LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7685 22.10.2019 Datum des Originals: 22.10.2019/Ausgegeben: 28.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3030 vom 2. Oktober 2019 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/7594 Radikale Kürzung von Direktzahlungen an Agrarbetriebe – Lässt die Landesregierung die Landwirte im Stich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines aktuellen Berichts in der AGRA-EUROPE vom 09.09.2019 mit dem Thema „Umschichtung soll auf sechs Prozent steigen“ wird deutlich, dass das Bundeskabinett im Rahmen einer Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes eine stärkere Kürzung der Direktzahlungen an Agrarbetriebe beschlossen hat. Diese Entscheidung wirkt sich fatal auf die bäuerlichen Familienbetriebe aus, da diese fest mit den Fördergeldern gerechnet und ihre Planungen auf ihren Erhalt ausgerichtet haben. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3030 mit Schreiben vom 22. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie steht die Landesregierung zu der durch das Bundeskabinett beschlossenen Kürzung der Direktzahlungen an Agrarbetriebe? Auf der Agrarministerkonferenz am 12. April 2019 in Landau hat Nordrhein-Westfalen für 2020 für eine Umschichtung von Haushaltsmitteln in die zweite Säule in Höhe von 4,5 % des Direktzahlungsvolumens votiert. Der im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Prozentsatz ist ein Kompromiss zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, sich im Bundesrat gegen diese Umverteilung einzusetzen? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7685 2 3. Wie schätzt die Landesregierung die finanziellen Folgen für bäuerliche Familienbetriebe in NRW ein? Die bundesweite Erhöhung der Umschichtung der Direktzahlungsmittel in die zweite Säule von 4,5 % auf 6 % bedeutet für NRW eine Erhöhung des Umschichtungsbetrags von derzeit ca. 21 Millionen Euro um weitere ca. 6 Millionen Euro. Dadurch verringern sich die flächenbezogenen Direktzahlungen von ca. 450 Millionen Euro auf ca. 444 Millionen Euro. Dies bedeutet bei einer landwirtschaftlichen Fläche in NRW von ca. 1,5 Millionen Hektar eine Verringerung der Direktzahlungen um ca. vier Euro je Hektar auf einen künftigen Betrag von ca. 296 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Die umgeschichteten Mittel kommen denjenigen landwirtschaftlichen Betrieben zugute, welche die mit den Umschichtungsmitteln aufgestockten Maßnahmen der zweiten Säule beantragen. 4. Welche unterstützenden Maßnahmen gedenkt die Landesregierung für bäuerliche Familienbetriebe in NRW einzuleiten? Die umgeschichteten Mittel sind zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere für Grünlandstandorte, für Raufutterfresser, für flächenbezogene Agrarumweltund Klimaschutzmaßnahmen wie zum Beispiel der Anlage von Blüh- und Schonstreifen, der Extensiven Grünlandnutzung und dem Vertragsnaturschutz, für die Stärkung von besonders tiergerechter Haltung und des Tierwohls zum Beispiel durch die Fördermaßnahmen Haltungsverfahren auf Stroh und Sommerweidehaltung sowie für den ökologischen Landbau und für die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten zu verwenden. Eine konkrete Festlegung, wofür die Haushaltsmittel in NRW verwendet werden, liegt noch nicht vor.