LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7676 21.10.2019 Datum des Originals: 18.10.2019/Ausgegeben: 25.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2989 vom 18. September 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/7444 Notarzteinsatz am Gleis Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Störungen im Bahnverkehr können schnell zu Streckensperrungen führen und im Vergleich zum Straßennetz können Verkehrsbehinderungen nur begrenzt umfahren werden. Insbesondere der „Notarzteinsatz am Gleis“ ist den meisten regelmäßigen Nutzern von öffentlichen Verkehrsmitteln bekannt. Was für Reisende ein Ärgernis ist, bedeutet für Einsatzkräfte und Lokführer eine belastende Erfahrung und für die betroffene Person häufig den Tod oder schwerste Verletzungen. Unfälle können passieren, doch gibt es Fälle in denen der Schaden bewusst selbstständig oder durch Einwirkung Dritter sowie durch fahrlässige Handlungen herbeigeführt wird. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2989 mit Schreiben vom 18. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Eisenbahnbetriebsanlagen der Deutsche Bahn AG (DB AG) keine originäre Zuständigkeit, vielmehr liegt diese kraft Gesetzes beim Bund. Daher ist der Landesregierung ein unmittelbarer Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der DB AG verwehrt. Zudem ist ihr eine abschließende Bewertung von Sachverhalten nicht möglich, die den Zuständigkeitsbereich der DB AG betreffen und zu denen die Landesregierung über keine eigenen Kenntnisse verfügt. Daher können hierzu lediglich Auskünfte der DB AG sowie der dabei zuständigen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt und den gegebenenfalls getroffenen oder zu treffenden Maßnahmen eingeholt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7676 2 Dementsprechend liegt der Landesregierung eine Stellungnahme der DB AG vom 2. Oktober 2019 vor, aus der zur Beantwortung der Fragen nachfolgend stellenweise zitiert wird. 1. Zu wie vielen Unfällen mit Personenschaden kam es in Verbindung mit dem Schienenverkehr in den vergangenen zehn Jahren in den Kategorien „Schienensuizid inkl. Versuch“, „durch Einwirkung Dritter (Bahn-Schubser)“, „Bahn-Surfer“, „Sprayer “, „Spielen auf den Gleisen“, „Sonstiges“ und „ungeklärte Fälle“? 2. Wie viele Fälle aus Frage 1 endeten tödlich? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die DB AG teilt hierzu in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2019 Folgendes mit: „In der nachfolgenden, von der DB Netz AG aufgestellten Tabelle sind für den Zeitraum 2010 bis 2019 (aktuell) die Notarzteinsätze am Gleis aufgeführt. Dabei wird von Seiten der DB Netz nur in die hier aufgeführten Kategorien unterschieden. Die Kategorien "Bahn-Surfer", "Sprayer " und "Spielen auf Gleisen" werden nicht gesondert erfasst und sind in der Kategorie "Unberechtigtes Betreten von Gleisanlagen / Sonstiges " enthalten.“ Suizide / Suizidversuche Unberechtigtes Betreten von Gleisanlagen / Sonstiges Bahnübergangsun - fälle mit Personenschaden Stromunfälle durch Klettern auf Eisenbahnfahr - zeuge Einwirkung Dritter (Bahn- Schubser) Insgesamt 1687 418 148 26 3 Davon tödlich 1511 167 47 8 1 Quelle: DB Netz AG 3. Wie verteilen sich die Fälle aus Frage 1 auf die Städte und Landkreise in NRW? Bitte nach Jahren differenzierte Werte ausweisen. Die DB AG teilt hierzu in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2019 Folgendes mit: „Seitens der DB Netz AG werden die Daten nicht nach Städten und Landkreisen erfasst.“ 4. Wie verteilen sich die Fälle aus Frage 1 auf die Altersklassen der Verunglückten? Die DB AG teilt hierzu in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2019 Folgendes mit: „Zu dieser Frage liegen uns keine Angaben vor.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7676 3 5. Wie viele Lokführer nahmen ihren Beruf in Folge dieser Erfahrung nicht mehr auf? Die DB AG teilt hierzu in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2019 Folgendes mit: „Nach Information des DB-Gesundheitsmanagements führen Suizide oder sonstige traumatisierende Ereignisse nur in wenigen Einzelfällen zur teilweisen oder vollen Erwerbsunfähigkeit bei den Triebfahrzeugführern der DB. Daneben gibt es pro Jahr etwa 30 Triebfahrzeugführer, die in direkter oder mittelbarer Folge einer Traumatisierung einen beruflichen Wechsel anstreben . Bitte beachten Sie, dass diese Angaben für ganz Deutschland und nur für die Deutsche Bahn gelten, nicht für andere Eisenbahnverkehrsunternehmen.“