LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7674 18.10.2019 Datum des Originals: 04.10.2019/Ausgegeben: 24.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2956 vom 10. September 2019 der Abgeordneten Eva Lux SPD Drucksache 17/7385 Wie geht es nach den Plänen des Polizeipräsidiums Köln weiter mit der Polizei in Leverkusen ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Polizeipräsidium Köln plant eine Organisationsanpassung für die Polizei in Köln und Leverkusen . Im Zuge dessen sollen die Bezirks- und Schwerpunktdienste sowie die Einsatztrupps („Zivilfahnder“) der Polizeiinspektionen 5 (Mülheim/Deutz), 2 (Sülz/Rodenkirchen), 4 (Chorweiler/Nippes) und 7 (Leverkusen) aufgelöst und den Polizeiinspektionen 1, 3 und 6 zugeordnet werden. Die Landesregierung hat auf meine diesbezügliche kleine Anfrage vom 12.07.2019 (Drucksache 17/6880) am 07.08.2019 geantwortet (Drucksache 17/7088). Darin schreibt die Landesregierung , 1. dass die geplanten Maßnahmen zur personellen Neuordnung das Ziel haben, den Wach- und Wechseldienst und damit die Präsenz vor Ort zu stärken. 2. dass damit auch Kräfte für die von Innenminister Reul gesetzten landesweiten Schwerpunkte zur Verfolgung von Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und des islamischen Terrorismus frei werden sollen. 3. dass von den Maßnahmen in der Polizeiinspektion Leverkusen 11,6 Planstellen des Bezirks- und Schwerpunktdienstes und 9 Planstellen des Einsatztrupps betroffen von den Maßnahmen betroffen seien. 4. dass die Polizeiinspektion Leverkusen trotz der Ansiedlung der Neuansiedlung ihres Bezirks- und Schwerpunktdienstes und des Einsatztrupps, weiterhin Zugriff auf diese Kräfte haben wird. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2956 mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7674 2 Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen seiner Organisationshoheit hat das Polizeipräsidium Köln seine Organisationsstrukturen überprüft und verschiedene Personalpotentiale definiert, welche im Rahmen der Organisationsoptimierung anders organisiert oder anderen Aufgabenbereichen zugeschrieben werden können. Hierunter fallen auch freiwerdende Stellen durch eine vom Polizeipräsidium Köln geplante Zusammenlegung und Reduzierung von Schwerpunktdiensten und Einsatztrupps. Das Polizeipräsidium Köln hat dem Ministerium des Innern zu seinen geplanten Organisationsanpassungen und Personalverlagerungen am 12.09.2019 berichtet und um Zustimmung ersucht. Dieser Bericht befindet sich derzeit in der hausinternen Bewertung. 1. Wo bzw. welcher Polizeiinspektion werden die Polizeibeamten des Bezirks- und Schwerpunktdienstes und des Einsatztrupps der Polizeiinspektion Leverkusen in Zukunft organisatorisch und physisch zugeordnet? Die Bezirks- und Schwerpunktdienste des Polizeipräsidiums Köln bestehen derzeit aus Beamtinnen und Beamten, die für die Betreuung der ihnen persönlich zugewiesenen Betreuungsbereiche zuständig sind (Bezirksdienst) sowie aus Beamtinnen und Beamten, die mit der Wahrnehmung von Schwerpunktaufgaben betraut sind (Schwerpunktdienst). Darüber hinaus sind die Einsatztrupps der Polizeiinspektionen ebenfalls den Bezirks- und Schwerpunktdiensten zugeordnet und stehen unter gemeinsamer Leitung. Nach den derzeitigen Plänen des Polizeipräsidiums Köln zur Organisationsänderung soll der Bezirksdienst zukünftig organisatorisch von den Schwerpunktdiensten und den Einsatztrupps der Polizeiinspektionen getrennt werden und unter der Leitung des jeweiligen Wachleiters/der jeweiligen Wachleiterin in den Polizeiinspektionen verbleiben. Grundsätzlich sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwerpunktdienste und der Einsatztrupps im rechtsrheinischen Bereich organisatorisch der Polizeiinspektion 6 angebunden werden, wobei über die tatsächliche Unterbringung der Kräfte noch nicht abschließend entschieden wurde und eine zum Teil dislozierte Unterbringung möglich ist. