LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7677 21.10.2019 Datum des Originals: 18.10.2019/Ausgegeben: 25.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3003 vom 19. September 2019 der Abgeordneten Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/7464 Wann ist mit dem Ausbau der Siegbrücke (B478) bzw. der Beseitigung des Bahnübergangs an der Landesstraße 125 in Hennef zu rechnen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zwei Infrastrukturprojekte an der Anschlussstelle Hennef-Ost (A560) warten seit vielen Jahren auf ihre Umsetzung. Die B478 soll vierstreifig ausgebaut und die Siegbrücke bei Hennef-Allner in diesem Zuge saniert werden. Ein Planfeststellungsverfahren wurde 2015 begonnen. Außerdem soll der Bahnübergang an der Landesstraße 125 (Bröltalstraße) beseitigt werden, weil der Rückstau den Verkehrsknoten in Stoßzeiten lahmlegt. Hier liegt die Federführung für die Beseitigung einschließlich Straßenunterführung und Brückenbauwerk beim Landesbetrieb StraßenNRW in Abstimmung mit der DB Netz AG. Die Realisierung beider Maßnahmen ist für den Verkehrsfluss in Hennef dringend erforderlich, wird jedoch seit Jahren verschoben. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3003 mit Schreiben vom 18. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie ist der Planungsstand zum 4-streifigen Ausbau der B478 einschließlich der Sanierung der Siegbrücke bei Hennef-Allner bzw. wann ist mit einer Realisierung zu rechnen? Für den 4-streifigen Ausbau der B478 mit Sanierung der Siegbrücke und Ausbau des Knotenpunkts B478/ L352/ K36 wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der Einwendungen und notwendiger Aktualisierungen wird ein Deckblatt erarbeitet, das im Frühjahr 2020 ins Verfahren eingebracht werden soll. Sofern keine weiteren Verzögerungen im Planungsprozess eintreten, ist mit Baureife innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zu rechnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7677 2 2. Wie ist der Planungsstand zur Bahnübergangsbeseitigung an der Landesstraße 125 bzw. wann ist mit einer Realisierung zu rechnen? Die Straßenplanung ist abgeschlossen. Da ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz erforderlich ist, wird die DB Netz AG beim Eisenbahnbundesamt (EBA) das Planfeststellungsverfahren beantragen. Die DB Netz AG hat mitgeteilt, dass die Genehmigungsplanung im nächsten Jahr beginnt. Anschließend ist beim EBA die Planfeststellung zu beantragen. Der weitere Verlauf des Verfahrens bleibt abzuwarten. 3. Was unternimmt die Landesregierung, um die beiden wichtigen Infrastrukturprojekte zeitnah umzusetzen? Die Vorgängerregierung hat viele Straßenplanungen gestoppt und die Kapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen nicht hinreichend ausgebaut. Dies holt die neue Landesregierung kontinuierlich nach. Hiervon profitiert auch die Regionalniederlassung Rhein- Berg, die für die Planung dieser Vorhaben zuständig ist. 4. Wie stellt die Landesregierung die Finanzierung beider Projekte sicher? Die Finanzierung der Projekte wird bei vorliegender Baureife über die Bereitstellung von Mitteln in den Straßenbauhaushalten von Bund und Land gesichert. Darüber entscheidet jährlich der zuständige Haushaltsgesetzgeber.