LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7666 17.10.2019 Datum des Originals: 17.10.2019/Ausgegeben: 23.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3012 vom 25. September 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/7486 Fassanstich statt Plenarsitzung: Welche Bedeutung misst der Ministerpräsident dem Parlament bei? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ministerpräsident Armin Laschet nimmt offenkundig an den Sitzungen des Landtags NRW gerne nur in begrenztem Umfang teil. Stattdessen lädt der Ministerpräsident parallel an Plenartagen scheinbar lieber zu eigenen Veranstaltungen ein oder nimmt an externen Veranstaltungen teil. Möglicherweise möchte der Ministerpräsident so zum Ausdruck bringen, dass es wichtigere Termine als die Plenartage im Parlament von Nordrhein-Westfalen gibt.1 In der vergangenen Woche hat der Ministerpräsident erneut an einer Veranstaltung parallel zum Plenum teilgenommen. Ausweislich eines Tweets der CDU NRW hat der Ministerpräsident und Abgeordnete Armin Laschet am Mittwoch, 18.09.2019, ab 18 Uhr bei der Veranstaltung „O’zapft is“ – Eröffnung der Fühlinger Wiesn der CDU Köln-Chorweiler lieber „400 Mitglieder mit starker Rede bei Laune“ gehalten, als sich mit dem zeitgleich in Düsseldorf tagenden Landtag auseinanderzusetzen. Auch am 19.09.2019 und 20.09.2019 hat der Ministerpräsident ausweislich seines eigenen Twitter-Accounts, dem Twitter-Account der Staatskanzlei und jenem der CDU NRW parallel zur Sitzung des Landtags verschiedene Termine außerhalb des Landtags wahrgenommen. Mit mehreren Kleinen Anfragen (Drs. 17/4731, 17/4823 und 17/6557) habe ich bereits auf das Verhalten des Ministerpräsidenten Laschet hingewiesen, unentschuldigt an Plenartagen zu fehlen und stattdessen an Veranstaltungen, zu denen er teilweise auch selbst eingeladen hat, außerhalb des Landtags teilzunehmen. Zwei der Anfragen (Drs. 17/4731, 17/4823) konnten auch auf erneute Nachfrage hin (Drs. 17/5296 und 17/5297) inhaltlich nicht vom Ministerpräsidenten beantwortet werden. 1 Die Plenarsitzungen finden in der Regel einmal pro Monat für zwei bis drei Tage in Düsseldorf statt und dauern regelmäßig bis in den späteren Abend. Dem Landtag NRW gehört der Ministerpräsident auch als Abgeordneter an. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7666 2 Indes scheint es so, also würde die Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Landtags an Plenartagen durch den Ministerpräsidenten zu einer Regel und die Teilnahme an den Sitzungen des Landtags zur Ausnahme zu werden. Überdies erachtet es der Ministerpräsident noch nicht einmal als notwendig, den Landtag über seine Abwesenheiten vom Plenum zu informieren, wenn er Gast(-geber) bei Veranstaltungen außerhalb des Landtags ist. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 3012 mit Schreiben vom 17. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Hält der Ministerpräsident es für sachgerecht, unentschuldigt bei einer Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen zu fehlen und stattdessen 400 (Partei-)Mitglieder bei einem Fassanstich „bei Laune“ zu halten? 2. Wie bewertet der Ministerpräsident seine persönliche Anwesenheit bei Plenarsitzungen im Vergleich zur Bedeutung seiner Teilnahme an Fassanstichen außerhalb des Landtags an Plenartagen? 3. Warum wurde der Präsident des Landtags NRW nicht vorab durch die Landesregierung über die Abwesenheit des Ministerpräsidenten von der Plenarsitzung am 18.09.2019, 19.09.2019 und 20.09.2019 unterrichtet? 4. Beabsichtigt der Ministerpräsident die Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Landtags an Plenartagen weiter zur Regel werden zu lassen? 5. Welche Regeln, Anweisungen, Absprachen oder Ähnliches zur Präsenzpflicht bzw. zu Entschuldigungsgründen des Ministerpräsidenten sowie der Ministerinnen und Minister an Plenartagen gibt es für das Landeskabinett? Die Fragen werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Für die Mitglieder der Landesregierung gelten die anerkannten Regeln der Parlaments- und Staatspraxis zur Anwesenheit von Mitgliedern der Landesregierung an Plenarsitzungen des Landtags. Insofern bewegt sich die von Herrn Ministerpräsidenten geführte Regierung in der Kontinuität zu den Vorgängerregierungen. Darüber hinaus möchte ich auf die Antwort des Ministerpräsidenten auf die Kleine Anfrage 1793 (LT-Drs. 17/4731) Bezug nehmen: Es zählt zu den anerkannten, selbstverständlichen Grundsätzen der parteienstaatlich verfassten Demokratie des Grundgesetzes wie auch unserer Landesverfassung, dass die Mitglieder der Landesregierung zugleich Parteiämter wahrnehmen . Hieraus ergeben sich – wie auch bereits für die Vorgängerregierungen - immer wieder Kollisionen und Abstimmungsbedarfe, gerade auch in terminlicher Hinsicht. Im Übrigen hat Herr Ministerpräsident an der 65., 66. sowie 67. Plenarsitzung des Landtags am 18., 19. bzw. 20. September 2019 teilgenommen. Hinzuweisen ist darauf, dass er an der Sitzung am 20. September 2019 teilgenommen hat, obgleich zeitgleich eine Sitzung des Bun- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7666 3 desrates stattfand. Insbesondere war es ihm wichtig, in der Sitzung des Landtags am 20. September 2019 für die Landesregierung in einer vom Landtag beschlossenen Aktuellen Stunde das Wort zu ergreifen. Gerade dieses konkrete Beispiel illustriert die häufig sich stellende terminliche Kollisionslage, die einzelfallbezogen in praktischer Konkordanz aufzulösen ist. Bei der von Ihnen angefragten Sitzungswoche fiel die Entscheidung zugunsten des Landtags. Allein daran kann man erkennen, welche hohe Bedeutung der Ministerpräsident den Sitzungen des Landtags beimisst.