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen zum Organisationsantrag wird die Frage der konkreten Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der weiteren Planung durch das Polizeipräsidium Köln geklärt. 2. Wie wird der flexible und zügige Zugriff der Polizeiinspektion Leverkusen auf die Einsatzkräfte, die anderen Polizeiinspektionen zugeordnet werden, in Zukunft sichergestellt ? Die innerbehördliche Koordination von Kräften der Einsatztrupps und der Bezirks- und Schwerpunktdienste ist bereits heute Aufgabe der Führungsstelle der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz , die dieser Aufgabe auch zukünftig für den räumlichen Bereich Leverkusen sowie der Polizeiinspektionen im Kölner Stadtgebiet nachkommen wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7674 3 3. Inwiefern verlängern sich durch die Neuorganisation die Anfahrtswege für Einsätze in Leverkusen für die an anderen Polizeiinspektionen neu zugeordneten Polizeibeamten ? Die wesentliche und zeitkritische Einsatzwahrnehmung von außenveranlassten Einsätzen erfolgt durch den Wachdienst, der durch die geplante Organisationsänderung gestärkt werden soll. Bereits heute ist es für die Wahrnehmung von Schwerpunktaufgaben in den Stadtgebieten Köln und Leverkusen immer wieder erforderlich, Kräfte aus den Bezirks- und Schwerpunktdiensten mehrerer Polizeiinspektionen zu bündeln. Dabei richtet sich die Festlegung der zu entsendenden Kräfte in erster Linie nach der tatsächlichen Verfügbarkeit und führt im Einzelfall auch zu verlängerten Anfahrten. Die Kräftebündelung an stark belasteten Standorten soll auch hier zu einem Synergieeffekt führen, um erforderliche Anfahrtszeiten im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Köln möglichst zu begrenzen und damit auch die personelle Verfügbarkeit für den Bereich Leverkusen zu gewährleisten. Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung über die Unterbringungsörtlichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwerpunktdienste und der Einsatztrupps (siehe Antwort zu Frage 1) sind darüberhinausgehende Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 4. Wie werden der Wachdienst und die Präsenz vor Ort in Leverkusen durch die geplante Neuorganisation in Zukunft gestärkt? Die Stärkung des Wachdienstes erfolgt durch freigesetzte Kräfte aus den personell reduzierten Schwerpunktdiensten und Einsatztrupps. Gleichzeitig werden der Schwerpunktdienst und der Bezirksdienst organisatorisch getrennt. Der Bezirksdienst soll hierdurch von Schwerpunktaufgaben entlastet werden und mehr Raum zur Betreuung der ihm zugewiesenen Bezirke gewinnen. 5. Wie werden gleichzeitig durch diese Maßnahmen Einsatzkräfte für die neuen von der Landesregierung festgelegten Schwerpunkte Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und Terrorismus gewonnen? Das Polizeipräsidium Köln hat im Rahmen seiner Organisationsüberprüfung Personalpotentiale (Stellen von Beamten und Regierungsbeschäftigten) definiert, welche durch verschiedene organisatorische Maßnahmen freigesetzt werden könnten. Zur Verstärkung des Personals im Bereich der Direktion Kriminalität wurden zur Bearbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie 11 Planstellen vorgesehen. Damit wird die Verdoppelung des Personals zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornografie von 11 auf 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisiert. Zur Verstärkung des Personals im dem Bereich der Gefährdersachbearbeitung wurden 17 Stellen vorgesehen.