Stellenbedarf an den Schulen des Gemeinsamen Lernens nach nach dem Modell  "25 ‐ 3 ‐ 1,5" in den  Eingangsklassen ‐ Dinslaken ‐ SchuleSchulform Fiktive  Eingangs‐  klassen  (Berechungs‐  grundlage  Zuschlag  "KfR  25") Schüler mit  Förder‐ bedarf in  Eingangs‐ klassen Anlage 4 Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite